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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Österreichs Sportler des Jahres 2021: Die Bestplatzierten stehen fest

Die Bestplatzierten zur Wahl der Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2021
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Die Bestplatzierten zur Wahl der Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2021 © GEPA Pictures

Pressemeldung, 04.10.2021

, Am 14. Oktober werden im Rahmen der 25. LOTTERIEN Sporthilfe-Gala Österreichs Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2021 geehrt. Die Ehrungen erfolgen erstmals im einzigartigen Ambiente im Wiener Konzerthaus, wieder mit Publikum, auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird erwartet. ORF 1 überträgt live. Jetzt werden die drei Bestplatzierten der Wahl bekanntgegeben, bei der die Mitglieder der Österreichischen Sportjournalistenvereinigung Sports Media Austria stimmberechtigt sind.

Am 14. Oktober heißt es wieder „Österreichs Sportjournalistinnen und Sportjournalisten haben gewählt. Der Niki geht an…“. „Es sind die begehrtesten Auszeichnungen in Österreichs Sport abseits von Wettkämpfen“, sagt Sports Media Austria-Präsident und ORF-Sportchef Hans Peter Trost.

Bereits zum 25. Mal richtet die Österreichische Sporthilfe mit der LOTTERIEN Sporthilfe-Gala den würdigen Rahmen für die Ehrungen der herausragenden Sportlerinnen und Sportler aus. Sporthilfe-Geschäftsführer Gernot Uhlir: „An diesem Abend sind alle Gewinner: Die Geehrten, die den glanzvollen Abend genießen, die Gäste im Saal, die Fans über die ORF-Live-Übertragung, die ihre Idole von einer neuen Seite erleben, aber auch der Sport selbst, denn die Sporthilfe gewinnt über die Veranstaltung wieder Fördermittel für den österreichischen Nachwuchssport.“

Jubiläums-Gala unter dem Motto „Eine Symphonie in Gold“
Die 25. LOTTERIEN Sporthilfe-Gala wird besonders glanzvoll: Im würdigen Wiener Konzerthaus werden rund 1.000 Gäste einen Gala-Abend unter dem Motto „Eine Symphonie in Gold – ein Abend voller Meisterwerke und Glanzstücke des vergangenen Sportjahres“ erleben. Unter den  Gästen (2G-Regel) wird auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen erwartet, auch Skistar Aksel Lund Svindal hat zugesagt. Der Norweger wird sich auch auf der „Straße der Sieger“ verewigen.  Das Drehbuch zur Ehrung kommt von den Autoren „Die Tafelrunde“, Robert Waleczka und Michael Kögler tragen seitens des ORF die Verantwortung. Bewährte Kräfte in der Moderation: Mirjam Weichselbraun und Rainer Pariasek führen durch den Abend. Auch die Profis von WWP (Weirather-Wenzel & Partner) sind involviert.

Sporthilfe-Geschäftsführer Gernot Uhlir freut sich auf den Abend: „2021 bekommt die LOTTERIEN Sporthilfe-Gala ihr glanzvolles Ambiente zurück – und noch mehr: Die 25. LOTTERIEN Sporthilfe-Gala mit der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler des Jahres wird wohl neue Maßstäbe setzen.“ Uhlir weiter: „Natürlich stehen die Auszeichnungen der Sportlerinnen und Sportler im Mittelpunkt, aber wir haben uns gemeinsam mit der Tafelrunde und dem ORF auch noch weitere unterhaltsame Programmpunkte überlegt – ein Beispiel sind emotionale Sportmomente aus den vergangenen 50 Jahren in Anlehnung an das 50-jährige Jubiläum der Österreichischen Sporthilfe, das dieses Jahr gefeiert wird.“

Aufsteiger des Jahres wird von den Fans ermittelt
Die Wahl zum Aufsteiger des Jahres läuft noch bis 7. Oktober, hier sind die Fans aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Nominiert wurden der Nordische Kombinierer Johannes Lamparter, Rad-Olympiasiegerin Anna Kiesenhofer und die Biathletin Lisa Hauser. HIER geht’s zur Stimmabgabe *

Im Rahmen der LOTTERIEN Sporthilfe-Gala wird auch die Trainerpersönlichkeit des Jahres sowie der oder die Sportler oder Sportlerin mit Herz geehrt. Diese Auszeichnungen werden mit Sport Austria bzw. den Österreichischen Lotterien vergeben.

Österreichs Sportjournalistinnen und Sportjournalisten wählen seit 1949 - Online-Wahl unter höchsten Sicherheitsstandards
Rückblick: Im Vorjahr wurden Ivona Dadic, Dominic Thiem und der FC Red Bull Salzburg als Sportlerin, Sportler und Mannschaft des Jahres geehrt, die Trophäe bei den Sportlern mit Behinderung holten sich Veronika Aigner und Markus Salcher. Zur Special Olympics Sportlerin des Jahres 2020 wurde Sabrina Bichlmair gekürt, Special Olympics Sportler des Jahres wurde Lukas Kaufmann. Die von den Österreichischen Lotterien mit der Sporthilfe vergebene Auszeichnung zur Sportlerin mit Herz ging an Nina Burger. Pandemiebedingt erfolgte die Ehrung ohne Publikum, auch die Kategorien Aufsteiger des Jahres und Trainerpersönlichkeit setzten aufgrund der Corona-Situation aus.

Nachdem im Vorjahr nicht alle Kategorien zur Abstimmung kamen, kehrt die Sportlerwahl zur Normalität zurück. 265 ordentliche Mitglieder von Sports Media Austria haben in der aktuellen Wahl ihre Stimme abgegeben. „Ich freue mich über die hohe Wahlbeteiligung. Jede Stimme gibt den Auszeichnungen mehr Bedeutung. Entscheidend über die Berechtigung zur Stimmabgabe ist, ob sich der- oder diejenige das ganze Jahr über intensiv und professionell mit Sport befasst und somit die Leistungen auch einordnen kann“, so Hans Peter Trost, der betont, dass in die Erstellung der Wahllisten alle Ergebnisse und Erfolge der Athletinnen und Athleten seit Abschluss der vorjährigen Wahl eingeflossen sind.

Wie auch in den letzten beiden Jahren wickelten die Verantwortlichen von Sports Media Austria die Wahl mittels des Online-Tools von Österreichische Post-Partner POLYAS ab. „Höchste Sicherheitsstandards haben oberste Priorität, denn die Auszeichnungen sind mit sehr viel Prestige verbunden. Umso mehr sehen wir es als unsere Verpflichtung, im Rahmen der Wahl für ausreichend Sicherheit zu sorgen“, so Hans Peter Trost.

Die drei Bestplatzierten in den von Sports Media Austria gewählten Kategorien
(in alphabetischer Reihenfolge)

Sportlerin des Jahres presented by Bridgestone
Lisa Hauser (Biathon) | Anna Kiesenhofer (Radsport) | Katharina Liensberger (Ski Alpin)

Sportler des Jahres presented by Hervis
Vincent Kriechmayr (Ski Alpin) | Jakob Schubert (Klettern) | Lukas Weißhaidinger (Leichtathletik)

Mannschaft des Jahres presented by Volksbank
Johannes Lamparter/Lukas Greiderer (Nordische Kombination) | ÖSV Skispringen Frauenteam (Daniela Iraschko-Stolz, Sophie Sorschag, Chiara Kreuzer, Marita Kramer) | RB Salzburg (Fußball)           

Sportlerin des Jahres mit Behinderung 2021 presented by Mastercard
Natalija Eder (Leichtathletik) | Carina Edlinger (Langlauf) | Janina Falk (Schwimmen)

 Sportler des Jahres mit Behinderung 2021 presented by Geberit
Walter Ablinger (Handbike) | Thomas Frühwirth (Handbike) | Pepo Puch (Reitsport)

 Special Olympics Sportlerin des Jahres 2021 presented by Coca-Cola
Sarah-Maria Baumegger (Schwimmen) | Sarah Mühlbacher (Tanzsport) | Johanna Pramstaller (Golf)

Special Olympics Sportler des Jahres 2021 presented by Coca-Cola
Alexander Flechl (Golf) | Joachim Lampel (Tanzsport) | Jürgen Trummer (Stocksport)

Die wichtigsten Erfolge der Bestplatzierten im Wahlzeitraum
(Oktober 2020 bis September 2021)

Sportlerin des Jahres
Lisa Hauser (Biathlon): WM-Gold Massenstart, WM-Silber Verfolgung und Mixed-Staffel, WM-4. Einzel, Einzel-Gesamtweltcupsieg, erster Weltcupsieg
Anna Kiesenhofer (Radsport): Olympia-Gold Straßenrennen
Katharina Liensberger (Ski alpin): WM-Gold Slalom, WM-Gold Parallel-Bewerb, WM-Bronze RTL, Gesamtsiegerin Slalom-Weltcup

Sportler des Jahres
Vincent Kriechmayr (Ski alpin): WM-Gold Abfahrt und Super-G, Gesamtsieger Super-G-Weltcup
Jakob Schubert (Klettern): Olympia-Bronze, WM-Gold Vorstieg
Lukas Weißhaidinger (Leichtathletik): Olympia-Bronze Diskus

Mannschaft des Jahres
Nordische Kombination (Johannes Lamparter/Lukas Greiderer): WM-Gold Team-Sprint
ÖSV-Frauenteam Skispringen (Daniela Iraschko-Stolz, Sophie Sorschag, Chiara Kreuzer, Marita Kramer): WM-Gold Mannschaft
RB Salzburg (Fußball/Männer): Meister und Cupsieger, Einzug in die Champions League

Sportler des Jahres mit Behinderung
Walter Ablinger (Handbike): Paralympics-Gold und Bronze Zeitfahren und Straßenrennen H3
Thomas Frühwirth (Handbike): Paralympics-Silber Handbike Zeitfahren und Silber Straße H4
Pepo Puch (Reitsport): Paralympics-Silber Einzel Dressur und Silber Kür Dessur Grade II

Sportlerin des Jahres mit Behinderung
Natalija Eder (Leichtathletik): 4.Platz Paralympics Speerwurf, F13, Platz 7 Kugelstoßen, EM-Bronze 2021
Carina Edlinger (Langlauf): Weltcup-Gesamtsiegerin blinde Läuferinnen
Janina Falk (Schwimmmen): EM-Silber 100m Brust, 100m Butterfly, EM-Bronze 200m Lagen; Paralympics-Teilnehmerin in 5 Disziplinen

Kategorie Special Olympics Damen
Sarah-Maria Baumegger (Schwimmen): Öst. Meisterschaften: 2x Gold (25m Rücken, 50m Freistil)
Sarah Mühlbacher (Tanzsport): Tanzsport-WM: Silber mit Unified-Partnerin Kamila Jurtin-Jagiello
Johanna Pramstaller (Golf): Öst. Meisterschaften: Gold im 9-Loch-Einzelbewerb

Kategorie Special Olympics Herren
Alexander Flechl (Golf): Öst. Meisterschaften: Gold im 9-Loch-Einzelbewerb
Joachim Lampel (Tanzsport): Tanzsport-WM: Silber mit Unified-Partnerin Miriam Strasser
Jürgen Trummer (Stocksport): Öst. Meisterschaften: Gold im Einzel (Ziel- und Lattenbewerb)

Bei den Damen hat Anna Kiesenhofer die Chance, erste Sportlerin des Jahres aus dem Radsport zu werden. Mit Richard Menapace kam 1949 übrigens der erste von Sportjournalistinnen und Sportjournalisten gewählte Sportler des Jahres aus dem Radsport.

Für Biathletin Lisa Hauser und Katharina Liensberger (Ski Alpin) ist es die erste Top-Platzierung in dieser Wahl.

 Katharina Liensberger und Vincent Kriechmayr stehen für das „Comeback“ der Alpinen Skifahrer vom ÖSV, die 2020 erstmals seit 2009 keine Kategorie für sich entscheiden konnten. Besonders dominant war Marcel Hirscher, der 2012 sowie von 2015 bis 2019 die Sportlerwahl für sich entschieden hatte.

Kletterer Jakob Schubert könnte sich und seine Sportart erstmals in einer der Hauptkategorien in die Siegerlisten eintragen. Kollegin Johanna Ernst schaffte es 2013 zur Aufsteigerin des Jahres.

Lukas Weißhaidinger könnte seine herausragenden Leistungen als erster Leichtathlet seit dem Hammerwerfer Heinrich Thun, der sich die Auszeichnung 1961 und 1963 holte, zu Österreichs Sportler des Jahres krönen. Bei den Damen ist die Leichtathletik in den Siegerlisten öfter zu finden: Vorjahressiegerin Ivona Dadic war bereits die fünfte Leichtathletin, die zur Sportlerin des Jahres gewählt wurde - nach den Läuferinnen Stephanie Graf (2000 und 2001) und Theresia Kiesl (1996), der Hochspringerin Ilona Gusenbauer (1971) und Liese Prokop (1969).

Der FC Red Bull Salzburg hat die Chance auf die Fortführung der Siegesserie. Nach 2018 bis 2020 winkt den Mozartstädtern der vierte Sieg en suite, insgesamt Titel Nummer fünf, da der SV Austria Salzburg 1994 zur Mannschaft des Jahres gekürt wurde.

„Nordische Kombination“ findet sich regelmäßig in der Siegerliste der Wahl zur Mannschaft des Jahres: 1991, 2002, 2003, 2006 wurden die ÖSV-Kombinierer gewählt, herausragend dabei Felix Gottwald, der 2002, 2003, 2006 und 2010 Teil der Teams war und 2007 noch dazu die Auszeichnung „Sportler mit Herz“ und 2007 mit dem „Special Award“ geehrt wurde.

Die ÖSV-Skispringer wurden über alle Kategorien hinweg bereits 21 mal im Zuge der Wahl der Sportler des Jahres ausgezeichnet. Skispringer-Damen jedoch finden sich noch nicht unter den Ausgezeichneten.

Interessantes aus der Statistik

2021 findet die Wahl zu den Sportlern des Jahres zum 73. Mal statt.

Die Kategorien Sportlerin, Sportler und Mannschaft des Jahres zusammengefasst gab es 66 Siege für die Alpin-Abteilung des ÖSV (36 Damen, 30 Herren) sowie 22 Erfolge Ski-Nordisch: 16 Mal Skispringen (10 Einzel und 6 Team), 5 Mal Nordische Kombination (5 Team) und 1 Mal Langlauf (Team) und 18 Siege im Fußball (6 Mal Einzel, 12 Mal Team)

Rekordsiegerinnen mit sieben Auszeichnungen sind Annemarie Moser-Pröll als Sportlerin des Jahres (1973-1975 und 1977 bis 1980) und Claudia Lösch als Sportlerin des Jahres mit Behinderung (2010, 2011, 2013-2015, 2017, 2018).

Marcel Hirscher ist mit sechs Trophäen zum Sportler des Jahres Rekordhalter bei den Herren. Er ist auch der erste Sportler, der fünf Mal in Folge die Auszeichnung erhielt (2015-2019).

Sieben Trophäen bekamen neben Annemarie Moser-Pröll und Claudia Lösch auch Thomas Morgenstern, zwei Mal gewann er die Kategorie „Sportler des Jahres“ (2008 und 2011) und fünf Mal war er Teil des erfolgreichen Skisprungteams, das zur Mannschaft des Jahres gewählt wurde (2005, 2008, 2009, 2011 und 2012).

Von 2005 bis 2016 gab es in zwölf Jahren bei den Damen zehn Ski Alpin-Siegerinnen. Dabei haben acht verschiedene Skifahrerinnen gewonnen: 2005 Götschl, 2006 Dorfmeister, 2007 Hosp, 2010 Fischbacher, 2011 Görgl, 2012 Schild, 2013 bis 2015 Veith und 2016 Eva-Maria Brem. Nur Mirna Jukic durchbrach die Phalanx der Skialpinistinnen 2008 und 2009.

Dass Österreich ein Wintersportland ist, zeigt sich auch in der Gesamtstatistik. Bisher kamen die Sieger in den Kategorien Mannschaft, Sportlerin und Sportler des Jahres 101 Mal aus Winter- (44 Damen, 44 Herren und 13 Mannschaften) und 59 Mal aus Sommersportarten (15 Damen, 24 Herren und 20 Teams).

Erfolgreichste Sommersportvertreterin ist Mirna Jukic mit drei Auszeichnungen (2002, 2008 und 2009)

Es gibt einige Sportarten, die bislang einmal die Sportlerin oder den Sportler des Jahres stellten. Eishockey (Thomas Vanek 2007), Tischtennis (Werner Schlager 2003), Bergsteigen (Hermann Buhl 1963), Fechten (Ellen Müller-Preis 1949) und Triathlon (Kate Allen 2004).

Die erfolgreichste Sportart in der Kategorie „Mannschaft des Jahres“ ist Fußball mit 12 Siegen. Vier Mal gewann das Nationalteam der Herren die Trophäe (1978, 1979, 1997 und 2015), sowie das U20-Nationalteam 2007, 2017 waren die ÖFB-Damen erfolgreich. Sechs Mal wurden Vereine zur Mannschaft des Jahres gewählt (SV Salzburg 1994, SK Rapid Wien 1996, SK Sturm Graz 1998, FC Red Bull Salzburg 2018, 2019, 2020). Sechs Mal waren die Skispringer in der Mannschaftswertung vorne und fünf Mal die Kombinierer. Bereits vier Mal kam die Mannschaft des Jahres aus dem Segellager.

*https://extra.orf.at/play-story/werbung/aufsteiger-des-jahres124.html

HINWEIS FÜR MEDIENVERTRETER: 
Die Akkreditierung für die 25. LOTTERIEN Sporthilfe-Gala ist noch bis 7. Oktober 12:00 Uhr unter diesem Link möglich.

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Zur Organisation

Die Österreichische Sporthilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation. Sie leistet durch ihre finanzielle und ideelle Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von SpitzensportlerInnen. Die Zuwendungen werden unbürokratisch und nicht-zweckgebunden nach Erfüllung von Leistungskriterien zuerkannt. Seinen Auftrag erfüllt der Verein ohne staatliche Förderungen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft, Benefizveranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten.

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