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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour ist wieder zurück

Umfangreiches Programm bringt „Real Magic“
Coca-Cola Weihnachtstruck (3)
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Coca-Cola Weihnachtstruck (3) © Martin Steiger

Der Coca-Cola Weihnachtsman und sein berühmter Truck.

Pressemeldung, 09.11.2022 Nach einigen Jahren Pause tourt der Coca-Cola Weihnachtsmann mit seinem ikonischen Truck wieder durch Österreich. Bei 18 Stopps verzaubern vorweihnachtliche Aktivitäten prominente Plätze und Areale von Handels- und Gastropartnern in ein stimmungsvolles Weihnachtsdorf. Die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour birgt zahlreiche Überraschungen für die Besucher:innen, ist nachhaltiger denn je und ist DAS Highlight des heurigen Weihnachtsprogramms von Coca-Cola. Neben dem Weihnachtstruck stellt Coca-Cola das gemeinsame Festessen in den Mittelpunkt der Weihnachtskampagne. Der erste Stopp am 15. November in Eisenstadt ist auch der Kick Off für die breit angelegte Kampagne.

Für viele beginnt die Vorweihnachtszeit, wenn der Coca-Cola Weihnachtsspot zum ersten Mal über die Schirme flimmert oder sie vom Coca-Cola Weihnachtstruck erfahren. Der legendäre beleuchtete Truck blieb einige Jahre in der Garage, verzaubert nun aber frisch aufpoliert von Mitte November bis kurz vor dem großen Fest 18 Orte in Österreich in Weihnachtsstimmung.

„Wir wissen von den Coca-Cola Fans, dass der Coca-Cola Weihnachtstruck eine ganz große Bedeutung hat und für magische Momente sorgt. Der Wunsch, den Truck wieder in Österreich zu sehen, war groß, sodass wir uns entschlossen haben, in diesem Jahr mit dem Coca-Cola Weihnachtstruck und natürlich dem Weihnachtsmann wieder einige Plätze in Österreich zu besuchen“, so Anuscha Kapdi, Brand Managerin bei Coca-Cola Österreich, „wir wissen, dass die aktuelle Lage große Herausforderungen mit sich bringt, wir wollen aber die Besucher:innen der Stopps für eine kurze Zeit aus diesem Alltag holen und sie in eine Weihnachtswelt entführen.“

18 Stopps in sieben Bundesländern
Der Coca-Cola Weihnachtstruck-Tourplan entstand gemeinsam mit Partnern aus dem Handel und der Gastronomie sowie aus Gesprächen mit interessierten Städten und Gemeinden und führt mit 18 Stopps durch sieben Bundesländer. Dabei macht der Coca-Cola Weihnachtsmann mit seinem Truck auf Arealen der Handelspartner Spar, Billa und Lidl ebenso Halt, wie bei McDonalds-Filialen. „Mit den Stopps unseres Coca-Cola Weihnachtstrucks schaffen wir für unsere Handels- und Gastropartner Events mit großem Erinnerungswert“, so Herbert Bauer, General Manager Coca-Cola HBC Österreich, „wir wissen von vergangenen Touren, vom Besuch des Coca-Cola Weihnachtsmanns mit seinem Truck schwärmen die Gäste noch Jahre danach.“ Komplettiert wird die Tour mit Stopps in Völkermarkt, Laa an der Thaya und insgesamt vier Besuchen in Wien.

Die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour im Detail
Dienstag, 15.11. Eisenstadt –Interspar, Haidäcker Park 4
Donnerstag, 17.11. Tausendblum/Neulengbach – Billa, St. Christophener Straße 1
Samstag, 19.11. Wien – McDonald’s Wagramer Straße 54
Dienstag, 22.11. Graz – Lidl, Wienerstraße 196
Mittwoch, 23.11. Graz – McDonald’s Plüddemanngasse 62
Freitag, 25. 11. Bruck/Leitha - Interspar, Industriegelände West 1
Dienstag, 29.11. Oberwart – Billa eo Grazerstraße 128
Donnerstag, 01.12. Klagenfurt – Billa SÜDPARK, Südpark 1
Freitag, 02.12. Völkermarkt – Stadtzentrum
Dienstag, 06.12. Wien – Prater, Riesenradplatz
Donnerstag, 08.12. Wien – Prater, Riesenradplatz
Freitag, 09.12. Wien – Interspar HUMA ELEVEN, Landwehrstraße 6
Dienstag, 13.12. Linz – Maximarkt, Bäckermühlweg 61
Donnerstag, 15.12. Oberalm – Halleiner Landesstraße 10
Freitag 16.12. Salzburg – Interspar Europark, Europastraße 1
Montag, 19.12. Wien – Billa Plus Wienerberg, Wienerbergstraße 27
Mittwoch, 21.12. Laa an der Thaya – Stadtplatz
Donnerstag, 22.12. Wien - Prater, Riesenradplatz

„Real Magic“ im Coca-Cola Weihnachtsdorf
Bevor der Truck mit dem Weihnachtsmann bei Einbruch der Dunkelheit auf den Plätzen einfährt, können die Besucher:innen des Weihnachtsdorfes in einer riesigen Schneekugel für ihr persönliches Foto posieren und als Weihnachtspostkarte am Postamt verschicken. Zahlreiche Helfer:innen des Weihnachtsmannes unterstützen bei ausgewählten Stopps bei der Geschenke-Einpackstation beim Verpacken der Weihnachtsgeschenke. Beim Glücksrad gibt es außerdem die Chance auf weihnachtliche Überraschungen. Nachdem der Weihnachtsmann im Weihnachtsdorf angekommen ist, freut er sich über ein gemeinsames Erinnerungsfoto mit seinen Besucher:innen.

Nachhaltigkeit wird großgeschrieben
„Uns ist bewusst, dass wir mit der Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour in bewegenden Zeiten unterwegs sind, was Energie und Nachhaltigkeit anlangt“, so Fabio Cella, Country Manager von Coca-Cola Österreich, „aber wir wollen den Menschen schöne Momente bescheren, in denen sie eben die bestehenden Sorgen und Nöte vergessen. Natürlich behalten wir dabei die Nachhaltigkeit besonders im Auge.“ So sind der Truck und die verschiedenen Dekorationselemente mit LED-Lampen ausgestattet, die den Stromverbrauch gegenüber herkömmlichen Glühlampen und bis zu 90% reduzieren. Neben einer zeitlichen Begrenzung der Beleuchtung erst ab Einbruch der Dunkelheit, sorgen zusätzlich Solar-Laternen für schonende Ressourcennutzung. Auf den Plätzen der LEH-Partnern wird ausschließlich Ökostrom bezogen. Besonderes Augenmerk wurde auf eine energieeffiziente Tourenplanung mit möglichst kurzen Wegstrecken gelegt, als Begleitfahrzeug setzt Coca-Cola einen PKW mit Hybridantrieb ein. Das Unternehmen erwirbt außerdem CO2-Emissions-Zertifikate für die doppelte Menge der bei der Tour tatsächlich produzierten Treibhausgas-Emissionen. Zusätzlich zum Einsatz kommen Bio-Einweggeschirr beim Foodtruck, Geschenkpapier aus Recycling-Papier oder Stoff und hauptsächlich CO2-geprüfte Werbeartikel.

Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den ehrgeizigen Nachhaltigkeitszielen, die das Coca-Cola System in Österreich verfolgt. Einen Überblick über die aktuellen Initiativen finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2021 auf at.coca-colahellenic.com

Fotos vom Coca-Cola Weihnachtstruck, dem Coca-Cola Weihnachtsmann sowie von Fabio Cella und Herbert Bauer finden Sie im Download-Bereich der Aussendung.

Spot und Out of Home versprühen Magie
Neben den Ankündigungen des Coca-Cola Weihnachtstrucks ist es vor allem die Ausstrahlung des Coca-Cola Weihnachtsspots, die für viele die Vorweihnachtszeit einläutet. Der diesjährige Spot wird erstmals am 15. November ausgestrahlt und wird den Coke-Fans bekannt vorkommen. „Wir haben im Vorjahr außergewöhnlich viele positive Rückmeldungen zu unserem Weihnachtsspot erhalten, sodass wir uns entschieden haben, mit ihm auch in diesem Jahr eine große Portion Magie zu verteilen, in dem wir das Miteinand, das gemeinsam Zeit verbringen in den Mittelpunkt rücken“, so Brand Managerin Anuscha Kapdi. Im Spot zieht ein Bub mit seiner Mutter in ein neues Wohnhaus, das über keine Kamine verfügt. Kein Kamin bedeutet für den Jungen kein Weihnachten. Er beginnt nun, selbst einen zu basteln. Mit der Zeit hilft die komplette Nachbarschaft mit, den Traum eines Schornsteins für jede Wohnung zu realisieren. Durch diesen findet am Ende ein Paket in jede Wohneinheit– der Inhalt: eine Einladung zum gemeinsamen Essen, denn Weihnachten ist nur magisch, wenn man es teilt.

HIER gelangen Sie zum Coca-Cola Weihnachtsspot auf dem YouTube-Kanal von Coca-Cola Österreich.

Auch im Out-of-Home-Bereich steht „Real Magic“ durch gemeinsames Essen und feiern im Mittelpunkt. „So wird jeder Abend zum Fest“ heißt es da. „Damit wollen wir ausdrücken, dass nicht nur das große Fest an sich, sondern auch die gemeinsamen Momente in den Tagen und Wochen davor Bedeutung haben“, informiert Anuscha Kapdi. Die zahlreichen Aktivitäten werden entsprechend auf Social Media begleitet. Darüber hinaus gibt es enge Kooperationen mit heimischen Content Creatoren.

Coca-Cola Weihnachtsmann grüßt von Flaschen und Dosen mit Gewinnmöglichkeiten
Im Regal finden Coke Fans traditionell Packungen im Weihnachtsdesign. Die 0,5L PET, die 1L PET und die 1,5L PET sowie die 0,33L Dose Coca-Cola und Coca-Cola zero ziert kein geringerer als der Coca-Cola Weihnachtsmann. Mit den Packungen im Weihnachtsdesign können Coca-Cola Fans mittels Coca-Cola App (kostenlos bei allen App-Plattformen erhältlich) auch bei einem Gewinnspiel mitmachen. Dabei haben Teilnehmer:innen ab 15. November die Chance, die erspielten Coins in eine Spende an die Caritas umzuwandeln oder für Gewinnchancen einzusetzen. Zu gewinnen gibt es mitunter Küchengadgets, Musik- und Gaming-Gadgets, aber auch Gutscheine für Thermenwochenenden.

„Coca-Cola Weihnachtstrucks“ auch am POS
Nicht so groß und imposant, aber trotzdem ein Eye-Catcher sind die Sonderdisplays im Coca-Cola Weihnachtstruck-Design, die seit Anfang November in den Filialen der heimischen LEHs zum Einsatz kommen. Daneben finden sich auch Sonderdisplays wie Schneekugeln oder Adventkalender in ausgesuchten Outlets. Kleinpackungen präsentieren sich auf Sonderdisplays im weihnachtlichen Outfit.

Sujets sowie Produktfotos finden Sie im Download-Bereich dieser Aussendung.

„The magic of giving“
Kaum ein Anlass steht so für gemeinsam am Tisch sitzen, dabei ein schmackhaftes Essen und die Gesellschaft von Familie und Freunde genießen wie Weihnachten. Dem kommt Coca-Cola in der Weihnachtskampagne nach. „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass ein gemeinsames Essen vor und während der Feiertage nicht selbstverständlich ist, sich aber auch von der einen oder anderen Widrigkeit nicht aufhalten lassen muss“, so Kapdi, „wir zeigen auf, dass das Weihnachtsessen seinen Weg findet, wenn etwas Kreativität an den Tag gelegt wird.“ Coca-Cola versorgt dabei seine Fans mit schmackhaften Rezepten, wo sich wieder der Kreis zur Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour schließt. „Licht ins Dunkel feiert in diesem Jahr 50 Jahre. Wir sagen im Rahmen der Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ob ehrenamtlich oder nicht, die für die Caritas tätig sind und so einen wertvollen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leisten“, so Philipp Bodzenta Coca-Cola Österreich Public Affairs Director. „Wir laden stellvertretend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum gemeinsamen Essen mit unserem Weihnachtsmann ein und überreichen am Ende der Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour einen entsprechenden Scheck für die Caritas Winternothilfe sowie „Licht ins Dunkel“, damit Menschen in Not geholfen werden kann.“ Auch die Besucher:innen der Truck Tour Gutes tun, pro verkaufter Speise aus dem Coca-Cola Foodtruck fließt 1 Euro an den guten Zweck. Die Rezepte aus diesen „Wir sagen Danke“-Essen sind über die Coca-Cola Contentplattform www.coca-cola-oesterreich.at abrufbar und sollen als Inspiration für das eigene Weihnachtsessen dienen, aber gleichzeitig auch die Wichtigkeit des Miteinanders in unserer Gesellschaft unterstreichen.

„Ein herzliches Danke an Coca Cola für die Unterstützung unserer Winternothilfe. Hunger, Kälte und Einsamkeit - das sind die ständigen Begleiter vieler obdachloser Menschen in den kommenden Wintermonaten. Ohne Dach über dem Kopf werden Kälte und Minusgrade für diese Menschen zu einer – leider schnell lebensbedrohlichen – Herausforderung. In ganz Österreich bietet die Caritas in ihren Sozialberatungsstellen, Wärmestuben und Wohnungsloseneinrichtungen eine warme Mahlzeit und die Möglichkeit in dieser kalten Jahreszeit ein bisschen Wärme und Menschlichkeit zu erfahren. Besonders in den kalten Wintermonaten ist diese Hilfe für viele Menschen überlebenswichtig“, betont Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich.


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Die Unternehmen

Über Coca-Cola HBC Österreich:
Coca-Cola HBC Österreich versorgt flächendeckend den gesamten österreichischen Markt mit Produkten aus dem Hause Coca-Cola. Das Unternehmen beschäftigt rund 900 Mitarbeitende in Österreich – im hochmodernen Produktions- und Logistikzentrum bzw. regionalen Verkaufszentren und Auslieferungslagern. Als einer der führenden österreichischen Getränkepartner bietet Coca-Cola HBC Österreich ein innovatives, auf die Bedürfnisse der Konsument:innen abgestimmtes Produktsortiment an – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Neben den bekannten Marken Coca-Cola, Fanta und Sprite zählen unter anderem auch das österreichische Mineralwasser Römerquelle, FUZETEA, die Premium-Biomarke Honest, Cappy, Kinley, der Energy Drink Monster und Topo Chico zum breiten Produktportfolio. Coca-Cola HBC Österreich ist zudem exklusiver Vertriebspartner von Costa Coffee, Caffè Vergnano für die Gastronomie, sowie der internationalen Premium Spiritousenmarken Nemiroff, Glendalough, Lucano, The Famous Grouse, Tonka Gin, Padre Azul, Ron Barceló und Xiaman Mezcal.

Der Großteil der für den österreichischen Markt bestimmten Getränke aus dem Hause Coca-Cola HBC wird im burgenländischen Edelstal abgefüllt und von dort aus distribuiert. Rund 60.000 Kund:innen aus Lebensmittelhandel und Gastronomie versorgen Konsument:innen in ganz Österreich mit Getränken aus dem Hause Coca-Cola. 5.600 Kaltgetränkeautomaten sorgen dafür, dass die Getränke stets auf Armeslänge und gekühlt zur Erfrischung verfügbar sind.

Coca-Cola ist seit 1929 ein wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Verantwortungsvolles Handeln innerhalb des lokalen Umfelds sowie der nachhaltige Umgang mit Ressourcen sind fest in der Unternehmensstrategie verankert. Die ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele fokussieren neben den Bereichen Wasser, Energie und Mitarbeitende auf die globale Vision „World Without Waste“ – eine Welt ohne Abfall. Im Rahmen dieser Strategie fördert Coca-Cola innovative Verpackungslösungen wie die Anhebung des rPET-Anteils über das gesamte Portfolio hinweg, sowie starke Partnerschaften zur Erhöhung der Sammelquoten.

Coca-Cola HBC Österreich ist ein Tochterunternehmen der Coca-Cola HBC Gruppe, einem wachstumsorientierten Verbrauchsgüter- und strategischen Abfüllpartner der The Coca-Cola Company mit einem Verkaufsvolumen von über 2 Milliarden unit cases. Gemeinsam mit unseren Kund:innen versorgen wir gruppenweit mehr als 715 Millionen Konsument:innen in 29 Ländern auf 3 Kontinenten mit einem vielfältigen Portfolio.Das Unternehmen notiert an der Börse in London mit Zweitlistung in Athen. Coca-Cola HBC ist im Dow Jones Sustainability Index und im FTSE4Good Index gelistet.

Weitere Informationen auf www.coca-colahellenic.at


Über Coca-Cola Österreich:
Coca-Cola ist in Österreich bereits seit 1929 wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Gemeinsam mit unserem Abfüllpartner Coca-Cola HBC Österreich beschäftigt das Coca-Cola System in Österreich knapp 1.000 Mitarbeitende. Die lokale Produktion, unser Beitrag zur österreichischen Wertschöpfungskette und unsere langjährigen Kunden- und Konsumentenbeziehungen basieren auf verantwortungs- und vertrauensvollem Handeln innerhalb des Coca-Cola Systems. Zusammen verfolgen wir lokal die konsequente Umsetzung der ehrgeizigen internationalen Nachhaltigkeitsziele, die über die EU-Vorgaben hinausgehen: Eine Welt ohne Abfall. Wir fördern innovative Verpackungslösungen wie Verpackungen aus 100% recyceltem PET und ein Sammelsystem, das uns unserem Ziel, der 100% Sammelquote, näher bringt. Mit Initiativen wie dem Get active Social Business Award – Österreichs größten Social Business Start Up Fund - und dem Coca-Cola Inclusion Run zugunsten Special Olympics wollen wir Signale zur Stärkung und Zusammenhalt (Miteinand!) in der Gesellschaft setzen.

Coca-Cola HBC Österreich
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Der Coca-Cola Weihnachtsman und sein berühmter Truck.

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Herbert Bauer (Coca-Cla HBC) und Fabio Cella (Coca-Cola Österreich) mit "ihrem" Weihnachtsmann.

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Mit dabei bei der Tour: eine Foto-Schneekugel, hier mit Moderator Philipp Pertl.

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Coca-Cola Weihnachtstruck (1)
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Am Glücksrad gibt es eine Menge Gewinnmöglichkeiten.

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Coca-Cola Weihnachtstruck (2)

Bei 17 Stopps verzaubert der Coca-Cola Weihnachtsmann und sein Truck die Besucher in Weihnachtsstimmung.

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Presse­kontakt

Petra Burger & Manuel Latzko
Petra Burger
Coca-Cola Österreich
E-Mail: pburger@coca-cola.com

Manuel Latzko
Vier Hoch Vier
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at
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Der Coca-Cola Weihnachtsman und sein berühmter Truck.

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Coke XMas OOH Sujet 2_2
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Coca-Cola 500ml PET Xmas
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Coca-Cola Zero 500ml PET Xmas
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