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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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„Liquid Diary“ zu Gast im Hotel Sacher Salzburg

Andreas Portz und Damir Busic
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Andreas Portz und Damir Busic © Tobias Wurzinger

Pressemeldung, 09.11.2022

Damir Busic, der selbst vor wenigen Wochen seine Bar für eine Naked Malt- Guestshift den Kollegen der Pariser Little Red Door geöffnet hat, schuf am Montag im Hotel Sacher Salzburg exquisite Naked Malt-Cocktailkreationen.

Ende September begrüßte „Liquid Diary“-Inhaber Damir Busic in seinem Lokal die internationalen Branchengrößen Karney O'Kane und Victor Kernevez von The World’s 50 Best Bars Platz Nummer 5 – Little Red Door Paris – in Innsbruck. Im Rahmen der „Alles für den Gast“ ließ Österreichs Top-Bartender bei einer Masterclass mit verschiedenen Aromenkombinationen die Sinne anregen, Erinnerungen wecken und Geschichten erzählen. Im Anschluss beeindruckte er im Hotel Sacher Salzburg gemeinsam mit dessen Barchef Andreas Portz mit spannenden Cocktail-Kreationen rund um den zeitgemäßen Premium Blended Malt Scotch Whisky Naked Malt.

„Naked Malt ist ein milder, angenehmer Whisky, der gut zu verschiedenen Aromen kombiniert werden kann, ohne dass der Geschmack des Whiskys verloren geht“, erläutert Damir Busic. Auch den gegenseitigen Austausch mit dem Branchenkollegen genoss Busic sehr: „Die Zusammenarbeit mit Andi Portz war sehr angenehm, wir haben sehr gut miteinander harmoniert.“ Der Tiroler sieht Gemeinsamkeiten zwischen seiner Bar in Innsbruck und der Sacher Bar: „Nicht nur das Hotel Sacher, auch die Liquid Diary Bar ist in einem jahrhundertalten Gebäude beheimatet, die Kombination aus Tradition und Moderne kommt an beiden Orten sehr gut zur Geltung.“ Sacher-Barchef Andreas Portz zieht auch Parallelen zum Produkt: „Naked Malt passt ausgezeichnet zu unserem Haus, da er sich als ausgesprochen flexibel präsentiert und man für jeden Gast eine passende Kreation schaffen kann“.

Genuss und Kooperationen im Fokus von Naked Malt
Mit dem Konzept der Guestshifts werden auf internationaler und nationaler Ebene Bartender miteinander vernetzt, die sich dabei zu neuen Cocktail-Kreationen inspirieren. Für den heimischen Vertrieb von Naked Malt sorgt Coca-Cola HBC Österreich. Hoteldirektorin Angélique Weinberger zeigt sich vom Guestshift-Konzept begeistert: „Ich finde die Initiative von Coca-Cola HBC Österreich großartig, dass sich nicht nur Gastköche austauschen, sondern im Sacher Salzburg auch Barchefs zu Besuch sind. Das gab es bisher hier noch nie. Es ist ein tolles Zeichen und signalisiert den Zusammenhalt innerhalb der Branche, dabei lassen sich wundervolle Kooperationen gemeinsam umsetzen.“

Signature Drinks von Damir Busic (Liquid Diary):

PEAR
5cl Naked Malt
3cl hausgemachte Birnen-Vanillereduktion
3cl Limettensaft
Eiweiß
Dash Angostura Bitters

GRAPE
5cl Naked Malt
3cl Roter Wermut
1cl hausgemachte Traubenreduktion
Spray Absinthe

 MINT
5cl Naked Malt
3cl Minz-Mandel Kordial
2cl Zuckersirup
Mit Ginger Ale auffüllen

Genießen Sie Alkohol verantwortungsvoll!

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Das Unternehmen
Über Coca-Cola HBC Österreich:

Coca-Cola HBC Österreich versorgt flächendeckend den gesamten österreichischen Markt mit Produkten aus dem Hause Coca-Cola. Das Unternehmen beschäftigt rund 900 Mitarbeitende in Österreich – im hochmodernen Produktions- und Logistikzentrum bzw. regionalen Verkaufszentren und Auslieferungslagern. Als einer der führenden österreichischen Getränkepartner bietet Coca-Cola HBC Österreich ein innovatives, auf die Bedürfnisse der Konsument:innen abgestimmtes Produktsortiment an – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Neben den bekannten Marken Coca-Cola, Fanta und Sprite zählen unter anderem auch das österreichische Mineralwasser Römerquelle, FUZETEA, die Premium-Biomarke Honest, Cappy, Kinley, der Energy Drink Monster und Topo Chico zum breiten Produktportfolio. Coca-Cola HBC Österreich ist zudem exklusiver Vertriebspartner von Costa Coffee, Caffè Vergnano für die Gastronomie, sowie der internationalen Premium Spiritousenmarken Nemiroff, Glendalough, Lucano, The Famous Grouse, Tonka Gin, Padre Azul, Ron Barceló und Xiaman Mezcal.

Der Großteil der für den österreichischen Markt bestimmten Getränke aus dem Hause Coca-Cola HBC wird im burgenländischen Edelstal abgefüllt und von dort aus distribuiert. Rund 60.000 Kund:innen aus Lebensmittelhandel und Gastronomie versorgen Konsument:innen in ganz Österreich mit Getränken aus dem Hause Coca-Cola. 5.600 Kaltgetränkeautomaten sorgen dafür, dass die Getränke stets auf Armeslänge und gekühlt zur Erfrischung verfügbar sind.

Coca-Cola ist seit 1929 ein wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Verantwortungsvolles Handeln innerhalb des lokalen Umfelds sowie der nachhaltige Umgang mit Ressourcen sind fest in der Unternehmensstrategie verankert. Die ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele fokussieren neben den Bereichen Wasser, Energie und Mitarbeitende auf die globale Vision „World Without Waste“ – eine Welt ohne Abfall. Im Rahmen dieser Strategie fördert Coca-Cola innovative Verpackungslösungen wie die Anhebung des rPET-Anteils über das gesamte Portfolio hinweg, sowie starke Partnerschaften zur Erhöhung der Sammelquoten.

Coca-Cola HBC Österreich ist ein Tochterunternehmen der Coca-Cola HBC Gruppe, einem wachstumsorientierten Verbrauchsgüter- und strategischen Abfüllpartner der The Coca-Cola Company mit einem Verkaufsvolumen von über 2 Milliarden unit cases. Gemeinsam mit unseren Kund:innen versorgen wir gruppenweit mehr als 715 Millionen Konsument:innen in 29 Ländern auf 3 Kontinenten mit einem vielfältigen Portfolio.Das Unternehmen notiert an der Börse in London mit Zweitlistung in Athen. Coca-Cola HBC ist im Dow Jones Sustainability Index und im FTSE4Good Index gelistet.


Weitere Informationen auf www.coca-colahellenic.at
Naked Malt
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v.li.n.re: Rogier Hartmann und Angelique Weinberger (Hotel Sacher Salzburg), Stephanie Madacs (Coca-Cola HBC Österreich), Andreas Portz (Hotel Sacher Salzburg), Damir Busic (Liquid Diary)

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PEAR

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Petra Vasak & Julia Fassl
Petra Vasak
Coca-Cola HBC Österreich
E-Mail: petra.vasak@cchellenic.com

 Julia Fassl
Vier Hoch Vier
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at


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