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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Aus MPW-1060 wird Vier Hoch Vier

Wiener Kommunikations- und Event-Agentur stellt sich nach 15 Jahren neu auf
Vier Hoch Vier
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Vier Hoch Vier © Martin Steiger

v.li.n.re: Manuel Latzko, Ronald Gollatz, Julia Fassl, Markus Fischer

Pressemeldung, 26.05.2021 Die Kommunikationsagentur MPW-1060 stellt sich unter dem Namen „Vier Hoch Vier“ neu auf – langjährige Kollegen werden zu Partnern, die Geschäftsführung übernehmen Julia Fassl und Manuel Latzko. Das Portfolio von Vier Hoch Vier umfasst neben Kommunikationsberatung auch Projekt- und Eventmanagement.

2006 gründete Ronald Gollatz, der davor unter anderem für Coca-Cola, Coca-Cola HBC Österreich und den ÖFB tätig war, die Agentur MPW-1060. Die Agentur entwickelte sich über die Jahre hinweg stets positiv und blieb dennoch im Hintergrund. Gollatz blickt zurück: „Wir haben uns selbst als Agentur immer bewusst dezent verhalten. Feste, Eigen-PR und Rankings waren uns nie wichtig. Viel wichtiger war für mich, mit dem Team täglich Freude zu haben, Wertschätzung zu leben, den Apparat schlank zu halten und ein hoher Wirkungsgrad für die Kunden mit klaren Erfolgskriterien. Das ist uns gelungen – einige Kunden dürfen wir seit 2006 begleiten.“

Bald nach der Gründung haben sich mit Manuel Latzko, Julia Fassl und Markus Fischer drei Kommunikations- bzw. Eventprofis dazu gesellt. Jetzt mündet die mehr als zehnjährige Erfolgskonstellation mit insgesamt 85 Jahren PR- und Eventerfahrung in einer neuen Agentur: Vier Hoch Vier, die fortan als Gemeinschaftsprojekt unter neuer Geschäftsführung betrieben wird.

Namhafte Kunden wie Coca-Cola Österreich, Coca-Cola HBC Österreich, die Österreichische Sporthilfe oder Römerquelle vertrauen seit Jahren auf die Expertise des Teams, speziell in den Themenfeldern FMCG, Gastronomie, Sport und Nachhaltigkeit. Eine enge Partnerschaft besteht auch mit der Wiener Eventagentur KESCH, Beratungsmandate gibt es mit Burgenland Tourismus und Sports Media Austria, der Vereinigung der Österreichischen Sportjournalisten.

„Was wir jetzt mit der Gründung von Vier Hoch Vier in Verträge gegossen haben, leben wir seit Jahren. Wir haben die Agentur über die Jahre gemeinsam aufgebaut und ich freue mich, dass wir dieses Vertrauen ineinander in eine unternehmerische Form bringen und so die Segel für die Zukunft setzen“, so Ronald Gollatz, der als Partner im Unternehmen bleibt.

Full-Service-Kommunikationsberatung und Projektabwicklung
Die neue Agentur Vier Hoch Vier wird künftig von Julia Fassl (44) und Manuel Latzko (40) geleitet. „Unsere Kunden schätzen unsere Beweglichkeit sowie unsere effizienten und anpassungsfähigen Strukturen“, so Geschäftsführerin und Partnerin Julia Fassl. Ihr Pendant Manuel Latzko sieht im ganzheitlichen Ansatz ein Asset: „Wir decken nicht nur alle Bereiche der Unternehmenskommunikation ab, sondern übernehmen für unsere Auftraggeberinnen und Auftraggeber gegebenenfalls auch die gesamte Projektabwicklung – von klassischen Pressetexten, Content Marketing bis zur Planung und Umsetzung von Veranstaltungen. Bei Vier Hoch Vier erhalten unsere Kunden alles aus einer Hand.“

Effizienz ist Trumpf
Die Verbundenheit mit einzelnen Kunden über zum Teil mehr als zehn Jahre zeigt, dass dieser USP gemeinsam mit der Arbeit der vier Experten geschätzt wird. Der zielgerichtete Einsatz von Ressourcen steht dabei stets im Vordergrund. „Für die effiziente Projektabwicklung können wir auf ein breites Netzwerk an Experten und Partneragenturen zurückgreifen, mit denen wir bereits seit vielen Jahren erfolgreich gemeinsam für unsere Kunden zusammenarbeiten,“ so Markus Fischer, der Projekt- und Eventspezialist bei Vier Hoch Vier.

Für die renommierten Kunden durfte das Team von Vier Hoch Vier bereits viele erfolgreiche Kommunikationsprojekte umsetzen. Zu den Highlights der vergangenen Jahre zählen mitunter die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour, die LOTTERIEN Sporthilfe-Gala, die Bruno-Gala oder die PR-Begleitung von Special Olympics anlässlich der World Winter Games 2017 in Schladming. Mit der Berufung von Didi Tunkel zum Geschäftsführer von Burgenland Tourismus entstand ein Beratungsmandat, zuvor hatte man schon bei der UEFA EURO 2008™ das Media Base Camp in Bad Tatzmannsdorf konzipiert und umgesetzt und auch für PUMA PR-Events mit den Nationalteams der Schweiz und Österreichs durchgeführt.

Breit gefächertes Geschäftsfeld des Agentur-Initiators

Gründer Ronald Gollatz: „Mein Portfolio hat sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt, ich übergebe die Führung der PR-Agentur mit vollem Vertrauen an Julia und Manuel – es ist eine logische Folge des gelebten Alltags“, so Gollatz und spricht seine weiteren Engagements an. Mit Markus Fischer und Philipp Stainer betreibt er neben dem „Würstelstand Kaiserzeit“ in Wien auch die Leo HILLINGER Weinshop & Bar in Kitzbühel und ist stark in der Event-Gastronomie vertreten: Am Filmfestival am Wiener Rathausplatz, Weihnachtsmärkten Schönbrunn, Schloss Hof und Karlsplatz sowie beim Donauinselfest. Auch hier ist die Erfahrung mit Marken wertvoll, gibt es doch Partner wie Ö1, Eskimo / Unilever, Weingut Leo HILLINGER und Coca-Cola. Im Burgenland besitzt Gollatz eine der gefragtesten Hochzeitslocations Österreichs: Den Hannersberg in der Weinidylle Südburgenland inklusive jüngst erbautem Chaletdorf Hannersberg, an dem auch Leo Hillinger beteiligt ist. „Ich freue mich auf die zukünftige Teamarbeit bei Vier Hoch Vier, wo ich auch weiterhin mit viel Engagement dabei sein werde.“

 

Vier Hoch Vier GmbH & Co KG

Geschäftsführer: Mag. Julia Fassl, MAS und Manuel Latzko, MA.
Partner: Mag. (FH) Markus Fischer, Ronald Gollatz, MAS, MA

Capistrangasse 2/8, 1060 Wien

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(2) Manuel Latzko
Manuel Latzko, MA

Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14
E-Mail: office@vierhochvier.at
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