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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Caffè Vergnano startet in Österreich

Caffè Vergnano Tasse
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Caffè Vergnano Tasse © Caffè Vergnano

Pressemeldung, 16.03.2022 Ein Stück italienischer Kaffeekultur hält ab März Einzug in Österreich: Caffè Vergnano, die älteste Kaffeerösterei Italiens, bringt seine Kaffeespezialitäten über den exklusiven Vertriebspartner Coca-Cola HBC Österreich auch in die heimische Gastronomie.

Italien-Kennerinnen und –kenner sind mit Caffè Vergnano längst vertraut: Die Traditionsmarke ist die älteste Kaffeerösterei Italiens mit Hauptsitz in Santena, deren Geschichte auf das Jahr 1882 zurück geht, und derzeit in der dritten und vierten Generation der Familie Vergnano geführt wird. Das Familienunternehmen exportiert seine Produkte mittlerweile erfolgreich in mehr als 80 Länder.

Nach dem Einstieg der Coca-Cola HBC Gruppe bei Caffè Vergnano Mitte des vergangenen Jahres werden die Kaffeespezialitäten ab sofort auch an die österreichische Gastronomie vertrieben: „Die Stärkung der Kaffeekategorie ist ein weiterer wichtiger Schritt, uns als führender 24/7 Getränkepartner in all unseren Märkten zu etablieren. Durch die Beteiligung an Caffè Vergnano und dem damit verbundenen Start in Österreich können wir unser derzeitiges Kaffeeangebot ergänzen und es ermöglicht uns, ein noch breiteres Spektrum an Konsumentengeschmäckern und -segmenten anzusprechen“, erläutert Zhanna Alanova, New Business Director bei Coca-Cola HBC Österreich die strategischen Hintergründe.

Bei dem typisch italienischen Espresso steht Qualität an erster Stelle. Aus diesem Grund werden sämtliche Bohnen traditionell und langsam geröstet und jeder Bohne das perfekte Aroma entlockt. In jedem Caffè Vergnano Blend steckt Handarbeit und authentisch italienischer Geschmack – Espresso für Espresso.

Das Portfolio von Caffè Vergnano umfasst verschiedene Blends, Packungen und Formate wie etwa Bohnen, Röst- und gemahlener Kaffee sowie Pads mit Einzelportionen. In Österreich geht Caffè Vergnano mit Ganzen Bohnen der „1882 Linie“ in den markanten rPET Behältern in den drei Sorten Original, Strong und 100% Arabica an den Start. Außerdem wird das komplette Caffè Vergnano Sortiment der „Klassik Linie“, darunter die beliebten Sorten Ottocento, Mille und Bio verfügbar sein.

Die neue Marke im Portfolio von Coca-Cola HBC Österreich wird vorrangig in der heimischen Gastronomie (Hotels, Restaurants, Cafés) vertrieben werden, speziell geschulte Markenbotschafter können dabei gezielt auf die Bedürfnisse der Gastronomiekundinnen und –kunden eingehen.

Authentisch nachhaltig
Die Grundlage für die speziellen Blends bilden die sorgfältige Auswahl der Rohstoffe und die zeitaufwendige Röstung in einem traditionellen Verfahren, die ein authentisch-italienisches Espresso-Erlebnis garantieren,

Neben der erstklassigen Qualität hat sich Caffè Vergnano auch der nachhaltigen Produktion in allen Bereichen verpflichtet, so wird beispielswese mittels verschiedener Empowerment-Projekte die Rolle der Frauen auf den Plantagen gestärkt. Besonderes Augenmerk wird auch auf umweltverträgliche Verpackungen gelegt, die entweder recycelt, recycelbar oder industriell kompostierbar sind.

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Das Unternehmen
Über Coca-Cola HBC Österreich:

Coca-Cola HBC Österreich versorgt flächendeckend den gesamten österreichischen Markt mit Produkten aus dem Hause Coca-Cola. Das Unternehmen beschäftigt rund 900 Mitarbeitende in Österreich – im hochmodernen Produktions- und Logistikzentrum bzw. regionalen Verkaufszentren und Auslieferungslagern. Als einer der führenden österreichischen Getränkepartner bietet Coca-Cola HBC Österreich ein innovatives, auf die Bedürfnisse der Konsument:innen abgestimmtes Produktsortiment an – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Neben den bekannten Marken Coca-Cola, Fanta und Sprite zählen unter anderem auch das österreichische Mineralwasser Römerquelle, FUZETEA, die Premium-Biomarke Honest, Cappy, Kinley, der Energy Drink Monster und Topo Chico zum breiten Produktportfolio. Coca-Cola HBC Österreich ist zudem exklusiver Vertriebspartner von Costa Coffee, Caffè Vergnano für die Gastronomie, sowie der internationalen Premium Spiritousenmarken Nemiroff, Glendalough, Lucano, The Famous Grouse, Tonka Gin, Padre Azul, Ron Barceló und Xiaman Mezcal.

Der Großteil der für den österreichischen Markt bestimmten Getränke aus dem Hause Coca-Cola HBC wird im burgenländischen Edelstal abgefüllt und von dort aus distribuiert. Rund 60.000 Kund:innen aus Lebensmittelhandel und Gastronomie versorgen Konsument:innen in ganz Österreich mit Getränken aus dem Hause Coca-Cola. 5.600 Kaltgetränkeautomaten sorgen dafür, dass die Getränke stets auf Armeslänge und gekühlt zur Erfrischung verfügbar sind.

Coca-Cola ist seit 1929 ein wertvoller Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Verantwortungsvolles Handeln innerhalb des lokalen Umfelds sowie der nachhaltige Umgang mit Ressourcen sind fest in der Unternehmensstrategie verankert. Die ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele fokussieren neben den Bereichen Wasser, Energie und Mitarbeitende auf die globale Vision „World Without Waste“ – eine Welt ohne Abfall. Im Rahmen dieser Strategie fördert Coca-Cola innovative Verpackungslösungen wie die Anhebung des rPET-Anteils über das gesamte Portfolio hinweg, sowie starke Partnerschaften zur Erhöhung der Sammelquoten.

Coca-Cola HBC Österreich ist ein Tochterunternehmen der Coca-Cola HBC Gruppe, einem wachstumsorientierten Verbrauchsgüter- und strategischen Abfüllpartner der The Coca-Cola Company mit einem Verkaufsvolumen von über 2 Milliarden unit cases. Gemeinsam mit unseren Kund:innen versorgen wir gruppenweit mehr als 715 Millionen Konsument:innen in 29 Ländern auf 3 Kontinenten mit einem vielfältigen Portfolio.Das Unternehmen notiert an der Börse in London mit Zweitlistung in Athen. Coca-Cola HBC ist im Dow Jones Sustainability Index und im FTSE4Good Index gelistet.


Weitere Informationen auf www.coca-colahellenic.at
Caffè Vergnano
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Linda Struckl &  Julia Fassl
Linda Struckl
Coca-Cola HBC Austria GmbH
Clemens-Holzmeister-Straße 6, 
1100 Wien 
Tel: +43 (0) 664 96 26 399, E-Mail: linda.struckl@cchellenic.com; medien.at@cchellenic.com

Julia Fassl
Vier Hoch Vier 
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at


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