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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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3. Vienna Gin Festival begeistert Gin-Community

Vienna Gin Festival 2022
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Vienna Gin Festival 2022 © Philipp Lipiarksi

v.li.n.re: Matthias Göth, Conny Kreuter, Lizz Görgl, Michi Dorfmeister, Bernhard Zimmerl, Thomas Keneryi und Maria Gschwandtner

Pressemeldung, 08.05.2022

Rund 3.000 Besucherinnen und Besuchern wurde am Wochenende im Wiener Semperdepot alles zum Thema Gin und Gin-Lifestyle geboten. Verkostungen, Masterclasses, perfekt abstimmte Food & Drink Pairings und Entertainment machten das Vienna Gin Festival zu einem großen Erfolg. Ein großes Herz bewies die Gin-Community bei der Charity-Aktion: Der Reinerlös der Tombola - mit Preisen von Michi Dorfmeister, Lizz Görgl, Strongman Matthias Göth, Conny Kreuter, Helge Payer und Starkoch Bernhard Zimmerl -  in der Höhe von 1.050 Euro ging an die Ukrainehilfe der Volkshilfe Wien.

Das Vienna Gin Festival hat sich zu einer echten Leitmesse innerhalb der Branche und zu einem Fixpunkt im Wiener Veranstaltungskalender entwickelt. Am vergangenen Wochenende knüpfte es beim großen Live-Comeback dort an, wo es 2019 aufgehört hatte: Die historischen Säulenhallen des Semperdepots zusammen mit den besten Gin-Drinks, stylishen Gin-Bars und einzigartigem Showprogramm machten das Festival für die 3.000 Besucherinnen und Besucher zu einem Erlebnis für alle Sinne. Viele der rund 50 Ausstellerinnen und Aussteller nutzen die beiden Tage, um ihre Innovationen erstmals auch der interessierten Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Masterclasses von nationalen Gin-Größen wie den Kesselbrüdern, Steiner Bros und Rick Gin, sowie Profis wie Barchef Yannik Walter aus Berlin oder Enrico Albrecht, Brand Ambassador The Botanist Gin, und vielen weiteren, waren ein voller Erfolg. „Bei den Masterclasses und Verkostungen wird vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bewusst, wie vielfältig der Geschmack von Gin sein kann und dass Gin nicht gleich Gin ist“, betont Veranstalter Thomas Kenyeri von der Wiener Eventagentur KESCH, „man spürte auch das gesamte Wochenende, wie sehr es alle – Publikum wie Ausstellerinnen und Aussteller – genossen, endlich wieder live gemeinsam zu verkosten, zu feiern und zu genießen,“ resümiert Kenyeri.

Breit gefächertes Showprogramm
Nicht nur die verschiedenen Gin-Hersteller boten den Besucherinnen und Besuchern einen beeindruckenden Beleg, wie facettenreich die Gin-Welt ist. Auch das Showprogramm des Vienna Gin Festivals demonstrierte diese Bandbreite. Am Hendrick’s Gin Stand verzauberte Maria Gschwandtner als Meerjungfrau verkleidet die Gäste. Die vielfältige Künstlerin war mit ihrer nixenhaften Erscheinung DER Foto-Hotspot beim Vienna Gin Festival. Der international renommierte Künstler Thomas Kogler aka „Art Gunn“ gestaltete vor Ort eine Telefonzelle und hauchte ihr mit modernem Design neues Leben ein. Das Objekt wird auf Instagram über @art_gunn für einen karitativen Zweck versteigert. Die Festival-Besucherinnen und Besucher konnten sich vor Ort auch persönliche Kunstwerke sichern und sich vom Tattoo-Künstler Chris Koel tätowieren lassen.

Harmonierende Food & Drink Pairings
Großen Anklang fanden die verschiedenen Food & Drink Pairings, die heuer erstmals beim Festival angeboten werden. In den von Spitzenköchen entwickelten Gerichten wie Wiener Ginkenbrot, Ensalada die Capri oder Banging Beef Bowl fand sich die Aromatik verschiedener Gins wieder, passend dazu kreierte Barchef Kenny Klein perfekt abgestimmte Gin Tonics.

Charity-Tombola brachte mehr als 1.000 Euro für die Ukrainehilfe der Volkhilfe Wien
Bei der gemeinsam mit den Ausstellerinnen und Ausstellern ins Leben gerufenen Charity-Tombola zugunsten der Volkshilfe Wien bewies die Gin-Community einmal mehr ihr großes Herz. Ex-Teamtorwart Helge Payer spendete zwei Flaschen seiner eigenen Limited Edition inklusive Autogramm. Vor Ort signierten Michaela Dorfmeister und Lizz Görgl ihre gespendeten Exponate, die gemeinsam mit zahlreichen Gin-Raritäten und Special Cuts verlost wurden. Doppel-Olympiasiegerin und Doppel-Weltmeisterin Michaela Dorfmeister kreierte gemeinsam mit Rick Gin einen alkoholfreien Gin. „Ich bin leidenschaftliche Gin-Trinkerin und für Sportlerinnen und Sportler passt ein alkoholfreier Gin.Unsere Kreation mit Äpfeln und Holler aus meiner Region schmeckt hervorragend. Gerne gebe ich eine signierte Flasche für den guten Zweck her.“ Elisabeth „Lizz“ Görgl spendete für die Charity-Tombola zusätzlich zu einer signierten Vienna Gin Festival-Flasche eine Trainingseinheit mit ihr. Die Doppel-Weltmeisterin und zweifache Olympia-Bronzemedaillengewinnerin versicherte: „Als Trainerin lernt man, die Kunden sportlich dort abzuholen, wo sie sind. Das Training wird also angepasst, sodass es auch Sinn und vor allem Spaß macht. Also nicht schrecken.“ Das gleiche Versprechen gab auch „Strongman“ Matthias Göth ab, der für die Tombola ebenfalls ein Personal Training spendete. Das Kraftpaket räumte ein: „Ich bin ein Verfechter der 80/20 Regel. Das heißt 80 Prozent hartes Training und 20 Prozent Genuss. In diesen 20 Prozent sind ein paar Anteile aufgehoben für ein oder zwei Gläschen guten Gin am Wochenende.“ Genuss pur bietet auch das von Haubenkoch Bernhard Zimmerl zur Verfügung gestellte Fünf-Gänge-Menü.
Profitänzerin und Dancing Star Conny Kreuter unterstützte ebenfalls den guten Zweck. „In der Corona-Zeit haben nicht nur die Erwachsenen gelitten, sondern vor allem die Kinder. Deswegen gibt es einen Startplatz in einem meiner Sommer-Kinder-Tanzcamps. Sie lernen dabei in einer Woche alle Tänze kennen, die sie auch aus dem Fernsehen kennen. Das wird supercool und macht den Kindern großen Spaß." 

Der Reinerlös der Tombola brachte insgesamt 1.050 Euro, die an die Ukrainehilfe der Volkhilfe Wien übergeben wurden. „Ich bedanke mich sehr herzlich für diese tolle Aktion und die Bereitstellung der Preise. Jeder Euro hilft und zählt“, so Sabine Didio, die bei der Volkshilfe Wien das Fundraising verantwortet. Die Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner findet heute um 18 Uhr auf den Social Media Kanälen des Vienna Gin Festivals statt.

Auf Facebook und Instagram können sich alle Gin-Interessierten auch während des gesamten Jahres austauschen, viele spannende Fakten zum Wacholderschnaps holen und an regelmäßigen Gewinnspielen teilnehmen, bis es im Mai 2023 wieder heißt: Willkommen beim 4. Vienna Gin Festival!

Alle Infos gibt’s auf www.viennaginfestival.at | facebook.com/viennaginfestival | www.instagram.com/viennaginfestival

 

 

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Presse­kontakt

(3) Julia Fassl
Mag. Julia Fassl, MAS
Agentur Vier Hoch Vier 
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at
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