• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • Meldungen
    • Coca-Cola
      • Coca-Cola CUP
    • Coca-Cola HBC Österreich
    • Römerquelle
    • Österreichische Sporthilfe
    • KESCH
    • Barfly's Club
    • Sports Media Austria
    • Culinarius
    • Bruno-Gala
    • RecycleMich-Initiative
    • Vier Hoch Vier
    • Alfies
    • Hannersberg
    • Wilhelm-Exner-Medaillen Stiftung
  • Media
    • Logos
    • Coca Cola
  • Pressekontakt
  • Newsroom Vier Hoch Vier

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • Coca-Cola
  • Text
  • Bilder

Women Leadership: The Coca-Cola Company auf Platz 1 im LEAD Network Ranking

Eser Sevinc Manav_(C)KatharinaSchiffl
Dateigröße: | .
| |

©
Eser Sevinc Manav_(C)KatharinaSchiffl © Katharina Schiffl

Eser Sevinc Manav, General Managerin für Zentraleuropa bei The Coca-Cola Company

Pressemeldung, 07.10.2021
Die Gleichstellung der Geschlechter in der Europäischen Konsumgüterindustrie macht Fortschritte, in der aktuellen Gender Diversity Scorecard des internationalen LEAD Networks führt The Coca-Cola Company das Ranking des Anteils weiblicher Führungskräfte in Europa an
. Auch beim 9. Women Leadership Forum in Wien waren Chancen für Frauen in den Führungsebenen zentrales Thema.


Coca-Cola steht für Gleichberechtigung der Geschlechter – am Arbeitsplatz und in allen gesellschaftlichen Bereichen. „Diversität, Gleichheit und Inklusion stehen im Mittelpunkt der Unternehmenswerte. Als multinationales Unternehmen sind wir uns unserer besonderen beispielgebenden Rolle innerhalb der Konsumgüterindustrie bewusst und haben uns zum Ziel gesetzt, den Anteil an weiblichen Führungskräften weltweit auszubauen“, betont Eser Sevinc Manav, General Managerin für Zentraleuropa bei The Coca-Cola Company, beim 9. Women Leadership Forum, „WOMEN.FOR.CHANGE: Passion into action!‘“, das diese Woche im UNIDO Headquarter in Wien über die Bühne ging.

Ziel 2030: Frauen in 50% aller Führungspositionen
In Europa gibt es bereits große Fortschritte, wie die aktuelle Gender Diversity Scorecard des internationalen LEAD Networks bestätigt. Generell sind in der europäischen Konsumgüterindustrie – bzw. -Handel bereits 35% der Führungspositionen von Frauen besetzt, das Ranking im Bereich Industrie führt dabei The Coca-Cola Company an: Im Senior Management von Coca-Cola in Europa ist rund die Hälfte aller Führungspositionen von Frauen besetzt. „Das ist ein wichtiger Meilenstein, der uns an die Spitze der Industrievertreter setzt. Wir wissen aber gleichzeitig, dass wir noch lange nicht dort sind, wo wir hin wollen. Unser Ziel ist es, bis 2030 Frauen in 50% aller Führungspositionen weltweit zu haben, nicht nur in Europa. Die Auszeichnung bestärkt uns, uns konsequent weiter dafür einzusetzen“, freut sich Sevinc-Manav über die Anerkennung und ergänzt: „Starke Frauen bauen Familien auf, stärken Gemeinschaften und sind Vorbilder für die nächste Generation.“

Bei der Gender Diversity Scorcard werden die Ergebnisse der seit 2017 in Partnerschaft mit EY durchgeführten Umfrage alle zwei Jahre veröffentlicht. Alle Konsumgüter- , sowie Einzel- und Großhandelsunternehmen mit Erträgen über 1 Milliarde US-Dollar sind eingeladen, daran teilzunehmen.

9. Women Leadership Forum in Wien
Das WOMEN LEADERSHIP FORUM wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, Women Leadership in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, öffentlichen Institutionen und der Gesellschaft zu fördern, sowie erfolgreiche Frauen und Männer zu vernetzen, um die Innovations- und Wirtschaftskraft Österreichs zu stärken.

Renate Altenhofer, Initiatorin des WOMEN LEADERSHIP FORUM: „In den letzten 9 Jahren haben wir vom European Brand Institute das WOMEN LEADERSHIP FORUM als exklusive Plattform zur Förderung und Stärkung von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft gegründet. Wir bieten die Bühne, um weibliche Führungskräfte sichtbar zu machen und Vorbilder für die nächste Generation zu präsentieren. Ziel des diesjährigen Forums ist es, den Beitrag von Frauen als starke Triebkräfte des Wandels in zahlreichen Branchen hervorzuheben und zu zeigen, dass ein positiver Wandel möglich ist, wenn Leidenschaft den Weg vorgibt.“
 
5by20: 6 Millionen Frauen weltweit unterstützt
Die Förderung von Frauen ist The Coca-Cola Company auch bei seiner globalen Initiative „5by20“ ein Anliegen. Sie hatte zum Ziel, bis Ende 2020 fünf Millionen Frauen zu Unternehmerinnen zu machen - Ladenbesitzerinnen, Bäuerinnen, Händlerinnen, Handwerkerinnen. Diese erhalten eine Geschäftsausbildung, erhalten Zugang zu finanziellen Ressourcen und Vermögenswerten sowie Hilfe von Mentoren und Netzwerken. Dieses Ziel wurde weit übertroffen: Bis Ende 2020 konnten mehr als sechs Millionen Frauen durch 318 Programme in 100 Ländern unterstützen werden. „5by20 hat ihnen dabei geholfen, soziale und wirtschaftliche Barrieren zu überwinden, die ihrem geschäftlichen Erfolg im Wege stehen – und so florierende, nachhaltige Gemeinschaften zu bilden“, erklärt Sevinc-Manav abschließend.

Weitere Informationen und Details zur aktuellen Gender Diversity Scorecard von LEAD Network finden Sie hier: https://www.lead-eu.net/wp-content/downloads/Press-Release-final-approved-ICA-and-Coca-Cola211004.pdf








Seite drucken Link mailen
Das Unternehmen

Über The Coca-Cola Company:
The Coca-Cola Company (NYSE: KO) ist eine Total Beverage Company, die ihre Produkte in über 200 Ländern anbietet. Das Ziel unseres Unternehmens ist es, die Welt zu erfrischen und etwas zu verändern. Unser Markenportfolio umfasst Coca-Cola, Sprite, Fanta und andere Erfrischungsgetränke. Zu unseren Sport-, Flüssigkeitszufuhr-, Kaffee- und Tee-Marken gehören Dasani, Smartwater, Vitaminwasser, Topo Chico, Powerade, Costa, Georgia, Gold Peak, Honest und Ayataka. Zu unseren Marken für gesunde Ernährung, Saft, Milchprodukte und pflanzliche Getränke gehören Minute Maid, Simply, Innocent, Del Valle, Fairlife und AdeZ.  Wir gestalten unser Portfolio ständig um. Dabei reduzieren wir etwa den Zuckergehalt in unseren Getränken und bringen innovative neue Produkte auf den Markt. Wir arbeiten auch daran, die von uns verursachten Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, indem wir Wasser zurückführen und Recycling fördern. Gemeinsam mit unseren Abfüllpartnern beschäftigen wir über 700.000 Menschen und bieten Menschen weltweit wirtschaftliche Möglichkeiten in der Wertschöpfungskette von Coca-Cola.
Erfahren Sie mehr bei Coca-Cola Journey unter www.coca-colacompany.com und folgen Sie uns auf Twitter, Instagram, Facebook und LinkedIn.

Über Coca-Cola Österreich:
Coca-Cola ist in Österreich bereits seit 1929 wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Gemeinsam mit unserem Abfüllpartner Coca-Cola HBC Österreich beschäftigt das Coca-Cola System in Österreich rund 900 Mitarbeitende. Die lokale Produktion, unser Beitrag zur österreichischen Wertschöpfungskette und unsere langjährigen Kunden- und Konsumentenbeziehungen basieren auf verantwortungs- und vertrauensvollem Handeln innerhalb des Coca-Cola Systems. Zusammen verfolgen wir lokal die konsequente Umsetzung der ehrgeizigen internationalen Nachhaltigkeitsziele, die über die EU-Vorgaben hinausgehen: Eine Welt ohne Abfall. Wir fördern innovative Verpackungslösungen wie Verpackungen aus 100% recyceltem PET und ein Sammelsystem, das uns unserem Ziel, der 100% Sammelquote, näher bringt. Mit Initiativen wie dem Get Active Social Business Award – Österreichs größten Social Business Start Up Fund - und dem Coca-Cola Inclusion Run zugunsten Special Olympics wollen wir Signale zur Stärkung und Zusammenhalt (Miteinand!) in der Gesellschaft setzen.

Aktuelle Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsbestrebungen finden Sie auf www.coca-cola-oesterreich.at

Coca-Cola
Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Sofort downloaden

Pressetext 4373 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (3)

Eser Sevinc Manav_(C)KatharinaSchiffl
Eser Sevinc Manav_(C)KatharinaSchiffl
1 800 x 1 200 © Katharina Schiffl
Dateigröße: 1 MB | .jpg
| | Alle Größen
Eser Sevinc Manav_(C)KatharinaSchiffl
Eser Sevinc Manav_(C)KatharinaSchiffl

Eser Sevinc Manav, General Managerin für Zentraleuropa bei The Coca-Cola Company

© Katharina Schiffl
Manav_Altenhofer(C)KatharinaSchiffl
Manav_Altenhofer(C)KatharinaSchiffl
1 200 x 1 800 © Katharina Schiffl
Dateigröße: 1,2 MB | .jpg
| | Alle Größen
Manav_Altenhofer(C)KatharinaSchiffl
Manav_Altenhofer(C)KatharinaSchiffl

Eser Sevinc Manav und Renate Altenhofer.

© Katharina Schiffl
Women Leadership Forum(C)KatharinaSchiffl
Women Leadership Forum(C)KatharinaSchiffl
1 800 x 1 200 © Katharina Schiffl
Dateigröße: 1,4 MB | .jpg
| | Alle Größen
Women Leadership Forum(C)KatharinaSchiffl
Women Leadership Forum(C)KatharinaSchiffl

© Katharina Schiffl

Zum Thema

  • 15.02.2022
    Leonie Vetter neue Key Account Director bei Coca-Cola HBC Österreich
  • 02.11.2021
    Ernesto Vanoli neuer Chief Financial Officer bei Coca-Cola HBC Österreich
  • 21.10.2021
    Als New Business Director: Zhanna Alanova übernimmt strategische Schlüsselposition bei Coca-Cola HBC Österreich
  • 28.04.2021
    Partnerschaft mit Veranstalter female factor: Coca-Cola HBC Österreich ist Teil der hochkarätig besetzten Global Limitless Conference
  • 17.03.2021
    Miteinand gegen die Stereotype in Kopf und Gesellschaft
  • 05.03.2021
    Eser Sevinc Manav ist neue Coca-Cola General Managerin für Zentraleuropa
  • 26.11.2020
    Christoph Till neuer Sales Director bei Coca-Cola HBC Österreich
  • 15.10.2020
    Diversität als Erfolgsfaktor für Unternehmen der Zukunft: Coca-Cola HBC Österreich & the female factor luden zu virtueller Paneldiskussion
  • 02.09.2020
    Saskia Gutmann neu im Führungsteam von Coca-Cola HBC Österreich
  • 25.08.2020
    Premiere bei Getränkehersteller: Anna Zehetner erste weibliche Produktionsleiterin bei Coca-Cola HBC Österreich

Presse­kontakt

Petra Burger & Julia Fassl
Petra Burger
Coca-Cola Österreich
E-Mail: pburger@coca-cola.com

Julia Fassl
Vier Hoch Vier
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at
Eser Sevinc Manav_(C)KatharinaSchiffl

Eser Sevinc Manav_(C)KatharinaSchiffl (. jpg )

Eser Sevinc Manav, General Managerin für Zentraleuropa bei The Coca-Cola Company

© Katharina Schiffl
Maße Größe
1800 x 1200 1 MB
1200 x 800 120 KB
600 x 400 42,9 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Manav_Altenhofer(C)KatharinaSchiffl
Manav_Altenhofer(C)KatharinaSchiffl
1,2 MB .jpg © Katharina Schiffl
Women Leadership Forum(C)KatharinaSchiffl
Women Leadership Forum(C)KatharinaSchiffl
1,4 MB .jpg © Katharina Schiffl
Presse­verteiler
Sie wollen aktuelle Medienmitteilungen von Vier Hoch Vier automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum