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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Olympia- und WM-Stars zu Gast in Linzer Volksschule

„Starkmachen“ mit Bildungsminister Polaschek, Jugendstaatssekretärin Plakolm, Verena Mayr, Nicola Kuhn und Shamil Borchashvili
Starkmachen-Linz (1)
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Starkmachen-Linz (1) © GEPA pictures/Sport­hilfe

Pressemeldung, 24.11.2022

Bei der Initiative „Starkmachen“ besuchen Spitzensportler:innen Schulen in ganz Österreich und halten Workshops mit den Kindern und Jugendlichen ab. So sollen sowohl die körperliche Fitness als auch die Resilienz gestärkt werden. Aus diesem Anlass statteten Siebenkampf-WM-Medaillengewinnerin Verena Mayr, Judo-Olympia- und WM-Medaillengewinner Shamil Borchashvili und Wasserski-U23-Europameisterin Nicola Kuhn gemeinsam mit Bildungsminister Martin Polaschek und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm einer Volksschule in Linz einen Besuch ab.

Manche Schüleri:nnen leiden noch unter den negativen physischen und psychischen Folgen der Pandemie. Hier gibt es kein Patentrezept, aber das Bildungsministerium möchte gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Jugend und der Österreichischen Sporthilfe einen Beitrag leisten, diese Auswirkungen zu bekämpfen. Im Projekt „Starkmachen“ besuchen heimische Spitzensportler:innen Schulen aller Altersklassen und bieten altersgerechte Bewegungseinheiten, die den Spaß am Sport vermitteln sollen, aber auch Motivationsvorträge, die aufzeigen, dass Sport und Bewegung ein gutes Mittel gegen Stress und schulische oder auch persönliche Probleme sein können. „Starkmachen“ machte in der Volksschule 40 in der Mengerstraße in Linz-Steg Station. Dabei zeigten Siebenkämpferin Verena Mayr (WM-Bronzemedaille 2019), Wasserski-Fahrerin Nicola Kuhn (U23-EM-Gold 2021) und Judoka Shamil Borchashvili (Olympia-Bronze 2020, WM-Bronze 2022) verschiedene Übungen vor und gaben den rund 70 Kindern einen Einblick in ihre Sportart.

Niemand von den dreien konnte sich im Alter der Kinder vorstellen, einmal Profisportler:in zu werden. „Ich bin wirklich nur ins Training gegangen, weil es mir Spaß gemacht hat, weil ich dort gerne Zeit mit meinen Freundinnen verbracht habe. Aus dieser Freude heraus hat sich dann alles entwickelt“, erinnert sich Verena Mayr zurück. Auch für Shamil Borchashvili war zu diesem Zeitpunkt die Profikarriere nicht vorgezeichnet: „Ich habe mich von Kindesbeinen an immer sehr gerne und viel bewegt. Je früher man in den Sport einsteigt, umso leichter ist es natürlich später etwas zu gewinnen. Aber am wichtigsten ist der Spaß an der Bewegung.“ Nicola Kuhn verdankt ihre Karriere mitunter ihren Eltern: „In dem Alter kann man es sich ja nicht vorstellen, Sport als Profi zu machen und so zielstrebig zu verfolgen. Damals stand für mich der Spaß am Sport im Mittelpunkt. Ich bin sehr froh, dass mich meine Eltern zu diesem Sport gebracht haben, denn ich kann mir im Moment ein Leben ohne Wasserski nicht vorstellen.“ Olympia-Medaillengewinner Shamil Borchashvili zeigte den Schüler:innen einige Tricks und Kniffe aus dem Judo: „Die Burschen und Mädels beherrschen das sehr gut, vielleicht ist ja ein künftiger Olympiasieger dabei. Wer weiß.“

„Starkmachen“ – eine Initiative von Bildungsministerium, Staatssekretariat für Jugend und Sporthilfe
Bis April kommenden Jahres besuchen zahlreiche Spitzensportler:innen mit „Starkmachen“ Schulen in ganz Österreich, um den Kindern und Jugendlichen zu zeigen, wie sehr Sport und Bewegung helfen können.

Mit äußert positiven Eindrücken verließ Bildungsminister Martin Polaschek die Volksschule in Linz: „Kinder und Jugendliche mussten in der Pandemie auf vieles verzichten. Die negativen psychischen und physischen Auswirkungen sind bei manchen noch spürbar. Mit der neuen Initiative „Starkmachen“ bieten Sportlerinnen und Sportler an den Schulen Workshops an, um die Fitness und die Resilienz der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Ich bin sehr froh, dass wir die Größen des Sports dafür gewinnen konnten. Sie kennen Erfolge und Rückschläge, Höhen und Tiefen und können den Kindern das Rüstzeug mitgeben, in schwierigen Phasen zu kämpfen und neue Motivation zu finden.“

Beeindruckt zeigte sich auch Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm vom Einsatz der Schüler:innen in Linz und auch dem Engagement der drei Profis: „Mit den Starkmachern, Spitzensportlerinnen und -sportlern, bringen wir Menschen in die Klassenzimmer, die nicht nur die Sonnenseiten des Erfolges kennen, sondern auch die Schattenseiten, die bitteren Stunden der Niederlage. Wir bringen Menschen in die Schulen, die vor allem wissen, wie man sich aus diesen Enttäuschungen herausarbeitet und stärker wird. Diese mentale Stärke geben sie jungen Menschen weiter, das halte ich für enorm wichtig.“

Sporthilfe-Geschäftsführer Gernot Uhlir weiß den Einsatz der Sportler:innen zu schätzen: „Vielen Dank an die zahlreichen Spitzenathletinnen und -Athleten, die uns helfen, einen Beitrag zu leisten, den Schülerinnen und Schülern einen möglichen Weg aus schwierigen Situationen aufzuzeigen. Sport und Bewegung können viel bewirken – vor allem in der Gemeinschaft.“

Interessierte Schulen können sich unter www.starkmachen.at für einen Schulbesuch bewerben. Die Aktion läuft bis ins Frühjahr 2023.

 

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Zur Organisation

Die Österreichische Sporthilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation. Sie leistet durch ihre finanzielle und ideelle Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von SpitzensportlerInnen. Die Zuwendungen werden unbürokratisch und nicht-zweckgebunden nach Erfüllung von Leistungskriterien zuerkannt. Seinen Auftrag erfüllt der Verein ohne staatliche Förderungen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft, Benefizveranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten.

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