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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour kommt nach Kärnten

Magische Stopps in Klagenfurt und Völkermarkt
Der Coca-Cola Weihnachtstruck kommt nach Kärnten
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Der Coca-Cola Weihnachtstruck kommt nach Kärnten © Martin Steiger

Pressemeldung, 24.11.2022

Wir würden uns freuen, sie vor Ort bei der Coca-Cola Weihnachtstruck Tour begrüßen zu dürfen. Dafür bitten wir um Kontaktaufnahme unter office@vierhochvier.at.

Nach einigen Jahren Pause tourt der Coca-Cola Weihnachtsmann mit seinem ikonischen Truck wieder durch Österreich. Bei 18 Stopps verzaubern vorweihnachtliche Aktivitäten prominente Plätze und Areale von Handels- und Gastropartnern in ein stimmungsvolles Weihnachtsdorf. Am 1.  und 2. Dezember besucht der Coca-Cola Weihnachtsmann auch Kärnten und macht in Klagenfurt und Völkermarkt Station. Die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour birgt zahlreiche Überraschungen für die Besucher:innen, ist nachhaltiger denn je und ist das Highlight des heurigen Weihnachtsprogramms von Coca-Cola.

Für viele beginnt die Vorweihnachtszeit, wenn der Coca-Cola Weihnachtsspot zum ersten Mal über die Schirme flimmert oder sie vom Coca-Cola Weihnachtstruck erfahren. Der legendäre beleuchtete Truck blieb einige Jahre in der Garage, verzaubert nun aber frisch aufpoliert von Mitte November bis kurz vor dem großen Fest bei 18 Stopps Österreich in Weihnachtsstimmung. „Wir wissen von den Coca-Cola Fans, dass der Coca-Cola Weihnachtstruck eine ganz große Bedeutung hat und für magische Momente sorgt. Der Wunsch, den Truck wieder in Österreich zu sehen, war groß, sodass wir uns entschlossen haben, in diesem Jahr mit dem Coca-Cola Weihnachtstruck und natürlich dem Weihnachtsmann wieder einige Plätze in Österreich zu besuchen“, so Anuscha Kapdi, Brand Managerin bei Coca-Cola Österreich, „wir wissen, dass die aktuelle Lage große Herausforderungen mit sich bringt, wir wollen aber die Besucher:innen der Stopps für eine kurze Zeit aus diesem Alltag holen und sie in eine Weihnachtswelt entführen.“

Coca-Cola Weihnachtsdorf ab 14 Uhr
Die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour führt auch in das südlichste Bundesland und macht am 1.Dezember am Billa-Parkplatz im SÜDPARK in Klagenfurt Halt. Einen Tag später begrüßt Völkermarkt den legendären beleuchteten Truck mit Weihnachtsmann am Beifahrersitz im Stadtzentrum. Bevor der Truck mit dem Weihnachtsmann bei Einbruch der Dunkelheit auf den Plätzen einfährt, können die Besucher:innen des Weihnachtsdorfes (Eröffnung jeweils um 14:00 Uhr) in einer riesigen Schneekugel für ihr persönliches Foto posieren und als Weihnachtspostkarte am Postamt verschicken. Zahlreiche Helfer:innen des Weihnachtsmannes unterstützen bei der Geschenke-Einpackstation beim Verpacken der Weihnachtsgeschenke. Beim Glücksrad gibt es außerdem die Chance auf weihnachtliche Überraschungen. Nachdem der Weihnachtsmann im Weihnachtsdorf angekommen ist, freut er sich über ein gemeinsames Erinnerungsfoto mit seinen Besucher:innen. 
„Wir freuen uns über das große Interesse an unserer Weihnachtstruck-Tour. Da das Weihnachtsdorf aus Sicherheitsgründen eine Kapazitätsobergrenze hat, empfehlen wir einen Besuch zu den Randzeiten und eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Coca-Cola Weihnachtsmann steht bis 20:00 Uhr für Fotowünsche zur Verfügung. Auch der Truck ist bis dahin vor Ort“, rät Unternehmenssprecherin Petra Burger.

Nachhaltigkeit wird großgeschrieben
„Uns ist bewusst, dass wir mit der Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour in bewegenden Zeiten unterwegs sind, was Energie und Nachhaltigkeit anlangt“, so Petra Burger, „aber wir wollen den Menschen schöne Momente bescheren, in denen sie eben die bestehenden Sorgen und Nöte vergessen. Natürlich behalten wir dabei die Nachhaltigkeit besonders im Auge.“ So sind der Truck und die verschiedenen Dekorationselemente mit LED-Lampen ausgestattet, die den Stromverbrauch gegenüber herkömmlichen Glühlampen und bis zu 90% reduzieren. Neben einer zeitlichen Begrenzung der Beleuchtung erst ab Einbruch der Dunkelheit, sorgen zusätzlich Solar-Laternen für schonende Ressourcennutzung. Auf den Plätzen der LEH-Partner wird ausschließlich Ökostrom bezogen.

Besonderes Augenmerk wurde auf eine energieeffiziente Tourenplanung mit möglichst kurzen Wegstrecken gelegt, als Begleitfahrzeug setzt Coca-Cola einen PKW mit Hybridantrieb ein.  Das Unternehmen kauft außerdem CO2-Emissions-Zertifikate für die doppelte Menge der bei der Tour tatsächlich produzierten Treibhausgas-Emissionen. Zusätzlich zum Einsatz kommen Geschenkpapier aus Recycling-Papier oder Stoff und hauptsächlich CO2-geprüfte Werbeartikel. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den ehrgeizigen Nachhaltigkeitszielen, die das Coca-Cola System in Österreich verfolgt. Einen Überblick über die aktuellen Initiativen finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2021 auf http://at.coca-colahellenic.com

Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour im Zeichen des Miteinand
In diesem Jahr feiert „Licht ins Dunkel“ sein 50-jähriges Bestehen. Eine der karitativen Organisationen, in die die bei Licht ins Dunkel gesammelten Spenden fließen, ist die Caritas. Zu beiden hat Coca-Cola seit Jahren eine enge Bindung. „Wir sagen im Rahmen der Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ob ehrenamtlich oder nicht, die für die Caritas tätig sind und so einen wertvollen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leisten“, so Philipp Bodzenta. „Wir laden am Vorabend ausgesuchter Stopps stellvertretend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum gemeinsamen Essen mit unserem Weihnachtsmann ein und überreichen am Ende der Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour einen entsprechenden Scheck, damit Menschen in Not geholfen werden kann.“ Die Rezepte aus diesen „Wir sagen Danke“-Essen sind über die Coca-Cola Contentplattform www.coca-cola-oesterreich.at abrufbar und sollen als Inspiration für das eigene Weihnachtsessen dienen, aber gleichzeitig auch die Wichtigkeit des Miteinanders in unserer Gesellschaft unterstreichen.

Die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour im Detail
Dienstag, 15.11. Eisenstadt –Interspar, Haidäcker Park 4
Donnerstag, 17.11. Tausendblum/Neulengbach – Billa, St. Christophener Straße 1
Samstag, 19.11. Wien – McDonald’s Wagramer Straße 54
Dienstag, 22.11. Graz – Lidl, Wienerstraße 196
Mittwoch, 23.11. Graz – McDonald’s Plüddemanngasse 62
Freitag, 25.11. Bruck/Leitha – Interspar, Industriegelände West 1
Dienstag, 29.11. Oberwart – Billa eo Grazerstraße 128
Donnerstag, 01.12. Klagenfurt – Billa SÜDPARK, Südpark 1
Freitag, 02.12. Völkermarkt – Stadtzentrum
Dienstag, 06.12. Wien – Prater, Riesenradplatz
Donnerstag, 08.12. Wien – Prater, Riesenradplatz
Freitag, 09.12. Wien – Interspar HUMA ELEVEN,Landwehrstraße 6
Dienstag, 13.12. Linz – Maximarkt, Bäckermühlweg 61
Donnerstag, 15.12. Oberalm – Halleiner Landesstraße 10
Freitag 16.12. Salzburg – Interspar Europark, Europastraße 1
Montag, 19.12. Wien – Billa Plus Wienerberg, Wienerbergstraße 27
Mittwoch, 21.12. Laa an der Thaya – Stadtplatz
Donnerstag, 22.12. Wien - Prater, Riesenradplatz

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