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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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LUMAGICA: Der weltberühmte magische Lichterpark kommt erstmals nach Wien

"Walzer der Tiere" ab 8. Dezember im Europahaus
LUMAGICA Lichterparks
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LUMAGICA Lichterparks © LUMAGICA

Pressemeldung, 29.11.2022

An bereits 24 Standorten weltweit – von Japan über Dänemark, Großbritannien, Deutschland bis nach Innsbruck, der Burgruine Ehrenberg und Frohnleiten bei Graz - begeistert LUMAGICA bereits die Besucher*innen mit magischen Lichtinstallationen im stimmungsvollen Ambiente. Nun kommt das Original erstmals nach Wien: Von 8. Dezember bis 12. Februar wird die Schlossanlage des Europahauses in einen zauberhaften Lichterpark verwandelt. Unter dem Motto „Walzer der Tiere“ hält eine leuchtende Schar an bunten Schmetterlingen und fröhlichen Waldtieren, rhythmischen Tänzern oder frechen Libellen in der Parkanlage Einzug und verwandelt diesen in einen prächtigen Ballsaal. Für die ressourcenschonende Umsetzung des LUMAGICA Lichterparks sorgen energieeffiziente LEDs. Tickets sind ab sofort auf www.lumagica.at/wien erhältlich.

Das geschichtsträchtige EUROPAHAUS mit seinem SCHLOSS Miller-Aichholz, das nicht nur Bildungsstätte, sondern sich insbesondere auch als internationale Stätte der Begegnung sieht, bietet in diesem Winter einen ganz besonderen Anziehungspunkt für die Wiener*innen, ebenso wie die Besucher*innen der Stadt. Die traumhafte Parklandschaft des EUROPAHAUS, die normalerweise vor allem in den Sommermonaten einen ganz besonderen Besucheranreiz darstellt, wird sich nun erstmals auch zur dunklen Jahreszeit in einen magischen Ort verwandeln.

LUMAGICA Wien: Eröffnung des Originals am 8.Dezember
Mit dem LUMAGICA Lichterpark wird die geschichtsträchtige Schlossanlage des Europahauses um eine vorweihnachtliche stimmungsvolle Attraktion reicher. Insgesamt mehr als 350 Lichtobjekte – allesamt in sorgfältiger Handarbeit gefertigt – wird es zu entdecken geben. Musiksynchrone Lichtinszenierungen und interaktive Elemente werden zudem den nächtlichen Rundweg des Lichterparks säumen.

Mit der Expertise von weltweit bereits 24 Standorten, darunter seit drei erfolgreichen Jahren der Lichterpark im Hofgarten Innsbruck, setzt MK Illumination, der Tiroler Weltmarktführer für festlich dekorative Beleuchtungen, eine weitere historische Location eindrucksvoll in Szene. „In der Gestaltung des Lichterparks haben wir uns von der reichhaltigen Geschichte rund um diesen Ort inspirieren lassen. Denn wo passen sowohl tanzende als auch tierische Lichtgestalten – und das Ganze umrahmt von Walzerklängen - besser hin als in dieses wunderbare Ensemble? In Kombination mit der winterlichen Natur ergeben sich einmalige Anknüpfungspunkte, um die Besucher*innen in eine fantastische Welt eintauchen zu lassen. Die Inszenierung wird mit Sicherheit lumagisch“, freut sich Thomas Mark, Präsident der Firma MK Illumination, schon jetzt auf den neuen Standort. Für die Organisation und Umsetzung des Lichterparks zeichnet die Wiener Event- und Promotionagentur KESCH verantwortlich: „Der LUMAGICA Lichterpark bietet für die Wiener*innen und Besucher*innen der Stadt eine einzigartige Gelegenheit für einen magisch-mystischen Spaziergang in der Natur, die herrliche Schlossanlage ist auch ganz bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar“, so Lukas Schütz, KESCH-Geschäftsführer.

LUMAGICA Lichterparks – sparsamer Energieeinsatz sichergestellt
Bei der Konzeption stand die Energieeffizienz und ressourcenschonende Planung als dringende Notwendigkeit stets im Vordergrund. „In diesen Zeiten ist es aus mehreren Gründen eine dringende Notwendigkeit, Energie zu sparen. Und natürlich steht außer Frage, dass zuallererst die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein muss. Dem sind auch aus unserer Sicht die Aktivtäten rund um LUMAGICA unterzuordnen“, ist sich Thomas Mark der aktuellen Lage auf dem Energiesektor bewusst. Deshalb wurden von Anfang an sämtliche Maßnahmen gesetzt, um einen sparsamen Energieeinsatz für den Lichterpark sicherzustellen. „Dank der ausschließlichen Verwendung von LED-Beleuchtung ist für uns eine Realisierung von LUMAGICA mit außerordentlich niedrigem Energiebedarf möglich. Der gesamte Stromverbrauch eines Lichterparks inklusive seiner Infrastruktur und Gastronomie beläuft sich im Zeitraum von 52 Tagen auf rund 14.000 kWh. Damit entspricht der Verbrauch pro Saison etwa dem 4,8-Fachen des durchschnittlichen Jahresverbrauchs eines Vierpersonenhaushaltes“, erklärt Mark. Ein noch einfacherer Vergleich: Ein LUMAGICA-Lichterpark verbraucht in einer Saison gleich viel elektrischen Strom wie 15 Straßenlaternen pro Jahr.

Infos und Tickets:
LUMAGICA Wien ist von 8. Dezember 2022 bis 12. Februar 2023 (bis 8. Jänner und von 1.-12. Februar täglich außer 14.12., 16.12. und 24.12.; 9.-29. Jänner Donnerstag bis Sonntag) von Sonnenuntergang bis 21.30 Uhr geöffnet. Über das Online-Ticketportal können bequem Zeitslots gebucht werden. Mit dem Easy-Ticket, das ein Freigetränk beinhaltet, ist der Parkbesuch am gewählten Tag jederzeit möglich.

Die Eintrittspreise sind abhängig von den gebuchten Terminen, Einzeltickets gibt es wochentags bereits ab 18 Euro, Kinder zahlen die Hälfte.
Weitere Infos finden Sie auf www.lumagica.at/wien

Die Ticketpreise und Öffnungszeiten im Detail:

ÖFFNUNGSZEITEN
08.12. 2022 – 08.01.2023 von 16:30 bis 21:30 Uhr (letzter Einlass 20:30 Uhr)
09.01.– 29.01.2023 Donnerstag bis Sonntag von 17:00 bis 21:30 Uhr (letzter Einlass 20:30 Uhr)
01.02.– 12.02.2023 von 17:30 bis 21:30 Uhr (letzter Einlass 20:30 Uhr)

Geschlossen: 14.12 / 16.12 / 24.12

PREISE
Mo-Do:
Erwachsene: Slot 18 Euro / EASY 23 Euro
Kind: Slot 9 Euro / EASY 13 Euro
Ermäßigt: Slot 15 Euro / EASY 19 Euro

Fr-So & Feiertag:
Erwachsene: Slot 20 Euro / EASY 25 Euro
Kind: Slot 10 Euro / EASY 14 Euro
Ermäßigt: Slot 17 Euro / EASY 22 Euro

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Die Unternehmen

Über LUMAGICA Lichterparks
Der märchenhafte Schlosspark, das stillgelegte Industriegelände, oder die ruhende Halde - es sind die ungewöhnlichen Orte, die den Besuch eines Lichterparks zu einem besonderen Erlebnis machen. Die Lichtkünstler von LUMAGICA setzen sich in der Gestaltung der unterschiedlichen Parcours sehr intensiv mit der Eigenheit und Historie des jeweiligen Ortes auseinander, weshalb jeder einzelne Lichterpark durch seine Unverwechselbarkeit überzeugt.

LUMAGICA Lichterparks sind ein leuchtendes Event-Format von MK Illumination, dem weltweiten Marktführer für festlich dekorative Beleuchtung. Gestartet im Jahre 2018 in Hückelhoven begeisterten sie bereits tausende Besucher*innen. Im Winter 2021/22 hatten bereits 24 Lichterparks weltweit, davon sechs Lichterparks in Deutschland und einer in Österreich ihre Tore geöffnet.

Über KESCH
Die Wiener Event- und Promotionagentur KESCH zählt seit mehr als 10 Jahren zu den renommiertesten Event- und Promotionanbietern Österreichs. „Wir machen Marken erlebbar“ lautet die Philosophie, unter der mit viel Herzblut Events, Promotions, Social Media-,digitale und crossmediale Kampagnen für namhafte Kunden wie Coca-Cola, Nespresso, Huawei oder AMA umgesetzt werden.

Die KESCH Group bildet sich neben KESCH und KESCH Digital aus den Schwesternunternehmen aus den Bereichen B2B-Events (Event Company) und Event-, Promotion- und Gastropersonal (KEJOB). KESCH vermarktet seit Jahren erfolgreich Eigenevents und Locations wie das Vienna Gin Festival, die Wiener Alm, das Palmenhaus Wien, sowie KESCH Consulting und Live-Recruiting Events.

Weiterführende Informationen: www.kesch.at

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Mag. Julia Fassl, MAS
Agentur Vier Hoch Vier 
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at
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