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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Coca-Cola Real Talk: Eine Welt ohne Plastik? Die Zukunft von Getränkeverpackungen.

Über 10 Millionen Euro Investment in neue Mehrweg-Glaslinie in Edelstal
Neue Mehrwegglaslinie in Edelstal
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Neue Mehrwegglaslinie in Edelstal © Martin Steiger

v.li.n.re: Sandra Baierl (Kurier), Fabio Cella (Coca-Cola Österreich), BM Leonore Gewessler, Herbert Bauer (Coca-Cola HBC Österreich)

Pressemeldung, 23.06.2022

Im ersten Real Talk von Coca-Cola Österreich diskutierten Expert:innen die aktuelle Problematik rund um Getränkeverpackungen und skizzierten zukunftsorientierte Lösungsansätze zur Erhöhung der Sammelquoten, zur geplanten Mehrwegquote und zu verpackungsreduzierten und -freien Alternativen. Im Beisein von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler verkündete Coca-Cola HBC Österreich das 10-Millionen-Euro-Investment in eine neue Mehrweg-Glaslinie im Produktions- und Logistikzentrum in Edelstal. Die weiteren Nachhaltigkeitsbemühungen des Coca-Cola Systems sind ab sofort im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht online auf https://at.coca-colahellenic.com und www.coca-cola-oesterreich.at nachzulesen.

In Österreich werden historisch betrachtet rund 70% aller PET-Flaschen nach dem Gebrauch gesammelt – unachtsam weggeworfen werden sie aber zum Problem für Menschen und Umwelt. Getränkeverpackungen und der Umgang damit stehen daher im Fokus der öffentlichen Diskussion rund um Plastik und Plastikabfall. Das Coca-Cola System setzt in Österreich mit der interaktiven Veranstaltungsserie „Coca-Cola Real Talk“ auf transparenten Dialog und diskutierte am Dienstagabend in Wien mit Expert:innen aus Wirtschaft und Politik über die Getränkeverpackung der Zukunft. Moderiert von Sandra Baierl setzte sich das hochkarätige Podium mit den damit verbundenen Themen Kreislaufwirtschaft, Recycling, Mehrwegquote, Pfand und verpackungsreduzierte und -freie Alternativen auseinander.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Kreislaufwirtschaft ist das Gebot der Stunde. Wir haben endliche Ressourcen und die gilt es sinnvoll einzusetzen. Gerade Verpackungen sind sehr kurzlebig- hier braucht es gute Lösungen! Deshalb setzen wir im Getränkebereich auf Pfand. Im Dosen und PET-Bereich stellen wir zukünftig mit dem Einwegpfand sicher, dass kein Müll mehr in unserer Natur landet. Auch diese Verpackungen werden künftig hochwertig recycelt. Aber am besten ist es natürlich, wenn die Flasche wieder befüllt wird - so sparen wir noch mehr Ressourcen. Darum wird es bereits ab 2024 flächendeckend im Handel ein Angebot an Mehrweg-Getränkeflaschen geben. Das wünschen sich die Konsument:innen und das ist gut für unsere Umwelt.
Ich freue mich, dass Coca-Cola hier mit einer Mehrweg-Abfüllanlage in Österreich in eine ressourcensparende Zukunft investiert.“

Für Herbert Bauer, General Manager Coca-Cola HBC Österreich, steht die Vielfalt im Zentrum der Unternehmensstrategie: „Coca-Cola setzt sich weltweit das Ziel einer Welt ohne Verpackungsmüll. In Österreich unterstützen wir die aktuellen Sammelquoten von Einwegverpackungen mit Incentive-Programmen und bereiten uns auf das Einweg-Pfand in 2025 vor. Mit einem laufend wachsenden Mehrwegangebot und Innovationen zu verpackungsreduzierten Lösungen liegt für uns die Zukunft in einem Mix unterschiedlicher Verpackungen in geschlossenen Kreisläufen.“

Roland Fehringer, Gründer von c7-consult, analysiert den Status Quo in Österreich: „Die Sammelquote bei Glas liegt bei 85%, die auch dem Kreislauf wieder zugeführt werden. Bei PET liegt die Quote bei 84%[1], aber nur 55 % gelangen ins Recycling, hier gibt es also noch Spielraum nach oben. Der Mehrweganteil liegt in Österreich zwischen 20 % (ohne Fass, mit Milch) und 27% (mit Fass, ohne Milch).“ Damit die Sammlung auch funktioniert, braucht es mehrere Voraussetzungen: „Es muss einfach, leicht verständlich und nahe an den Konsument:innen sein. Für mich ist die Frage, ob es ein Pfandsystem braucht, eine Intelligenzfrage: Wenn alle entlang der Wertschöpfungskette intelligent handeln – Abfüller und Handel die entsprechenden Produkte zur Verfügung stellen, die die Konsument:innen für die verschiedenen Bedürfnisse benötigen, die Konsument:innen richtig entsorgen und die Sammelsysteme und die Verwertung eine gute Qualität von Sekundärrohstoffen erzeugen–würde es kein Pfandsystem brauchen.“

Walter Hauer, Geschäftsführer TB Hauer Umweltwirtschaft GmbH, betont die Bedeutung eines geschlossenen Wertstoffkreislaufs: „PET ist ein hochwertiger Kunststoff, der auch viele Primärressourcen bei der Herstellung benötigt. Deswegen muss er sorgfältig und als Sekundärrohstoff so oft wie möglich verwendet werden, um ihn nicht zu verschwenden, nicht zuletzt wird uns aktuell bewusst, wie abhängig Europa von Rohstoffen ist. Tatsache ist aber, dass 10% der Einwegverpackungen im öffentlichen Raum entsorgt werden. 1.000 Tonnen davon landen jährlich im Straßengraben.“

Um die Konsument:innen fürs richtige Sammeln und Recyceln zu sensibilisieren schlägt Elisa Gramlich, Co-Founder von Inoqo GmbH, vor: „Neben finanziellen Sammelanreizen wie Pfand müssen auch soziale Anreize her. Nachhaltigkeit muss cool sein. Mehrwegverpackungen müssen leicht in den Alltag integriert werden können, zB Pfandautomaten bei U-Bahn-Stationen. Die Verpackung der Zukunft muss nachhaltig sein.“ Welche Verpackung das ist, wissen die Konsument:innen oft nicht: „Es gibt noch viele Mythen und Irrglauben, viele Konsument:innen meinen beispielsweise, dass Glaseinwegflaschen sehr nachhaltig sind und Plastik immer schlecht, das muss man differenzierter betrachten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Mehrweg in den meisten Fällen besser als Einweg ist. Doch auch das Verpackungsgewicht und der Einsatz von Rezyklat spielen eine große Rolle. Zur Aufklärung braucht es eine deutliche Kennzeichnung auf den Verpackungen, auch unsere App bietet eine Nachhaltigkeitsbewertung der Produkte und hilft so Lebensmittelhändlern ihr Angebot zu verbessern und unterstützt Konsument:innen bei einem nachhaltigeren Einkauf.“

Die rund 60 Live-Gäste im Palais Eschenbach wurden von Fabio Cella, Country Manager Coca-Cola Österreich begrüßt. Weitere Expertisen lieferten Philipp Bodzenta, Vorstand des Trägervereins Einwegpfand, über den aktuellen Fahrplan zur geplanten Pfand-Einführung 2025, Stephan Neuhauser, Coca-Cola Technical Operations Director East Europe, zu den technischen Herausforderungen bei Mehrwegglasflaschen sowie Mark Joainig, Leiter Nachhaltigkeit Coca-Cola HBC Österreich, zu verpackungsreduzierten und –freien Innovationen.

10-Millionen-Euro-Investment in neue Mehrwegglaslinie am Standort Edelstal
Im Rahmen des Real Talks kündigte Coca-Cola HBC Österreich im Beisein von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler an, mehr als 10 Millionen Euro in eine neue Abfülllinie und Waschanlage für Glas-Mehrweggebinde am Standort Edelstal im Burgenland zu investieren. Mit einer Füllgeschwindigkeit von 50.000 Flaschen pro Stunde, abhängig von der Füllmenge, werden die Kapazitäten für Mehrwegpackungen unterschiedlicher Größen deutlich erweitert. „Mit der Investition setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt für einen ausgewogenen Verpackungsmix. Im kommenden Jahr können wir unser Mehrwegangebot entsprechend dem steigenden Kundenbedürfnis und der bevorstehenden Mehrwegquote zusätzlich erweitern“, erläutert Herbert Bauer die Hintergründe. Die neue Produktionslinie geht im Laufe des kommenden Jahres in Betrieb.

Erfrischend nachhaltig? Aktueller Coca-Cola Nachhaltigkeitsbericht thematisiert kritische Fragen
Auch der im Zuge des Real Talks veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht des österreichischen Coca-Cola Systems stellt sich den häufigsten Fragen, mit denen das Unternehmen seitens seiner Stakeholder konfrontiert wird. Vom Klimawandel über Verpackungsthematiken bis hin zu gesellschaftlichen Herausforderungen oder der lokalen Wertschöpfung gibt der Nachhaltigkeitsbericht selbstkritisch Auskunft und thematisiert die wichtigsten Fragen auch mit Expert:innen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Der aktuelle Bericht ist ab sofort auf den Unternehmenswebseiten https://at.coca-colahellenic.com und www.coca-cola-oesterreich.at zum Download abrufbar.

Coca-Cola Real Talk
Real Talk ist eine internationale Veranstaltungsreihe von Coca-Cola in Europa. In regelmäßigen Diskussionsformaten mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft stellt sich Coca-Cola selbstkritisch Fragen zum Thema Nachhaltigkeit, dem eigenen Portfolio und der unternehmerischen Verantwortung. Nach dem Auftakt in Deutschland und Frankreich war der Real Talk in Österreich europaweit das dritte Event dieser Serie. Zusätzlich zur Live-Veranstaltung konnte der Real Talk auch via interaktivem Live-Stream mitverfolgt werden und ist als Nachschau auf www.coca-cola-oesterreich.at zu sehen.
Kooperationspartner des Coca-Cola Real Talk in Österreich ist die Tageszeitung KURIER.

[1] Lt. Umsetzungsbericht der Nachhaltigkeitsagenda 2030 der österreichischen Getränkewirtschaft, Stand: ab Juli 2022

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Die Unternehmen

Über Coca-Cola HBC Österreich:
Coca-Cola HBC Österreich versorgt flächendeckend den gesamten österreichischen Markt mit Produkten aus dem Hause Coca-Cola. Das Unternehmen beschäftigt rund 900 Mitarbeitende in Österreich – im hochmodernen Produktions- und Logistikzentrum bzw. regionalen Verkaufszentren und Auslieferungslagern. Als einer der führenden österreichischen Getränkepartner bietet Coca-Cola HBC Österreich ein innovatives, auf die Bedürfnisse der Konsument:innen abgestimmtes Produktsortiment an – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Neben den bekannten Marken Coca-Cola, Fanta und Sprite zählen unter anderem auch das österreichische Mineralwasser Römerquelle, FUZETEA, die Premium-Biomarke Honest, Cappy, Kinley, der Energy Drink Monster und Topo Chico zum breiten Produktportfolio. Coca-Cola HBC Österreich ist zudem exklusiver Vertriebspartner von Costa Coffee, Caffè Vergnano für die Gastronomie, sowie der internationalen Premium Spiritousenmarken Nemiroff, Glendalough, Lucano, The Famous Grouse, Tonka Gin, Padre Azul, Ron Barceló und Xiaman Mezcal.

Der Großteil der für den österreichischen Markt bestimmten Getränke aus dem Hause Coca-Cola HBC wird im burgenländischen Edelstal abgefüllt und von dort aus distribuiert. Rund 60.000 Kund:innen aus Lebensmittelhandel und Gastronomie versorgen Konsument:innen in ganz Österreich mit Getränken aus dem Hause Coca-Cola. 5.600 Kaltgetränkeautomaten sorgen dafür, dass die Getränke stets auf Armeslänge und gekühlt zur Erfrischung verfügbar sind.

Coca-Cola ist seit 1929 ein wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Verantwortungsvolles Handeln innerhalb des lokalen Umfelds sowie der nachhaltige Umgang mit Ressourcen sind fest in der Unternehmensstrategie verankert. Die ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele fokussieren neben den Bereichen Wasser, Energie und Mitarbeitende auf die globale Vision „World Without Waste“ – eine Welt ohne Abfall. Im Rahmen dieser Strategie fördert Coca-Cola innovative Verpackungslösungen wie die Anhebung des rPET-Anteils über das gesamte Portfolio hinweg, sowie starke Partnerschaften zur Erhöhung der Sammelquoten.

Coca-Cola HBC Österreich ist ein Tochterunternehmen der Coca-Cola HBC Gruppe, einem wachstumsorientierten Verbrauchsgüter- und strategischen Abfüllpartner der The Coca-Cola Company mit einem Verkaufsvolumen von über 2 Milliarden unit cases. Gemeinsam mit unseren Kund:innen versorgen wir gruppenweit mehr als 715 Millionen Konsument:innen in 29 Ländern auf 3 Kontinenten mit einem vielfältigen Portfolio.Das Unternehmen notiert an der Börse in London mit Zweitlistung in Athen. Coca-Cola HBC ist im Dow Jones Sustainability Index und im FTSE4Good Index gelistet.

Weitere Informationen auf www.coca-colahellenic.at


Über Coca-Cola Österreich:
Coca-Cola ist in Österreich bereits seit 1929 wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Gemeinsam mit unserem Abfüllpartner Coca-Cola HBC Österreich beschäftigt das Coca-Cola System in Österreich knapp 1.000 Mitarbeitende. Die lokale Produktion, unser Beitrag zur österreichischen Wertschöpfungskette und unsere langjährigen Kunden- und Konsumentenbeziehungen basieren auf verantwortungs- und vertrauensvollem Handeln innerhalb des Coca-Cola Systems. Zusammen verfolgen wir lokal die konsequente Umsetzung der ehrgeizigen internationalen Nachhaltigkeitsziele, die über die EU-Vorgaben hinausgehen: Eine Welt ohne Abfall. Wir fördern innovative Verpackungslösungen wie Verpackungen aus 100% recyceltem PET und ein Sammelsystem, das uns unserem Ziel, der 100% Sammelquote, näher bringt. Mit Initiativen wie dem Get active Social Business Award – Österreichs größten Social Business Start Up Fund - und dem Coca-Cola Inclusion Run zugunsten Special Olympics wollen wir Signale zur Stärkung und Zusammenhalt (Miteinand!) in der Gesellschaft setzen.

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v.li.n.re: Philipp Bodzenta, Mark Joainig, Stephan Neuhauser, Elisa Gramlich, Walter Hauer, Fabio Cella, BM Leonore Gewessler, Sandra Baierl, Herbert Bauer, Roland Fehringer

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v.li.n.re: Das Podium mit Herbert Bauer, Walter Hauer, Sandra Baierl, Elisa Gramlich, Roland Fehringer

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Sandra Baierl mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler

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Klimaschutzministerin Leonore Gewessler

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Presse­kontakt

Mark Joainig, Philipp Bodzenta und Julia Fassl

Mark Joainig
Coca-Cola HBC Austria GmbH 
Tel: 0664-96 26 839,
E-Mail: medien.at@cchellenic.com

Philipp Bodzenta 
Coca-Cola Österreich
Tel: 01-66171-2342
E-Mail: pbodzenta@coca-cola.com

Julia Fassl
Vier Hoch Vier
Tel: 01-504 16 14 0
E-Mail: julia.fassl@vierhochvier.at
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