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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Strikes und Spares für den guten Zweck

Sporthilfe Charity-Xmas-Bowling
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Ulrike Kriegler, Michael Konsel und Peter Stöger.

Pressemeldung, 23.11.2022 Zum bereits fünften Mal trafen sich Freund:innen und Partner:innen der Sporthilfe und natürlich zahlreiche Athlet:innen zum Sporthilfe Charity-Xmas-Bowling. Dabei zeigten im „Kugeltanz“ im Wiener Prater unter anderem Peter Stöger, Ulrike Kriegler, Bettina Plank, die Alexandri-Schwestern, Andreas Ernhofer und viele mehr, wie gut sie mit Kugel und Pins umgehen können. Die Einnahmen aus diesem Abend kommen über die Sporthilfe heimischen Nachwuchsathleten zugute.

Quasi seine Bowling-Premiere feierte mit Mitte 50 Peter Stöger. Der ehemalige Teamkicker, Trainer und TV-Experte kegelte zwar vor Jahrzehnten einmal, aber mit Bowling hatte er bislang keine Berührungspunkte. „Mit Kugeln habe ich zwar Erfahrungen, aber nicht mit Kugeln in Händen“, so der 65-fache Internationale, „mit den Füßen würde ich mir leichter tun. Aber für die Sporthilfe und den guten Zweck begebe ich mich gerne auf ungewohntes Terrain.“ Seine Lebensgefährtin Ulrike Kriegler war von Beginn an überzeugt. „Mein Mann kann. Wir machen das zum Spaß und es geht um die gute Sache“, so die Kabarettistin, Moderatorin und Schauspielerin. Und sie sollte recht behalten. Peter Stöger gab bei seiner Bowling-Premiere eine wirklich gute Figur ab und erzielte einige Strikes und Spares. Davon überzeugte sich auch sein ehemaliger Rapid- und Teamkollege Michael Konsel. Im Gegensatz zu Stöger hat er mit Bällen in Händen Erfahrungen. „Mir fehlen heute aber die Handschuhe, die passen nicht in die Löcher, das macht es schwieriger. In der Jugend war ich viel bowlen, aber der Auswurf beim Fußball kam immer viel genauer als der Wurf in die Pins.“

Mit dabei waren auch die erfolgreichen Synchronschwimmerinnen Anna Maria, Eirini Marina und Vasiliki Alexandri. Die WM- und EM-Medaillengewinnerinnen traten aber dieses Mal mit weniger Ehrgeiz und Siegeswillen an: „Wir kommen immer sehr gerne, wenn die Sporthilfe zum Bowling ruft. Das Bowling macht Spaß, das Plaudern mit anderen Sportlerinnen und Sportlern ebenso.“ Bettina Plank, Olympia-Bronzemedaillegewinnerin im Karate, war zum dritten Mal beim Charity-Bowling der Sporthilfe mit dabei. Das war es dann aber auch schon mit ihren Erlebnissen in diesem Sport. „Dabei war ich auch nicht gerade der Joker, der unser Team rausgerissen hat“, so die Vorarlbergerin mit einem Augenzwinkern, „aber wer weiß, wie es mit entsprechender Vorbereitung laufen würde.“

Der Einladung der Sporthilfe folgten unter anderem auch der Vorturner der Nation Philipp Jelinek, Unternehmerin Irene Ströck und die Para-Schwimmer Andreas Ernhofer und Andreas Onea, der als Moderator gekonnt durch den Abend führte. Weiters versuchten sich Kanutin Ana Roxana Lehaci, die Beachvolleyball-Riege mit Lena Plesiutschnig, Moritz Pristauz und Robin Seidl, Ex-Fußballer Florian Sturm, Beachvolleyball-Legende Florian Gosch, die Sportlerin und der Sportler des Jahres mit Behinderung Veronika und Johannes Aigner mit den Schwestern Elisabeth und Barbara, Gewichtheberin Sarah Fischer und Bobpilotin Katrin Beierl an der blank geputzten Bahn.

Gastgeber und Sporthilfe-Geschäftsführer Gernot Uhlir war äußerst zufrieden mit dem Abend: „Es freut uns sehr, dass so viele unserer Sportlerinnen und Sportler unserer Einladung gefolgt sind. Das Charity-Bowling bietet nicht nur für uns die Chance, finanzielle Mittel zur Unterstützung von Athletinnen und Athleten zu lukrieren. Vielmehr haben die Sportlerinnen und Sportler auch die Möglichkeit, sich untereinander, aber auch mit Freunden und Partnern aus der Wirtschaft in sehr angenehmer Atmosphäre auszutauschen.“

Die meisten Pins räumte bei den Damen Karin Lang (204) ab, bei den Herren holte sich Josef Permadinger mit 285 Punkten den Sieg. Die beiden gewannen mit ihren Teamkolleg:innen im Team LAOLA1 auch die Mannschaftswertung.

Weitere Bilder vom Sporthilfe Charity-Xmas-Bowling finden Sie HIER auf der Download-Seite von Sporthilfe-Partner GEPA pictures. © GEPA pictures/ Sporthilfe

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Zur Organisation

Die Österreichische Sporthilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation. Sie leistet durch ihre finanzielle und ideelle Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von SpitzensportlerInnen. Die Zuwendungen werden unbürokratisch und nicht-zweckgebunden nach Erfüllung von Leistungskriterien zuerkannt. Seinen Auftrag erfüllt der Verein ohne staatliche Förderungen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft, Benefizveranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten.

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Ulrike Kriegler, Michael Konsel und Peter Stöger.

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Peter Stöger, Ulrike Kriegler und Michael Konsel mit ihren Teamkollegen Alexander Schirasi-Fard und Peter Rietzler.

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Thomas Schenk (Wine Aid), Philipp Jelinek, Andreas Ernhofer und Gernot Uhlir.

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Die Aigner-Geschwister mit Bobpilotin Katrin Beierl.

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Schwimmer Andreas Ernhofer war mit seiner Leistung zufrieden.

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Bettina Pank gemeinsam mit Vasiliki, Anna-Maria und Eirini Marina Alexandri.

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Vasiliki, Anna-Maria und Eirini Marina Alexandri mit Gewichtheberin Sarah Fischer, Schütze Martin Strempfl und Teamkollegen.

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Manuel Latzko,  Julia Fassl und Ronni Gollatz

Manuel Latzko, Julia Fassl und Ronni Gollatz

T +43 1 504 16 14
M  +43 664 16 44 339
medien@sporthilfe.at
www.sporthilfe.at

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Rennweg 46-50, Stiege 1
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