• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • Meldungen
    • Coca-Cola
    • Coca-Cola HBC Österreich
    • Römerquelle
    • Österreichische Sporthilfe
    • KESCH
    • Barfly's Club
    • Sports Media Austria
    • Culinarius
      • Wiener Cocktailwoche
    • Bruno-Gala
    • RecycleMich-Initiative
    • Vier Hoch Vier
    • Alfies
    • Hannersberg
    • Wilhelm-Exner-Medaillen Stiftung
    • ADMIRAL Sportwetten
    • Trägerverein Einwegpfand
  • Media
    • Logos
    • Coca Cola
  • Pressekontakt
  • Newsroom Vier Hoch Vier

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • Culinarius
  • Text
  • Bilder

Reservierungsbücher sind geöffnet – Haubenküche zu Jubelpreisen

23. Wiener Restaurantwoche vom 30. August bis 5. September
Wiener Restaurantwoch
Dateigröße: | .
| |

©
Wiener Restaurantwoch © Culinarius / Sofia Kabelka

Min Yin, Dominic Holter, Peter Dobcak, Harald Brunner, Vlatka Bijelac, Christoph Stiglitz

Pressemeldung, 16.08.2021 Von 30. August bis 5. September bieten 74 Restaurants der Top-Gastronomie in Wien und in Niederösterreich bei der 23. Wiener Restaurantwoche Gourmetfreuden zu attraktiven Preisen. Im Rahmen des Reservierungs-Kick off im Handwerk Restaurant im Arcotel Wimberger unterstrichen fünf Top-Gastronominnen und Gastronomen, wie wichtig diese Initiative ob der Pandemie-bedingten Herausforderungen des letzten Jahres ist. Unter www.restaurantwoche.wien können ab sofort Tischreservierungen vorgenommen werden.

„Auch in ihrer 23. Auflage hat sich der Gedanke hinter der Restaurantwoche nicht geändert“, so Organisator Dominik Holter, „die Top-Angebote der teilnehmenden Restaurants sollen neue Zielgruppen für die gehobene Gastronomie erschließen und neue Gäste in die Lokale bringen. Die Angebote sind einladend, so können Gäste ab nur €29,50 ein Drei-Gänge-Dinner und €14,50 einen 2-Gänge-Lunch erleben. Restaurants mit mehr als einer Haube können je zusätzlicher Haube einen Aufpreis von € 10,00 für das Dinner, beziehungsweise € 5,00 für den Lunch verrechnen.

Ihre Premiere feierte die Restaurantwoche 1992 in New York, mittlerweile findet sie in dieser Grundform in 182 Städten statt. „Wir sind überzeugt, dass das Angebot der Wiener Restaurantwoche im Vergleich ganz vorne mitspielt. Einerseits durch die Vielfalt der Wiener Gastronomie, andererseits aber auch durch das hohe Niveau, dass die Restaurants an den Tag legen“, ist Holter überzeugt, „ich kann nur alle Gourmets und jene, die es werden wollen, einladen, sich unter www.restaurantwoche.wien rasch einen Tisch in ihren Lieblingsrestaurants und den preiswerten Haubengenuss zu sichern, denn die Kontingente sind meist rasch vergeben.“ Die Bandbreite der Restaurants ist beeindruckend – von klassisch österreichisch bis modern, von asiatisch bis südamerikanisch – eine kulinarische Reise rund um den Globus ist möglich.

Hochdekorierte Restaurants: 74 Lokale, 55 Hauben
Von den insgesamt 74 Gastronomiebetrieben der Wiener Restaurantwoche sind 31 Lokale mit insgesamt 55 Hauben ausgezeichnet. „Die Dichte an hervorragenden Restaurants ist in Wien besonders hoch, das hebt unsere Stadt von vielen anderen Metropolen ab“, so Holter.

„Ich bin mittlerweile schon seit einigen Jahren mit dabei und muss sagen, dass es immer wieder ein tolles kulinarisches Erlebnis für mich ist“, berichtet Harald Brunner, Küchenchef Das Spittelberg, „durch die Restaurantwoche kommen immer wieder neue Gäste ins Spittelberg, wodurch sich das Stammgäste-Publikum vergrößert. Gäste, die durch die Restaurantwoche unser Restaurant kennenlernen, kommen oft wieder und das ist natürlich das Allerschönste.“ Auch Min Yin vom China Kitchen, ist nicht zum ersten Mal bei der Restaurantwoche vertreten: „Unser Lokal ist auch heuer wieder gerne dabei, um den Gästen eine kulinarische Reise anbieten zu können, danke an Culinarius für diese Gelegenheit.“

Vlatka Bijelac, Beef & Glory, blickt mit Vorfreude auf die Restaurantwoche: Wir freuen uns, dass wir auch heuer wieder unsere Gäste kulinarisch verwöhnen dürfen. Wir haben ein schönes Drei-Gänge-Menü vorbereitet. Diese Woche ist sehr spannend, weil wir viele Gäste begrüßen dürfen, die uns noch nicht kennen und sonst vielleicht eine Hürde haben, ein Top-Lokal zu besuchen. Die Restaurantwoche ist die perfekte Chance, um den Eintritt in die gehobene Gastronomie zu ermöglichen, um den Gast im besten Fall dann auch zu einem Stammgast zu machen.

Handwerk-Chefkoch Christoph Stiglitz liefert einen Vorgeschmack, was die Gäste erwarten dürfen Wir sind stolz und froh, dass wir uns heuer in diesem Rahmen präsentieren dürfen, wir glauben, dass unser Menü - von Jakobsmuschel über gefüllte Wachtel bis zum Dessert-Potpourri aus Kürbis und Vanille - auch diesmal großen Anklang findet und dass wir auch so erfolgreich wie letztes Jahr durchstarten können.

Impulsgeber Restaurantwoche
Die Wiener Restaurantwoche 2021 steht wie die Auflage aus dem Vorjahr unter besonderen Vorzeichen. Die wirtschaftlichen Herausforderungen des vergangenen Jahres sowie die Rahmenbedingungen der Gastronomieöffnung verdeutlichen die Intention der Restaurantwoche, neue Gäste in die Lokale zu bringen. „Solche Impulse sind wichtig. Nicht nur für die teilnehmenden Gastronomiebetriebe direkt, sondern für die gesamte Branche, weil mit der Restaurantwoche das Thema ,Restaurants besuchen‘ wieder aktuell wird“, ist sich Holter sicher.

Die Sponsoren der 23. Wiener Restaurantwoche
„Vielen Dank an unsere Partner und Sponsoren“, so Dominik Holter, „ohne sie wäre eine Restaurantwoche nicht möglich. Danke an Wirtschaftskammer Österreich, American Express, Geenie, freewave, HolyRecipe, planted, und Transgourmet.“

„Wir sind selbst langjährige, begeisterte Fans und Genießer der Restaurantwoche und freuen uns besonders dieses Jahr Sponsoren zu sein. Insbesondere ist es für uns aber auch spannend, weil wir natürlich auch auf die Suche nach weiteren Restaurant-Partnern für HolyRecipe gehen. Denn es gibt keine bessere Möglichkeit als die Restaurantwoche um einen guten Einblick in Restaurants zu bekommen und das in relativ kurzer Zeit.“
Aline Martinek, Head of Marketing HolyRecipe
 
„Die Wiener Restaurantwoche ist eine Institution, die wir schon seit vielen Jahren unterstützen. Wir freuen uns, dass sie nun endlich wieder stattfindet!“
Wolfgang Krivanek, Geschäftsführer Freewave

„Ich freue mich sehr, dass die Wiener Restaurantwoche auch dieses Jahr wieder stattfindet. Sie ist ein elementarer Teil der Wiener Gastronomie und wir freuen uns umso mehr, dass wir die Gastronomen bei dieser traditionellen Veranstaltung unterstützen können!“
Peter Dobcak, WKO

Fotos der Veranstaltung finden Sie auf der Download-Plattform von Culinarius.


Rückfragehinweis
Maximilian Rothermund, B.A.
Culinarius Beteiligungs und Management GmbH
Singerstraße 27/19-20
1010 Wien
Tel: +43 664 137 96 72
E-Mail: maximilian.rothermund@culinarius.at
Web: www.culinarius.at


Seite drucken Link mailen
Der Veranstalter

Die Culinarius Gruppe (www.culinarius.at) bringt Gastronomen, Gäste und Lieferanten an einem Tisch. Unter diesem Motto bietet das im Jahr 2005 gegründete Unternehmen ein umfassendes Know How für die Gastronomie. Neben der Wiener Restaurantwoche richtet Culinarius jährlich über 500 weitere kulinarische Events aus. Geschäftsführer von Culinarius Media und damit Organisator der Wiener Restaurantwoche ist Dominik Holter.

Culinarius
Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Sofort downloaden

Pressetext 5938 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (1)

Wiener Restaurantwoch
Wiener Restaurantwoch
5 049 x 3 366 © Culinarius / Sofia Kabelka
Dateigröße: 4,4 MB | .jpg
| | Alle Größen
Wiener Restaurantwoch
Wiener Restaurantwoch

Min Yin, Dominic Holter, Peter Dobcak, Harald Brunner, Vlatka Bijelac, Christoph Stiglitz

© Culinarius / Sofia Kabelka

Presse­kontakt

(2) Manuel Latzko
Manuel Latzko, MA

Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14
E-Mail: office@vierhochvier.at
Wiener Restaurantwoch

Wiener Restaurantwoch (. jpg )

Min Yin, Dominic Holter, Peter Dobcak, Harald Brunner, Vlatka Bijelac, Christoph Stiglitz

© Culinarius / Sofia Kabelka
Maße Größe
5049 x 3366 4,4 MB
1200 x 800 235,3 KB
600 x 400 84,1 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Presse­verteiler
Sie wollen aktuelle Medienmitteilungen von Vier Hoch Vier automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum