• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • Meldungen
    • Coca-Cola
    • Coca-Cola HBC Österreich
    • Römerquelle
    • Österreichische Sporthilfe
    • KESCH
    • Barfly's Club
    • Sports Media Austria
    • Culinarius
    • Bruno-Gala
    • RecycleMich-Initiative
    • Vier Hoch Vier
    • Alfies
    • Hannersberg
    • Wilhelm-Exner-Medaillen Stiftung
    • ADMIRAL Sportwetten
    • Trägerverein Einwegpfand
  • Media
    • Logos
    • Coca Cola
  • Pressekontakt
  • Newsroom Vier Hoch Vier

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • Sports Media Austria
  • Text
  • Bilder

Dadic und Thiem erstmals Sportler des Jahres

Auszeichnungen im Rahmen der LOTTERIEN Sporthilfe-Gala 2020
GEPA Sportler des Jahres
Dateigröße: | .
| |

©
GEPA Sportler des Jahres © GEPA/Sporthilfe

Ivona Dadic und Dominic Thiem auf der Bühne der LOTTERIEN Sporthilfe-Gala.

Pressemeldung, 10.11.2020 Tennis-Ass Dominic Thiem und Siebenkämpferin Ivona Dadic sind Österreichs Sportler des Jahres 2020. Mit weiteren „Nikis“ wurden im Rahmen der LOTTERIEN Sporthilfe-Gala der FC Red Bull Salzburg als Mannschaft des Jahres, Veronika Aigner und Markus Salcher (beide Ski Alpin) als Sportler des Jahres mit Behinderung, Eisschnellläuferin Sabrina Bichlmair und Lukas Kaufmann (Ski Alpin) wurden Special Olympics Sportler des Jahres. Sportlerin mit Herz 2020 ist Fußball-Rekord-Nationalspielerin Nina Burger. Gewählt wurden die Sportler des Jahres wie gewohnt von den Mitgliedern von Sports Media Austria, der Vereinigung Österreichischer Sportjournalisten. Aufgrund der COVID-19 Maßnahmen musste die LOTTERIEN Sporthilfe-Gala 2020 ohne Publikum als live-zeitversetzte TV-Show stattfinden. Im Vorfeld verewigte sich Dominic Thiem für die „Straße der Sieger“.


Die Gewinner der 24. LOTTERIEN Sporthilfe-Gala im Überblick:
  • Sportlerin des Jahres presented by Bridgestone: Ivona Dadic, Leichtathletik
  • Sportler des Jahres presented by ratiopharm: Dominic Thiem, Tennis
  • Mannschaft des Jahres presented by Lindt: FC Red Bull Salzburg, Fußball
  • Sportlerin des Jahres mit Behinderung presented by Generali: Veronika Aigner (Ski Alpin) mit Guide Elisabeth Aigner
  • Sportler des Jahres mit Behinderung presented by Hervis: Markus Salcher, Ski Alpin
  • Special Olympics Sportlerin des Jahres presented by Coca-Cola: Sabrina Bichlmair, Eisschnelllauf
  • Special Olympics Sportler des Jahres presented by Coca-Cola: Lukas Kaufmann, Ski Alpin
  • Sportlerin mit Herz presented by Österreichische Lotterien: Nina Burger
 
Alle Links zu Fotos und Bewegtbildern finden Sie im LOTTERIEN Sporthilfe-Gala Newsroom.

Statements
„Ich war ja schon zweimal Zweite und bin froh, dass es mir jetzt gelungen ist, Sportlerin des Jahres zu werden. Wenn man so in die Runde schaut, sieht man, dass auch heuer von vielen ganz spezielle Leistungen erbracht wurden. Dieser Niki ist eine besondere Motivation für mich für die kommende Saison mit den Olympischen Spielen als absoluten Höhepunkt.“
Ivona Dadic, Sportlerin des Jahres

„Ich bin überglücklich und möchte auch den anderen Top-Sportlern gratulieren. Diesen Preis verdient jedes Jahr mehr als nur ein Athlet. Ich freue mich, jetzt auch in einer Reihe mit den ganz Großen zu stehen. Die Namen, die in der Siegerliste stehen, sind schon beeindruckend. Und hier nun dabei zu sein, ehrt mich sehr.“
Dominic Thiem, Sportler des Jahres

„Diese Auszeichnung ist eine ganz besondere für uns und gibt jenem Weg recht, den wir vor Jahren eingeschlagen haben. Es bedeutet der gesamten Mannschaft sehr viel. Danke!“
Andreas Ulmer, FC Red Bull Salzburg, Mannschaft des Jahres

„Ich schaue jedes Jahr die Sporthilfe-Gala und denke mir, „Wow, so eine Trophäe hätte ich auch irgendwann  gerne einmal“. Ich hätte nie gedacht, dass ich heute hier stehen darf. Ich freue mich sehr!“
Veronika Aigner, Sportlerin des Jahres mit Behinderung

„Es ist ein schönes Gefühl, wieder einmal auf der Bühne zu stehen. Es ehrt mich sehr und natürlich würde ich mich freuen, auch in drei Jahren wieder ausgezeichnet zu werden. Auch, wenn ich schon in einem fortgeschrittenen Alter bin.“
Markus Salcher, Sportler des Jahres mit Behinderung (angesprochen auf die regelmäßigen Auszeichnungen zum Sportler des Jahres im Abstand von drei Jahren)

Ich freue mich sehr. Aber obwohl ich den Niki für die Leistungen beim Eisschnelllauf gewonnen habe, macht mir im Moment sogar Eiskunstlaufen mehr Spaß. Danke an meinen Trainer, der mich so gut trainiert.“
Sabrina Bichlmair, Special Olympics Sportler des Jahres

„Ich bin seit vielen Jahren für Special Olympics unterwegs und war sogar schon bei Bewerben in Korea und Liechtenstein. Ein tolles Erlebnis, hier ausgezeichnet zu werden.“
Lukas Kaufmann, Special Olympics Sportler des Jahres

„Herzlichen Dank an alle, die bei diesem Projekt engagiert mitgearbeitet haben – die Idee hat mich sofort gepackt. Ich finde es wichtig, Sport für alle zugänglich zu machen. Ich habe das Projekt sofort unterstützt und es macht unglaublich viel Spaß.“
Nina Burger, Sportlerin mit Herz

„Danke der Sporthilfe, die diese Gala ermöglicht haben, dass genau so viel Normalität einkehren kann, das wir nicht ablassen von dem, was uns lieb ist. Der Sport ist wichtig, der Spitzensport als auch der Breitensport. Ich würde vorschlagen, da nun auch Bewegung möglich ist, das zu tun. Das ist für die Gesundheit wichtig. Der Spitzensport hat unter Beweis gestellt, dass er auch in einem abgekürzten Jahr sehr viel leisten kann.“
Werner Kogler, Sportminister

„Der Sport und die Kultur brauchen Publikum, Applaus und Emotion. Es gab so viele Spitzenleistungen, die es verdient haben, ausgezeichnet zu werden. Deswegen haben wir die Wahl auch in diesem schwierigen Jahr durchgeführt.“
Hans Peter Trost, Sports Media Austria-Präsident

„Es ist ein besonders schwieriges Jahr, in dem wir versuchen, die 250 Athleten so gut wie möglich zu unterstützen. Unsere Kampagne „#ZusammenUnschlagbar“ liefert dazu einen wichtigen Beitrag und wendet sich gleichermaßen an die Fans und die gesamte Sportfamilie.“
Susanne Riess, Sporthilfe-Präsidentin

„Wir schauen nach vorne, wir sind stolz, heute die neue Kampagne #ZusammenUnschlagbar zu präsentieren. Jeder kann Teil der Initiative werden. Wir freuen uns auf 2021, wenn die Sporthilfe ihr 50-Jahre Jubiläum feiert, hoffentlich mit mehr Publikum.“
Gernot Uhlir, Sporthilfe-Geschäftsführer

---------------------------------------------------------------

Premierensieger Dadic und Thiem und überwältigende Mehrheit für Thiem
Sowohl für Ivona Dadic als auch Dominic Thiem ist es die erste Auszeichnung als Sportlerin und Sportler des Jahres. Speziell Thiem war bislang sehr knapp dran – nach drei zweiten Rängen (2016, 2018 und 2019) und zwei dritten Plätzen (2015 und 2017) erreichte der Lichtenwörther nun die oberste Stufe des Podests. Vor allem seine souveränen Auftritte bei den Grand Slams – allen voran der Sieg bei den US Open – und das Erreichen des 3. Platzes im ATP-Ranking überzeugten die heimischen Sportjournalisten dermaßen, dass er bei 208 Stimmabgaben mit überwältigender Mehrheit 151 Mal auf Rang eins gewählt wurde. Mit insgesamt 1.183 Punkten verwies das Tennis-Ass Bayern-Triple-Gewinner David Alaba auf Rang zwei (447 Punkte/13 Mal 1. Platz). Auf Platz drei landete Skispringer Stefan Kraft mit 410 Zählern und 8 Nennungen auf Rang 1. Die Top-5 komplettieren Handballer Nikola Bilyk (228 Punkte/6 Mal 1. Plätze) sowie Skifahrer Matthias Mayer mit 195 Zählern (5 Mal 1. Plätze).

Dadic tritt in prominente Fußstapfen
Während vor Dominic Thiem mit Thomas Muster (1990 und 1995) sowie Jürgen Melzer (2010) bislang zwei Tennisspieler die Trophäe für den Sportler des Jahres gewinnen konnten, ist Ivona Dadic bereits die fünfte Leichtathletin als Sportlerin des Jahres. Nach den Läuferinnen Stephanie Graf (2000 und 2001) und Theresia Kiesl (1996) und der Hochspringerin Ilona Gusenbauer (1971) ist Dadic neben Liese Prokop (1969) die zweite Mehrkämpferin mit diesem Titel. Die Jahresweltbestleistung im Siebenkampf bei den Staatsmeisterschaften in Götzis brachten der gebürtigen Oberösterreicherin 915 Punkte und 94 Nennungen auf Platz 1 ein. Bislang erreichte die Leichtathletin drei Mal das Podium bei der Wahl zu Sportlerin des Jahres – 2016 und 2018 wurde sie Zweite, im Jahr dazwischen Dritte. Dadic verweist in diesem Jahr Skispringerin Chiara Hölzl (567 Punkte/39 Mal 1. Plätze) auf Rang zwei. Das Podium komplettiert Vorjahressiegerin Vanessa Herzog. Die Eisschnellläuferin erreichte 390 Punkte und 16 Nennungen für Rang 1. Fußballerin Nicole Billa landete mit 379 Punkten (19 Mal 1. Plätze) auf Rang vier vor Skeleton-Pilotin Janine Flock (354 Punkte/13 Mal 1. Plätze).

Mannschaft des Jahres: Hattrick für FC Red Bull Salzburg
Seit mittlerweile drei Jahren dominiert der FC Red Bull Salzburg die Wahl der Mannschaft des Jahres. Nach 2018 und 2019 wählten die heimischen Sportjournalisten den Double-Gewinner und UEFA Champions League-Starter abermals auf Rang eins. Die Mozartstädter kamen dabei auf 811 Punkte (85 Mal 1. Plätze). Auch auf Rang zwei landete ein Team der heimischen Fußball-Bundesliga. Der LASK erreichte 395 Punkte (18 Mal 1. Plätze) und verwies damit das Moto-GP KTM-Team (374 Zähler/31 Mal 1. Plätze) knapp auf Rang drei. Dahinter rangiert das erfolgreiche Herren-Nationalteam des Österreichischen Handballbunds auf Platz 4 (357 Punkte/24 Mal 1. Plätze) vor dem Segel-Duo Benjamin Bildstein/David Hussl (265 Punkte/14 Mal 1. Plätze).

Salcher zum dritten Mal Sportler des Jahres mit Behinderung
Skifahrer Markus Salcher gewann nach 2014 und 2017 zum dritten Mal die Wahl zum Sportler des Jahres mit Behinderung. Dem Kärntner fehlt somit nur mehr ein Sieg auf Rekord-Gewinner Thomas Geierspichler. Salcher wurde von 85 Sportjournalisten gewählt. Platz zwei ging an den Triathleten Thomas Frühwirth (68), Kanute Markus Mendy Swoboda erhielt 34 Stimmen und wurde damit Dritter. Noch klarer fiel das Ergebnis bei den Damen aus. Die sehbehinderte Skifahrerin Veronika Aigner aus Niederösterreicherin siegte mit 103 Stimmen und durfte gemeinsam mit ihrer Schwester Elisabeth, die auf der Piste als ihr Guide mit dabei ist, zum ersten Mal den „Niki“ für die Sportlerin des Jahres mit Behinderung in Empfang nehmen. Auf den Rängen zwei und drei landeten Skifahrerin Melissa Köck (31 Stimmen) und Speerwerferin Natalija Eder (27 Stimmen) – die Siegerin aus 2016. (In dieser Wahl wird der/die Sportler/in des Jahres direkt gewählt, es gibt kein Punktesystem).

Special Olympics-Auszeichnungen an Sabrina Bichlmair und Lukas Kaufmann
Zum zweiten Mal nach 2019 wurden Special Olympics Sportlerin und Sportler von den Sports Media Austria-Mitgliedern gewählt. Bei den Damen überzeugte Eisschnellläuferin Sabrina Bichlmair aus Tirol mit Gold über 333 m und 500 m bei den Nationalen Winterspielen und erreichte 140 Stimmen. Die burgenländische Schneeschuhläuferin Susanne Laschober (Gold über 25 m und Silber über 50 m bei den Nationalen Winterspielen) erhielt 36 Stimmen und kam damit auf Rang zwei. Eisschnellläuferin Sandra Dumitraschkewitz aus der Steiermark (Gold über 222 m und Silber über 111 m bei den Nationalen Winterspielen) erreichte 10 Stimmen und damit Platz drei. (In dieser Wahl wird der/die Sportler/in des Jahres direkt gewählt, es gibt kein Punktesystem).

Bei den Herren geht der Titel des Special Olympics Sportler des Jahres dieses Mal nach Vorarlberg. Skifahrer Lukas Kaufmann gewann bei den Nationalen Winterspielen Gold im Riesentorlauf und im Super G. Grund genug für 82 Sportjournalisten, ihn auf Platz eins zu wählen. Rang zwei (59 Stimmen) belegt Langläufer Benjamin Ennikl aus Oberösterreich, der bei den Spielen Gold über 50 m und 100 m eroberte. 43 Stimmen gingen an den Kärntner Schneeschuhläufer Markus Oberwinkler. Damit belegt der zweifache Goldmedaillengewinner der Nationalen Winterspiele (400 m und 800m) Platz drei.

Nina Burger ist Sportlerin mit Herz
Sportler mit Herz ist, wer auch für seine Mitmenschen Herausragendes leistet und mit Fairplay, Zivilcourage oder Hilfsbereitschaft im humanitären oder sozialen Bereich überzeugt. Die Österreichischen Lotterien vergeben seit 2013 in Kooperation mit Sports Media Austria und der Österreichischen Sporthilfe diese Auszeichnung, die mit projektgebundenen 5.000 Euro dotiert ist. Die Sportfans waren aufgerufen, per Online-Voting aus 10 Nominierten für ihren Favoriten zu stimmen. Als Siegerin ging Fußball-Rekordnationalspielerin Nina Burger hervor, die sich im Projekt „Daheimkicker“ stark engagiert. Das Projekt bietet über 100 Menschen in 20 vollbetreuten Wohngemeinschaften in fünf Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Oberösterreich) wöchentliches und kostenloses Fußballtraining. Finanziert wurde es mittels Crowdfunding über die Plattform „I believe in you“. Menschen mit Behinderungen gelten als COVID-19 Risikogruppe und sind von den Sicherheitsmaßnahmen am stärksten betroffen, weshalb Burger nicht nur die Bewerbung des Vereins Spielerpass unterstützte, sondern auch die eine oder andere Einheit selbst leitete.

Wer hat gewählt?
Während in der Kategorie Sportler mit Herz die heimischen Sportfans aufgerufen waren, mittels Online-Votings ihre Stimmen abzugeben, schritten in den übrigen Kategorien die Mitglieder von Sports Media Austria, der Vereinigung österreichischer Sportjournalisten, zur virtuellen Urne.

Wahlberechtigt waren ordentliche Mitglieder von Sports Media Austria. In unterschiedlicher Form (Kategorien) fand diese Wahl bereits zum 72. Mal statt. 208 Journalistinnen und Journalisten, die sich das ganze Jahr über intensiv und professionell mit Sport befassen, haben ihre Stimme abgegeben. In den Kategorien Sportlerin und Sportler des Jahres mit Behinderung bzw. Special Olympics haben die wahlberechtigten Sportjournalisten ihren Favoriten gewählt, wohingegen sie bei den Kategorien Sportlerin und Sportler bzw. Mannschaft des Jahres die Plätze eins bis fünf vergeben haben, die am Ende mit 7, 4, 3, 2 und 1 Punkt gewertet wurden. Der Beurteilung in den Kategorien zu Special Olympics liegen ausführliche Portraits der Athletinnen und Athleten zu Grunde.

Wie auch in den letzten beiden Jahren wickelten die Verantwortlichen von Sports Media Austria die Wahl mittels des Online-Tools von Österreichische Post-Partner POLYAS ab. Höchste Sicherheitsstandards haben dabei oberste Priorität, denn die Auszeichnung zu Sportlerin, Sportler oder Mannschaft des Jahres ist nicht nur mit sehr viel Prestige verbunden, sondern eröffnet auch viele weitere Möglichkeiten. Umso mehr sehen die Verantwortlichen von Sports Media Austria es als ihre Verpflichtung, im Rahmen der Wahl für ausreichend Sicherheit zu sorgen.

Dominic Thiem auf Straße der Sieger verewigt
Noch bevor er den „Niki“ für den Sportler des Jahres entgegennahm, hinterließ Dominic Thiem seine Hand- und Fußabdrücke für die berühmte Straße der Sieger in Beton. „Es hat sich gut angefühlt, die Füße und Hände in den Beton zu halten“, so Thiem, „es ist natürlich ein Wahnsinn in einer Reihe zu stehen mit diesen Legenden des Sports.“ In der Liste der verewigten Sportlerinnen und Sportler finden sich nationale wie internationale Größen von Arnold Schwarzenegger, Carl Lewis und Pelé bis hin zu Annemarie Moser Pröll, Hans Krankl, Marcel Hirscher oder Thomas Morgenstern. Nun ist auch Tennis-Ass Dominic Thiem auf dieser illustren Liste zu finden. Verewigt werden die herausragenden Sportlerinnen und Sportler einerseits, um ihre Leistungen und ihren Einsatz zu würdigen, andererseits um gemeinsam mit Ausstellungspartnern aus der Hotellerie, Förderern und Unterstützern des Projekts über die Sporthilfe den Behinderten- sowie den Nachwuchssport zu unterstützen. Als Vorbilder und Mutmacher gelangen die Spitzensportler, die auf dem weltweit größten „Walk of Fame“ des Sports verewigt werden, ganz nah zu ihren Fans – und kommen auf diese Weise mit ihnen „in Berührung“. Die Ausstellung der Betonabdrücke erfolgt über Legend Media, interessierte Ausstellungspartner aus der Hotellerie können sich auf www.diestrassedersieger.at bewerben.
Seite drucken Link mailen
Zur Organisation

Die Österreichische Sporthilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation. Sie leistet durch ihre finanzielle und ideelle Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von SpitzensportlerInnen. Die Zuwendungen werden unbürokratisch und nicht-zweckgebunden nach Erfüllung von Leistungskriterien zuerkannt. Seinen Auftrag erfüllt der Verein ohne staatliche Förderungen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft, Benefizveranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten.

Sports Media Austria
Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Sofort downloaden

Pressetext 15063 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (1)

GEPA Sportler des Jahres
GEPA Sportler des Jahres
4 625 x 3 083 © GEPA/Sporthilfe
Dateigröße: 2,9 MB | .JPG
| | Alle Größen
GEPA Sportler des Jahres
GEPA Sportler des Jahres

Ivona Dadic und Dominic Thiem auf der Bühne der LOTTERIEN Sporthilfe-Gala.

© GEPA/Sporthilfe

Presse­kontakt

Manuel Latzko,  Julia Fassl und Ronni Gollatz

Manuel Latzko, Julia Fassl und Ronni Gollatz

T +43 1 504 16 14
M  +43 664 16 44 339
medien@sporthilfe.at
www.sporthilfe.at

Österreichische Sporthilfe
Rennweg 46-50, Stiege 1
2. Stock | Top 12
1030 Wien

GEPA Sportler des Jahres

GEPA Sportler des Jahres (. JPG )

Ivona Dadic und Dominic Thiem auf der Bühne der LOTTERIEN Sporthilfe-Gala.

© GEPA/Sporthilfe
Maße Größe
4625 x 3083 2,9 MB
1200 x 800 235,1 KB
600 x 400 84 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Presse­verteiler
Sie wollen aktuelle Medienmitteilungen von Vier Hoch Vier automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum