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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Neuer Bewerb von Coca-Cola und ÖFB: Coca-Cola Unified Cup

Fußball verbindet, ist Leidenschaft und Emotion!
Coca-Cola Unified Cup
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Coca-Cola Unified Cup

Laura Feiersinger und Manuela Zinsberger rufen zum Mitmachen auf. Auch mit dabei ist Mario Viska (ganz links), einer der erfolgreichsten österreichischen E-Sportler.

Pressemeldung, 14.09.2022 Coca-Cola feiert gemeinsam mit dem ÖFB die Vielfalt des Fußballs im Rahmen eines völlig neu konzipierten Turniers. Die Premiere des Coca-Cola Unified Cup geht am 25. September im Sportcenter Donaucity in Wien über die Bühne. Mit dabei die Botschafter:innen Nadine Prohaska, Helge Payer, Peter Stöger und E-Sportler Mario Viska. Begeistert vom Konzept, das mitunter „echten“ Fußball mit E-Sport verbindet, sind neben ÖFB-Präsident Gerhard Milletich und ÖFB-Sportdirektor Peter Schöttel auch die Nationalteamspieler:innen Manuela Zinsberger, Laura Feiersinger und David Alaba. Noch können sich Teams für den Coca-Cola Unified Cup anmelden!

Der Coca-Cola Unified Cup steht für Vielfalt, Inklusion und ein „Miteinand“. Ziel des Coca-Cola Unified Cup ist es, diese Werte des Fußballs zu verdeutlichen und mit Menschen aller Altersklassen, Geschlechter und Fähigkeiten ein Fußballfest zu feiern, bei dem alle als Sieger:innen vom Platz gehen. Dabei sind nicht nur Fähigkeiten auf dem Court gefragt, auch die Fingerfertigkeit beim E-Sport an der Konsole ist mitentscheidend. Alle Informationen zum Turniermodus und zur Teamzusammensetzung finden Sie im letzten Absatz

Prominente Fans
Das neue Konzept findet Anklang bei der Spitze des ÖFB ebenso wie bei aktiven und ehemaligen Teamspieler:innen. „Der Coca-Cola Unified Cup zeigt, wie bunt und divers der Fußball ist. Er verkörpert die Werte Inklusion, Toleranz und Vielfalt, die auch in unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. Fußball weckt Emotionen und stärkt den Zusammenhalt und das gegenseitige Verständnis“, so ÖFB-Präsident Gerhard Milletich, „er verbindet barrierefrei Generationen und Kulturen quer durch alle Schichten unabhängig vom Geschlecht. Ich hoffe auf viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer und freue mich auf dieses Fußballfest.“ Ähnliche Töne stimmt Sportdirektor Peter Schöttel an: „Der Coca-Cola Unified Cup ist ein sehr spannendes neues Format, das sich voll am Puls der Zeit befindet. Die bunt gemischten Teams und die Verbindung von Fußball und Gaming sind einzigartig. Fußball hat eine starke integrative und verbindende Kraft, diese kommt hier besonders deutlich zum Ausdruck. Ich wünsche mir, dass diese Initiative viele Menschen für den Fußball begeistert.“ Special Olympics-Präsident Peter Ritter freut sich ebenfalls auf den Bewerb: „Special Olympics und Coca-Cola verbindet eine jahrzehntelange enge Partnerschaft. Coca-Cola lebt als Gründungspartner den Spirit von Special Olympics. Der neue Coca-Cola Unified Cup ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür. Inklusion steht im Mittelpunkt, die Freude am gemeinsamen Sport. Ein großer Dank an Coca-Cola und den ÖFB für diesen neuartigen Bewerb. Wir freuen uns sehr, mit dabei zu sein.“

Zinsberger, Feiersinger und Alaba zum neuartigen Turnier
Als Botschafter:innen sind auch die ÖFB-Größen Manuela Zinsberger, Laura Feiersinger und David Alaba große Fans des Coca-Cola Unified Cups. „Ich begleite den Coca-Cola Cup bereits seit rund 10 Jahren mit Begeisterung als Botschafter und es freut mich sehr, dass Coca-Cola und der ÖFB mit dem Coca-Cola Unified Cup nun völlig neue Wege gehen, um die Leidenschaft für Fußball zu wecken. Die Verbindung von „echtem“ Fußball mit E-Gaming ist genial. Ich werde schauen, ob ich meine Nationalteamkollegen auch dazu bringen kann, dass wir uns in diesem Modus mal messen. Das schönste am Fußball ist: er kennt keine Hautfarbe, keine Religion, keine Geschlechter, keine Behinderungen. Wir alle lieben Fußball und das kommt beim Coca-Cola Unified Cup zur Geltung. Ich kann nur allen Fußballfans raten, mitzumachen oder die Teams anzufeuern und ein großes Fußballfest zu feiern“, so David Alaba.

Manuela Zinsberger hat den Blick über die Seitenlinie hinaus: „Beim Fußball zählen nicht nur die Spielerinnen und Spieler am Feld, das Drumherum ist mindestens ebenso wichtig – von den Betreuer:innen über Funktionär:innen, die Greenkeeper bis hin zu den helfenden Händen in der Kantine. Umso mehr freut es mich, dass der Coca-Cola Unified Cup das zelebriert und alle gemeinsam ein Fußballfest feiern, das keine Grenzen kennt. Unser Sport lebt davon, dass alle Beteiligten mit Begeisterung dabei sind – ob auf oder neben dem Feld. Das macht der Coca-Cola Unified Cup deutlich.“

Für Laura Feiersinger ist klar: „Der Spaß am Fußball, an der Bewegung, am Sport stand seit jeher im Mittelpunkt des Coca-Cola Cups. Das hat sich auch mit der Weiterentwicklung zum Coca-Cola Unified Cup nicht vermindert –im Gegenteil: es steht mehr im Fokus als je zuvor. Beim Fußball treffen sich Freunde, die Familie, Kolleginnen und Kollegen und jubeln ihrem Team zu oder spielen selbst. Egal, welchen Beruf sie ausüben oder woher sie kommen. Ich kann nur alle einladen, mitzumachen und zu zeigen, wie bunt der Fußball sein kann.“

Manuela Zinsberger und Laura Feiersinger rufen auch in einem Video alle Fußballfans auf, mit dabei zu sein.

Nadine Prohaska, Peter Stöger und Helge Payer live mit dabei
„Es gibt kaum eine Sportart, die so sehr für Vielfalt und "Miteinander" steht wie Fußball. Klar gibt es Rivalitäten zwischen Klubs oder Nationen, aber was alle Fans auf der Welt eint, ist die Liebe zum Fußball. Das kommt beim Coca-Cola Unified Cup perfekt zum Ausdruck, bei dem einzig die Leidenschaft für Fußball zählt und sonst nichts“, so Helge Payer, der als Namenspatron einen der drei Bewerbe innerhalb des Coca-Cola Unified Cups begleitet. Auch Nadine Prohaska wird bei der Siegerehrung „ihren“ Pokal übergeben: „Wenn Menschen zusammenkommen, um Fußball zu spielen, sollten Herkunft, Beruf, Bildung oder Geschlecht völlig egal sein. Es geht um die Liebe zu diesem für mich schönsten Sport der Welt. Deswegen freut es mich sehr, dass der Coca-Cola Unified Cup diese Werte unterstützt und die Vielfalt im Fußball in Form eines außergewöhnlichen Turniers fördert.“ Peter Stöger bringt es auf den Punkt: Fußball ist einfach! Zwei Tore, ein Ball, ein paar Spielerinnen und Spieler! Egal welcher Altersklasse, welchen Geschlechts, egal ob Profi oder Amateur. Fußball ist ein Spiel, Fußball verbindet und Coca-Cola und der ÖFB unterstützen dabei. Deshalb freu ich mich, ein Teil dieses spannenden Projekts sein zu dürfen!“

Mit dabei ist mit Mario Viska auch einer der besten E-Sportler Österreichs. „Der Coca-Cola Unified Cup zeigt eindrucksvoll, dass Fußball am Feld und E-Sport sich nicht ausschließen, sondern durch eine innovative Turnierform sehr gut verbinden lassen. Am Ende schlägt bei uns allen das Herz für Fußball, denn nahezu jeder, der an der Konsole kickt, spielt auch selbst - so wie ich beispielsweise beim FC Großhöflein, ist Anhänger eines Klubs oder drückt auf der Tribüne die Daumen für unser Nationalteam“, so der Teamchef des österreichischen E-Sports-Nationalteams.

Warum Coca-Cola diesen Bewerb ins Leben gerufen hat, erklärt Unternehmenssprecherin Petra Burger: „Coca-Cola steht seit jeher für Vielfalt und Inklusion. Unsere Marke ist darüber hinaus seit Jahrzehnten mit dem Fußball verbunden. Wir versuchen, mit diesem Bewerb diese Werte zu verbinden und wollen gemeinsam mit dem ÖFB zeigen, wie divers Fußball und wie verbindend die Liebe zum Leder sein kann. Ich kann nur jede und jeden einladen, gemeinsam mit seinen Vereinskolleg:innen, Freund:innen und der Familie teilzunehmen oder als sich als Zuschauer von der Stimmung begeistern zu lassen.“


Was ist der Coca-Cola Unified Cup?

Die Zusammenstellung der Teams
  • Die Teams treten mit mit 6 Personen an, mindestens eine Frau bzw. mindestens ein Mann.
  • Alle Spieler:innen müssen zwischen 14 und 99 Jahre alt sein.
  • Mindestens eine Person aus dem Team muss älter als 40 Jahre sein.
  • Von Coca-Cola und ÖFB werden jedem Team ein:e Special Needs-Spieler:in sowie eine Jugendauswahlspielerin zugelost, die die Mannschaft verstärken.
  • Jedes Team benennt sich nach einer nationalen oder internationalen Fußballgröße.
  • Alle Teammitglieder müssen mindestens eine Halbzeit am Court spielen.

Der etwas andere Spielmodus
  • Gespielt wird auf einem Street-Soccer Court mit 10x15 Meter (1 Torhüter:in + 4 Feldspieler:innen)
  • 1. Halbzeit am Court (10 min)
  • e-Game FIFA an der Konsole (2x5 min) - e-Game-Endstand wird zu Zwischenstand addiert
  • 2. Halbzeit am Court (10 min)

Wo und wann findet der Coca-Cola Unified Cup statt?
Gespielt wird am 25. September 2022 im Sportcenter Donaucity (Arbeiterstrandbadstraße 128, 1220 Wien). Beginn ist 10:30 Uhr, geplantes Ende ca. 19.00 Uhr.

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel
Die Spieler:innen und je eine Begleitperson sind nach dem Turnier zum UEFA Nations League-Spiel Österreich vs. Kroatien ins Ernst Happel-Stadion eingeladen.

Was die Teams sonst noch so erhalten
  • Jedes Team erhält Trikots in weiß und rot (Hosen und Stutzen sind selbst mitzubringen - Einheitlichkeit erbeten)
  • Gespielt wird mit dem Original PUMA Orbit Fußball, die Bälle bleiben nach dem Bewerb bei den Teams.
  • Gratis Verpflegung vor Ort für alle Spielerinnen und Spieler
  • Mögliche Autogrammstunden und Tipps und Tricks von Profis (Mitmachstationen wie Goalgetter Academy, Helge Payer Torwartschule, e-Gamer Mario Viska…)

Die Anmeldung
Auf www.coca-cola-oesterreich.at finden sich alle Informationen sowie der Link zur Anmeldung. Unter all den Anmeldungen werden 12 Teams gelost, die am 25. September zum Fußballturnier der außergewöhnlich vereinenden Art und Weise antreten. Bei der Anmeldung sind auch die Teilnahmebedingungen angeführt.



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Das Unternehmen

Über The Coca-Cola Company:
The Coca-Cola Company (NYSE: KO) ist eine Total Beverage Company, die ihre Produkte in über 200 Ländern anbietet. Das Ziel unseres Unternehmens ist es, die Welt zu erfrischen und etwas zu verändern. Unser Markenportfolio umfasst Coca-Cola, Sprite, Fanta und andere Erfrischungsgetränke. Zu unseren Sport-, Flüssigkeitszufuhr-, Kaffee- und Tee-Marken gehören Dasani, Smartwater, Vitaminwasser, Topo Chico, Powerade, Costa, Georgia, Gold Peak, Honest und Ayataka. Zu unseren Marken für gesunde Ernährung, Saft, Milchprodukte und pflanzliche Getränke gehören Minute Maid, Simply, Innocent, Del Valle, Fairlife und AdeZ.  Wir gestalten unser Portfolio ständig um. Dabei reduzieren wir etwa den Zuckergehalt in unseren Getränken und bringen innovative neue Produkte auf den Markt. Wir arbeiten auch daran, die von uns verursachten Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, indem wir Wasser zurückführen und Recycling fördern. Gemeinsam mit unseren Abfüllpartnern beschäftigen wir über 700.000 Menschen und bieten Menschen weltweit wirtschaftliche Möglichkeiten in der Wertschöpfungskette von Coca-Cola.
Erfahren Sie mehr bei Coca-Cola Journey unter www.coca-colacompany.com und folgen Sie uns auf Twitter, Instagram, Facebook und LinkedIn.

Über Coca-Cola Österreich:
Coca-Cola ist in Österreich bereits seit 1929 wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Gemeinsam mit unserem Abfüllpartner Coca-Cola HBC Österreich beschäftigt das Coca-Cola System in Österreich rund 900 Mitarbeitende. Die lokale Produktion, unser Beitrag zur österreichischen Wertschöpfungskette und unsere langjährigen Kunden- und Konsumentenbeziehungen basieren auf verantwortungs- und vertrauensvollem Handeln innerhalb des Coca-Cola Systems. Zusammen verfolgen wir lokal die konsequente Umsetzung der ehrgeizigen internationalen Nachhaltigkeitsziele, die über die EU-Vorgaben hinausgehen: Eine Welt ohne Abfall. Wir fördern innovative Verpackungslösungen wie Verpackungen aus 100% recyceltem PET und ein Sammelsystem, das uns unserem Ziel, der 100% Sammelquote, näher bringt. Mit Initiativen wie dem Get Active Social Business Award – Österreichs größten Social Business Start Up Fund - und dem Coca-Cola Inclusion Run zugunsten Special Olympics wollen wir Signale zur Stärkung und Zusammenhalt (Miteinand!) in der Gesellschaft setzen.

Aktuelle Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsbestrebungen finden Sie auf www.coca-cola-oesterreich.at

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Presse­kontakt

Petra Burger & Manuel Latzko
Petra Burger
Coca-Cola Österreich
E-Mail: pburger@coca-cola.com

Manuel Latzko
Vier Hoch Vier
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at
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