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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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RecycleMich-Initiative: Österreichische Getränkehersteller mit innovativer App-Lösung für Steigerung der Sammelquote

Partnerinnen und Partner der RecycleMich-Initiative
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Partnerinnen und Partner der RecycleMich-Initiative © RecycleMich / Martin Steiger

von links nach rechts: Petra Nothdurfter (Eckes-Granini), Herbert Bauer, Mark Joainig (beide Coca-Cola HBC Österreich) Philipp Bodzenta (Coca-Cola Österreich), Monika Fiala (Waldquelle), Herbert Schlossnikl (Vöslauer),Christian Abl (Reclay Group), Stephanie Gaggl (innocent), Gerhard Schilling (Almdudler), Katharina Kossdorff (Öst. Getränkeverband) Hinweis: Alle Personen wurden unmittelbar vor dem Fototermin COVID-19 getestet.

Pressemeldung, 09.03.2021

Die österreichischen Getränkehersteller unterstützen das EU-Ziel einer 90 Prozent Sammelquote für Einweg-Getränkeverpackungen bis 2029. Die heute als ersten Schritt der gemeinsamen RecycleMich-Initiative präsentierte RecycleMich-App belohnt richtiges Recyceln mit attraktiven Preisen. Namhafte heimische Getränkeproduzenten wollen so mithelfen, Österreich als Innovationsführer im Bereich Nachhaltigkeit von Getränkeverpackungen zu positionieren und beweisen einmal mehr ihr Engagement für geschlossene Materialkreisläufe und funktionierendes Recycling.

Auf freiwilliger Basis wurden in den vergangenen Jahrzehnten seitens der Getränkehersteller bereits große Anstrengungen für die Nachhaltigkeit und den Umweltschutz in Österreich unternommen. Die Branche unterstützt das Ziel der europäischen Union, bis 2029 90 Prozent der Kunststoff-Getränkeflaschen richtig zu sammeln. Mit der RecycleMich-Initiative, die im Herbst des Vorjahres von den Umweltmanagement- und Sammelexperten Reclay und Coca-Cola Österreich ins Leben gerufen wurde, bieten die führenden österreichischen Getränkehersteller nun gemeinsam aktiv eine Lösung an, die gesteckten Sammelziele zu erreichen – im Zentrum steht ein digitales Anreizsystem mittels App. „Wir stehen am Anfang einer spannenden digitalen Entwicklung, die wir in Österreich mitgestalten wollen. Eine App-Lösung ist ein erster Schritt zur Erhöhung der Rücklaufquote, die kontinuierlich weiterentwickelt wird. Mit dieser Innovation verstärken wir das bewährte, gelernte Sammel- und Rückgabeverhalten“, erklärt Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Verbands der Getränkehersteller Österreichs, stellvertretend für alle Partner der Initiative.

Die von Reclay entwickelte App fand binnen kürzester Zeit viele Unterstützer innerhalb der Getränkeindustrie, die nun zum offiziellen Start Partner der gemeinsamen Initiative sind. Neben Coca-Cola Österreich sind mit Almdudler, Eckes-Granini, Innocent, Rauch, Red Bull, Vöslauer und Waldquelle über 35 der beliebtesten Getränkemarken der Österreicherinnen und Österreicher vertreten. Mit diesem Schulterschluss in der RecycleMich-Initiative beweisen diese Unternehmen einmal mehr ihr Engagement für geschlossene Materialkreisläufe und funktionierendes Recycling.

Bewährtes Sammelsystem verstärken
Die Initiative möchte gemeinsam mit den übrigen Stakeholdern die bestehende Sammel- und Recycling-Infrastruktur so weiterentwickeln, dass die EU-Sammelziele ökologisch, ökonomisch und innovativ umsetzbar sind. Mit der Einführung der RecycleMich-App soll die Effizienz der Sammelstruktur gesteigert und gleichzeitig das gelernte Trennverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten verstärkt werden. Zusätzlich belohnt sie für das richtige Recyceln durch die automatische Teilnahme an Gewinnspielen, bei denen wöchentlich und monatlich attraktive Preise verlost werden.

Wer recycelt, wird belohnt!
Die Funktionsweise der RecycleMich-App ist ganz einfach: Die App erleichtert das Auffinden der nächstgelegenen Tonne in Wien durch die Anzeige der Routenführung. Die Userin oder der User fotografiert die gelbe Tonne, scannt den Strichcode auf der PET-Flasche oder Getränkedose und entsorgt diese anschließend fachgerecht. Die Konsumentinnen und Konsumenten helfen nicht nur dabei, die Verpackungen korrekt zu sammeln, sie können sich selbst auch belohnen. Mit jeder registrierten Verpackung werden Punkte und somit eine Gewinnchance auf das persönliche Konto gutgeschrieben – wer mehr Flaschen oder Dosen richtig entsorgt, steigert somit seine Chancen auf Preise. Zu gewinnen gibt es wöchentlich Gutscheine für Lieferservices wie Alfies oder Gastrogutscheine von getsby, Burger King, Domino‘s Pizza u.a. sowie monatliche Hauptpreise wie Hotelgutscheine, die von der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) als weiteren Partner zur Verfügung gestellt werden. Mit den Gewinnspielpreisen unterstützen die Partner der RecycleMich-Initiative somit auch weiterhin aktiv die Gastronomie, Lieferservices und Hotellerie.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des OBSERVER bescheinigt Belohnsystemen als Anreiz für richtiges Recyceln hohe Akzeptanz: Gleich 63 Prozent der Wienerinnen und Wiener geben an, damit mehr Bereitschaft für das korrekte Sammeln von Verpackungen zu zeigen.[1]

Pilotprojekt in Wien
Die RecycleMich-App wird in einem ersten Schritt in Wien gestartet und evaluiert. Mit dem Pilotprojekt möchten die Partner der Initiative die Möglichkeiten für eine vergütete Rückgabe von Getränkeverpackungen aufzeigen, die konsumentenfreundlich, kosteneffizient und wirksam ist. Gleichzeitig will man mithelfen, Österreich als Innovationsführer im Bereich digitaler Lösungen zu positionieren. Auch ein digitales Vergütungssystem aufbauend auf der App-Lösung ist mit dem Einsatz heute verfügbarer Technologien realisierbar. Dazu zählen auch die unverwechselbare Kennzeichnung jeder Getränkeverpackung (Serialisierung). „Die Getränkeindustrie hat stets ihr Eintreten für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft durch lösungsorientierte und innovative Projekte bewiesen. Es geht darum, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die auch die breite Akzeptanz bei den Konsumentinnen und Konsumenten finden“, so Katharina Koßdorff, die darüber hinaus betont, dass jede Verpackung ökonomische und ökologische Vorteile biete, diese aber nur zum Tragen kämen, wenn richtig recycelt und somit der Kreislauf geschlossen wird.

Statements der Partnerinnen und Partner der RecycleMich-Initiative:

Gerhard Schilling, Geschäftsführer von Almdudler:
„Wir freuen uns, als aktiver Partner das Sammeln und Recyceln von PET-Flaschen und Aludosen in Österreich zu unterstützen. Als österreichisches Familienunternehmen ist sich Almdudler der Verantwortung bewusst, unsere Umwelt auch für künftige Generationen lebenswert zu halten.“

Herbert Bauer, General Manager Coca-Cola HBC Österreich:
„Wir sind stolz darauf, dass wir als Coca-Cola Österreich mit der RecycleMich-Initiative die gesamte Branche im Schulterschluss einen können. Nur Miteinand können wir aktiv Lösungen anbieten, um die gesteckten Sammelziele zu erreichen und Österreich als Innovationsführer zu positionieren.“

Petra Nothdurfter, General Manager Eckes-Granini Austria:
„Wir von Eckes-Granini Austria freuen uns sehr, Partner dieser großartigen Initiative sein zu dürfen. Mit dieser innovativen, digitalen Lösung können wir das Thema Recycling gemeinsam aufgreifen, das Bewusstsein unserer Konsumenten schärfen und zum Mitmachen einladen – so kann jede/r schnell und einfach seinen Beitrag leisten!“

Siegfried Menz, Industrieobmann:
„Behälterzentrierte Anreizsysteme in einer App-Lösung sind das zeitangepasste Instrument zur weiteren Optimierung des bewährten Sammelsystems und zur Steigerung der Sammlung von Getränkegebinden. In der bewährten Rollenverteilung als Problemlöser der von der Politik gestellten Aufgaben erstattet die Industrie einmal mehr einen pragmatischen Vorschlag im Sinne ihrer Produzentenverantwortung.“

Stephanie Gaggl, Senior Brand Manager innocent Österreich:
„Bei innocent steht Nachhaltigkeit im Zentrum unseres Handelns. Alle unsere Smoothie- und Saft-Verpackungen - von der Flasche, über den Kleber bis hin zum Deckel – können zu 100 % recycelt werden. Als Recycling Aktivisten sehen wir nicht in den Kunststoffverpackungen selbst das Problem, sondern in einer nicht intakten Recyclingwirtschaft. Wir sehen auch uns als Unternehmen in der Verantwortung, unsere Konsumenten darüber aufzuklären, wie sie unsere Flaschen richtig recyceln. Daher wollen wir bis 2030 versuchen, jede unserer Flaschen zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung zuzuführen. So leisten wir von innocent unseren Beitrag zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.“

Dr. Daniel Wüstner, Geschäftsführer Rauch Fruchtsäfte:
„Rauch ist weltweit der erste Getränkehersteller, der Eistee und Fruchtsaft in 100% recyceltem PET anbietet. Umso mehr freut es uns, bei dieser Initiative dabei zu sein – denn wir können nur recyclen, wenn wir auch die Flaschen von den Konsumenten zurückbekommen“

Christian Abl, Mitglied der Geschäftsführung der Reclay Group:
„Die Digitalisierung wird ein wesentlicher Erfolgsfaktor am Weg zur Erreichung der EU-Ziele beim Kunststoffrecycling sein. Die RecycleMich-App gibt einen kleinen Ausblick darauf, wie interaktiv und agil sich die KonsumentInnen an der Ressourcen-Schonung beteiligen können.“

Oliver Kiefer, Global Head of Sustainability, Red Bull GmbH:
„Nachhaltigkeit ist seit jeher ein sehr wichtiges Thema für Red Bull. Wir sind immer bemüht neue Methoden zur Erhöhung der Recyclingraten zu unterstützen. Deshalb sind wir bei diesem Pilot-Projekt mit dabei."

Herbert Schlossnikl, Geschäftsführer Vöslauer Mineralwasser GmbH:
„Vöslauer ist nicht nur Marktführer, sondern auch Vorreiter bei Recycling. So haben wir als erstes österreichisches Unternehmen eine 100 Prozent rePET-Flasche auf den Markt gebracht. PET-Recycling sehen wir als besonders wichtig an und vor allem sämtliche Maßnahmen, die dafür sorgen, dass weniger Flaschen in der Umwelt landen.“

Monika Fiala, Geschäftsführerin Waldquelle Mineralwasser:
„Waldquelle trägt die Verantwortung für die Natur bereits im Namen. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit für uns, gleich vom Start weg wichtiger Partner der Initiative ‚RecycleMich‘ zu sein. Es liegt an uns, dem Konsumenten Wege zu zeigen, wie er einfach und überall zu diesem Kreislauf beitragen kann.“

 Stimmen aus dem Umfeld:

Harald Hauke, Vorstand ARA – Altstoff Recycling Austria AG:
„Wir freuen uns, dass die Initiative ‚RecycleMich‘ auf die hervorragende Sammelinfrastruktur in Österreich zurückgreift und Sammelcontainer eine besondere Rolle spielen werden. Diesen Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung unterstützen wir gern. Denn nach wie vor gilt: Wir wollen jede Verpackung zurück fürs Recycling! Nur gemeinsam mit Wirtschaft, Politik und Bevölkerung können wir die Ziele des EU-Kreislaufwirtschaftspakets erreichen.“

Oswald Hackl,  Unternehmer in der Kreislaufwirtschaft und Betreiber der modernsten Sortieranlage für Verpackungen in Österreich:
„Das Markieren und digitale Erkennen von Verpackungen ist einer der elementaren Bestandteile der Sortier- und Recyclingtechnologie der Zukunft. Genau deshalb haben wir bei Hackl als europaweiter Vorreiter der Nachhaltigkeit schon heute Sortier-Roboter in unsere Anlage eingebaut.Die RecycleMich Initiative ist der wichtige erste Schritt, um diese innovativen Technologien mit den Konsumentinnen zu testen und die Akzeptanz in der Bevölkerung für das Recycling zu fördern. Diese Form der Digitalisierung wird wesentlich dazu beitragen, dass wir schon in naher Zukunft immer mehr Verpackungen sehen werden, die aus hochwertigen recycelten Rohstoffen hergestellt wurden."

Sandra Pechac, Koordinatorin Plattform „Verpackung mit Zukunft“:
„Als Plattform ‚Verpackung mit Zukunft‘ bündeln Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ihre Kräfte. Uns ist die Etablierung einer Kreislaufwirtschaft, in der kein Wertstoff verloren geht, wichtig. Wir begrüßen jede Innovation, die sich dieser Aufgabe stellt und unterstützen die RecycleMich-App, denn damit kann jeder einzelne noch leichter zu einem nachhaltigeren Umgang mit Verpackungen beitragen.“


Weiterführende Informationen: https://www.recyclemich.at/



[1] Quelle: https://presse.observer.at/news-recycling-studie-belohnsysteme-sind-beliebt?id=125961&menueid=9198&l=deutsch

 

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Die Initiative

Über die RecycleMich-Initiative:
Die RecycleMich-Initiative wurde als gemeinsames Projekt im Sommer 2020 von der Reclay Group, Coca-Cola Österreich und Coca-Cola HBC Österreich ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist, das Recycling von Einweg-Getränkeverpackungen und Dosen zu optimieren und gleichzeitig das Bewusstsein fürs korrekte Recycling in der Bevölkerung zu sensibilisieren. Die Digitalisierung nimmt hierbei eine der Hauptrollen ein – sei es als innovative App für Konsumentinnen und Konsumenten oder bei der Serialisierung der Getränkeverpackungen.

Mehr unter https://www.recyclemich.at

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Initiatoren der RecycleMich-Initiative
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Presse­kontakt

Nicole Vacha & Julia Fassl
Nicole Vacha
Reclay Österreich GmbH
Tel: 0664/88 26 106 1
E-Mail: n.vacha@reclay-group.com

 Julia Fassl
Vier Hoch Vier
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at


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