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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Vielfältige Haubenküche zu Jubelpreisen: Reservierungsstart eröffnet

22. Wiener Restaurantwoche vom 31. August bis 6. September
Kick Off der 22. Wiener Restaurantwoche
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Kick Off der 22. Wiener Restaurantwoche © Wynn Florante

Gerasimos Kavalieris, Yawen Sun, Harald Brunner, Dominik Holter, Nadine Djordjevic, Toni Mörwald, Christopher Zeiler und Björn Necas.

Pressemeldung, 18.08.2020

Von 31. August bis 6. September haben Gourmets und jene, die es noch werden wollen, die Möglichkeit, Top-Gastronomie in Wien und Niederösterreich zu attraktiven Preisen zu erleben. Die 82 teilnehmenden Betriebe spiegeln die Bandbreite der Gastronomie wieder und lassen keine kulinarischen Wünsche offen. Beim Reservierungs-Kick Off in Selleny’s Bar im Vienna Hilton am Park machten sieben Top-Gastronomen klar, wie wichtig die Restaurantwoche gerade in ihrer 22. Auflage ist. Wie gewohnt bieten sich dem Gast kulinarische Erlebnisse der Extraklasse zu Jubelpreisen. Tischreservierungen sind ab sofort auf www.restaurantwoche.wien möglich.

Es sind nur wenige Schritte bis zum preiswerten Haubengenuss. Unter www.restaurantwoche.wien findet sich eine Auflistung der Restaurants inkl. Reservierungsbutton. Die Preise reichen beim Lunch von 14,50 Euro bis hin zu 29,50 Euro für ein 2 Gänge-Menü, die Preise für ein 3 Gänge-Dinner reichen von 29,50 Euro bis 59,50 Euro. „Die Intention hinter der Restaurantwoche ist seit jeher, Top-Speisen zu attraktiven Preisen anzubieten, um die gehobene Gastronomie bisher unerschlossenen Zielgruppen näher zu bringen“, so Organisator Dominik Holter, der Freunden guter Kulinarik und jenen, die es noch werden wollen, ans Herz legt, rasch ihren Tisch zu reservieren. „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kontingente mancher Lokale sehr schnell vergeben sind.“

Kulinarische Reise rund um den Globus
Die Wiener Küche lebt seit jeher von ihrer Vielseitigkeit und Einflüssen aus den verschiedensten Regionen des ehemaligen Kaiserreichs. Auch heute noch finden sich in vielen Restaurants Klassiker, die auf diese Zeit zurückzuführen sind. Vielfach neu interpretiert eröffnen sie immer wieder neue Geschmackserlebnisse. Die Bandbreite der Wiener Gastronomie geht aber längst über Schnitzel, Kaiserschmarren & Co. hinaus. Dies zeigt auch die Liste der Betriebe, die bei der 22. Wiener Restaurantwoche mit dabei sind. „Es ist für jeden Geschmack etwas dabei. Die Auswahl an Top-Betrieben bietet auch die Möglichkeit, gehobene exotische Küche kennen zu lernen“, so Dominik Holter, „österreichisch, mediterran, französisch, chinesisch, indisch… Dem Geschmack sind bei der Restaurantwoche keine Grenzen gesetzt und dies zeigt auch, wie ausgezeichnet sich die Wiener Gastronomie hinsichtlich internationaler Top-Küche entwickelt hat.“

82 Lokale, 77 Hauben, unendlich viel Genuss
Insgesamt finden sich 82 Gastronomiebetriebe in der Liste der Wiener Restaurantwochen, 40 davon mit in Summe 77 Hauben dekoriert. „Es freut uns sehr, dass wir mit Restaurant UNO, Pastamara, Café Landtmann, Selleny's Bar, Trattoria La Scala, Boxwood, Indien Village, Ristorante Danieli, TwentyTwo Restaurant, Huth Viva La Mamma und Motto am Fluss elf neue Top-Lokale bei der Restaurantwoche begrüßen dürfen“, so Dominik Holter.

Björn Necas, Restaurant & Bar Head Chef der Selleny´s Bar im Hilton Vienna am Stadtpark, lädt die Gäste auf die Restaurantwochen-Premiere herzlich ein: „Wir freuen uns sehr, bei der Restaurantwoche im September dabei zu sein und im Rahmen dessen unsere neue SELLENY’s Bar und das dahinterstehende Konzept präsentieren zu können. Schauen Sie doch einfach mal vorbei und lassen Sie Ihre Lebensgeister in entspannter Atmosphäre wiederaufleben.“

4-Hauben-Koch Toni Mörwald ist nicht nur in der rot-weiß-roten Gastronomie seit langer Zeit ein Fixpunkt, sondern auch bei der Wiener Restaurantwoche. „Die Restaurantwoche hat sich etabliert und viele Gäste kommen in unsere Restaurants. Teilweise werden sie sogar neue Gäste auch in unseren Hotels und damit ist die Restaurantwoche ein echter Neukunden Gewinn“, so der Gastronom, der in insgesamt vier Lokalen – drei davon in Niederösterreich – im Rahmen der Restaurantwoche Menüs anbietet.

Ähnliche Vorzüge sieht auch Gerasimos Kavalieris, Küchenchef des 3-Hauben-Lokals „Das Schick“: „Ich nehme gerne an der Restaurantwoche teil, da sie die Möglichkeit bietet einem breiteren Publikum Gourmetküche zu einem besonders fairen Preis zugänglich zu machen. Außerdem freuen wir uns immer, durch die Restaurantwoche neue Gäste begrüßen zu dürfen und diese von unserem Restaurant und unserer Küche überzeugen zu können.“

Dass dies funktioniert, bestätigt Christopher Zeiler, Sous Chef im mit 3 Hauben ausgezeichneten „Ludwig van“: „Speziell im Restaurant Ludwig van gewinnen wir durch die Vorteile der Restaurantwoche immer zahlreiche Gäste, die sich im Laufe der Zeit zu sehr geschätzten Stammkunden entwickeln. Für mich persönlich ist es etwas ganz Besonderes, unseren Gästen erstmals ein Mittagsmenü im Zuge der Restaurantwoche zubereiten zu dürfen und ich freue mich, mein Können auf dieser Plattform unter Beweis zu stellen.“

Harald Brunner, Küchenchef des 3 Hauben-Lokals „Das Spittelberg“, vereint in seiner Küche viele Klassiker mit asiatischen Einflüssen: „Ich bin mittlerweile schon seit einigen Jahren mit dabei und muss sagen, dass es immer wieder ein tolles kulinarisches Erlebnis für mich ist. Durch die Restaurantwoche kommen immer wieder neue Gäste ins Spittelberg, wodurch sich das Stammgäste-Publikum vergrößert. Gäste, die durch die Restaurantwoche unser Restaurant kennenlernen, kommen oft wieder und das ist natürlich das Allerschönste.“

Mit Yawen Sun war eine Gastronomin beim Kick Off dabei, die mit ihrem Lokal „One Night in Beijing“ für die angesprochene Vielfältigkeit steht. „Trotz widriger Umstände wollen wir an die Erfolge der letzten Restaurantwochen anschließen und versprechen unseren Gästen uneingeschränkt für ihr Wohlergehen zu sorgen“, freut sich die gebürtige Chinesin, die mit ihrem 2018 eröffneten Lokal das „Chinarestaurant“ von der Auswahl der klassischen Speisen bis hin zu Ambiente und Entertainment völlig neu interpretiert.

Nadine Djordjevic steht seit rund zwei Jahren im Vordergrund des Familien-Restaurants Split, die Mama kocht und der Papa steht mit ihr im Service. „Wir sind ein kleiner Familienbetrieb, rustikal aber immer Up to Date mit den neuen Trends. Wir legen viel Wert auf den persönlichen Kontakt mit unseren Gästen sodass diese die Gastfreundlichkeit sowie die Wärme und das Herzblut spüren, das wir in unser kleines aber feines Restaurant stecken. Wir erwarten uns wieder tolle neue Gäste, die uns und unser Lokal kennenlernen wollen. Schaut vorbei, wir freuen uns“, so die Gastronomin, deren Leidenschaft für das Bewirten jene bereits sehr große zum Kochen übertrifft.

Impulsgeber Restaurantwoche
Die Wiener Restaurantwoche 2020 steht wie keine ihrer 21 Vorgänger unter ganz besonderen Vorzeichen. Die Gastronomie-Branche hat wie kaum ein anderer Wirtschaftsbereich unter den sehr herausfordernden vergangenen Monaten gelitten. Umso wichtiger sind Initiativen wie die Wiener Restaurantwoche, um Impulse zu setzen, wieder mehr Gäste in die Lokale zu bringen und vor allem bisher unerschlossene Zielgruppen für die Wiener Top-Gastronomie zu begeistern. „Wir wissen aus den vergangenen Jahren, dass die Restaurantwoche den Betrieben große Gästezahlen beschert“, weiß Dominik Holter, „umso mehr hoffen wir in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit, dass die Gäste das Angebot zumindest in gleichem Maße annehmen wie in den vergangenen Jahren.“

Sponsoren der 22. Wiener Restaurantwoche
Wirtschaftskammer Österreich, Helvetia, American Express, Privatbrauerei Egger, Weingut Esterhazy, Sektkellerei Szigeti, freewave, Transgourmet, Transgourmet Vonatur

„Initiativen wie die Restaurantwoche sind mehr als zu begrüßen. Sie bringt Gäste in die Lokale und sorgt für dringend notwendige frische Impulse in der Gastronomie. Darüber hinaus warten auf die Gäste kulinarische Leckerbissen der Sonderklasse zu Sonderpreisen.“
Peter Dobcak, Obmann Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien

„Wir brauen mit Leidenschaft, Qualität und technischer Perfektion. Gleiches tun die Gastronomen der Wiener Restaurantwoche. Aus diesem Grund sind wir gerne mit dabei, wünschen unseren Gastronomiepartnern viel Erfolg und natürlich den Gästen außergewöhnliche kulinarische Erlebnisse.“
Paul Appenzeller, Privatbrauerei Egger

„Während die Gastronomen für perfektes Service und außergewöhnliche Geschmackserlebnisse sorgen, sorgen wir bei zahlreichen Spitzenbetrieben mit unserem Freewave-Service dafür, dass das Kassennetz läuft und die Gäste die Verbindung nicht verlieren.“
Wolfgang Krivanek, freewave

"Seit jeher bilden gutes Essen und gute Weine eine wundervolle Symbiose. Deswegen sind wir erfreut, als Partner bei der Wiener Restaurantwoche mit dabei zu sein und mit unseren Produkten das eine oder andere Menü begleiten zu dürfen."
Bernd Demmerer, Weingut Esterházy

"Wir sind sehr gerne Partner der Wiener Restaurantwoche, denn viele unserer Kunden gehen nicht nur im Leben auf Nummer sicher, sondern auch, wenn es um kulinarische Erlebnisse geht. Die Gastronomiebetriebe der Restaurantwoche stehen wie wir für Qualitäts-Niveau – in ihrem Fall eben für Kulinarik."
Karin Lang, Helvetia Österreich

"Kunden und Gäste zu verwöhnen, ihnen schmackhafte und prickelnde Momente zu bescheren, verbindet uns eng mit den Lokalen der Wiener Restaurantwoche."
Peter Szigeti, Sektkellerei Szigeti

„Wir sehen uns als Premium-Partner der heimischen Gastronomie und sitzen aus diesem Grund bei dieser wichtigen Initiative, die in der Branche frische Impulse setzen kann, gerne mit am Tisch.“
Thomas Panholzer, Transgourmet Österreich

„Wir möchten unseren Kunden besondere kulinarische Genussmomente bieten. Deshalb freut es uns, dass wir ihnen als Partner der Wiener Restaurantwoche Frühbuchungen ermöglichen können, sodass unsere Karteninhaber exklusiv und noch vor allen anderen zu ihrer Reservierung kommen - ob in ihrem Lieblingslokal oder auch in einem Restaurant, das sie neu entdecken wollen.
Brigitte Kühtreiber, AMEX Österreich

 
Honorarfreie Fotos vom Kick Off finden Sie unter
https://fotoservice.culinarius.at/galerie/restaurantwoche/

 

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Der Veranstalter

Die Culinarius Gruppe (www.culinarius.at) bringt Gastronomen, Gäste und Lieferanten an einem Tisch. Unter diesem Motto bietet das im Jahr 2005 gegründete Unternehmen ein umfassendes Know How für die Gastronomie. Neben der Wiener Restaurantwoche richtet Culinarius jährlich über 500 weitere kulinarische Events aus. Geschäftsführer von Culinarius Media und damit Organisator der Wiener Restaurantwoche ist Dominik Holter.

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Nicole Kava Culinarius & Manuel Latzko

Nicole Kava
Culinarius Beteiligungs und Management GmbH

Singerstraße 27/19-20
1010 Wien
Tel: +43 664 924 20 33
E-Mail: nicole.kava@culinarius.at
Web: www.culinarius.at


Manuel Latzko, MA
MPW-1060

Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14
E-Mail: austria@mpw-1060.com



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