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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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26. Bruno-Gala: Ehrungen am 19. September im Globe Wien

Die Nominierten stehen fest
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Das Objekt der Begierde - der Bruno

Pressemeldung, 13.07.2022 Bereits zum 26. Mal werden im Rahmen der Bruno-Gala die besten Akteurinnen und Akteure des heimischen Fußballs mit einer der begehrtesten Auszeichnungen geehrt. Die Fachgruppe „Vereinigung der Fußballer“ (VdF) und „younion_Die Daseinsgewerkschaft“ gibt dem Bruno, benannt nach der Fußballlegende Bruno Pezzey, den würdigen Rahmen und veranstaltet am 19. September im Globe Wien ein glanzvolles Fest der Spieler*innen. Nun stehen die Nominierten für den Preis fest, wie gewohnt geben Spielerinnen und Spieler ihre Stimmen ab.


1997 zum ersten Mal verliehen, hat sich der Bruno zu einer der begehrtesten Trophäen im österreichischen Fußball entwickelt. „Wir wissen von den Preisträgerinnen und Preisträgern, dass der Bruno einen besonderen Stellenwert hat, denn hier geben nur Spielerinnen und Spieler ihre Stimmen ab und wählen ihre Besten“, so Gernot Zirngast. Der Vorsitzende der VdF blickt voller Vorfreude auf den 19. September: „Wir freuen uns sehr, dieses Mal im Globe Wien zu Gast zu sein. Auf jener Bühne, auf der normalerweise die besten Kabarettisten bejubelt werden, zeichnet Österreichs Fußball seine Top-Stars aus.“ Auch in diesem Jahr erwarten die Veranstalter das Who is Who des rot-weiß-roten Fußballs. „Nicht nur der Bruno als Auszeichnung per se hat sich prächtig entwickelt, auch die Veranstaltung gewinnt von Jahr zu Jahr an Renommee“, so VdF-Generalsekretär Gernot Baumgartner, der für die Organisation der Bruno-Gala die Verantwortung trägt.

Durch die Bruno-Gala führt wie im Vorjahr Alina Zellhofer, als künstlerischer Leiter ist auch dieses Mal wieder Gregor Seberg für die Dramaturgie und den hohen Unterhaltungswert der Bruno-Gala verantwortlich. Auch außerhalb der Halle können Fußball-Fans die Preisverleihung mitverfolgen und via ORF Sport+, Puls 24 und Facebook live dabei sein.

Die Nominierten: Wer erhält den Bruno?
In der Kategorie Spieler der Saison haben es folgende drei Akteure auf die Short List geschafft: Rasmus Kristensen (FC Red Bull Salzburg), der Däne wechselte mittlerweile zu Leeds United in die Premiere League, Routinier Jakob Jantscher, der beim SK Puntigamer Sturm Graz seinen x-ten Frühling feiert sowie Jungstar Karim Adeyemi (FC Red Bull Salzburg), der es über die Österreichische Bundesliga bis in die Deutsche Nationalmannschaft geschafft hat und ab kommender Saison bei Borussia Dortmund auf Torjagd gehen wird. Adeyemi sicherte sich in der vergangenen Saison mit 19 Toren gemeinsam mit WSG-Stürmer Giacomo Vrioni auch die Torjäger-Krone.

In der Kategorie Spielerin der Saison dürfen sich Linda Mittermair, Mittelfeldmotor beim SoccerCoin USV Neulengbach, SK Puntigamer Sturms Annabel Schaschnig sowie Mateja Zver, slowenische Legionärin bei spusu SKN St. Pölten, Hoffnungen auf den Bruno machen.

Das Match um den Legionär der Saison lautet Spanien gegen Deutschland. David Alaba, seit dem vergangenen Sommer bei Real Madrid äußerst erfolgreich, ist ebenso nominiert wie Konrad Laimer (RB Leipzig) sowie VfB Stuttgarts Sasa Kalajdzic. Für die beiden Legionäre in der Deutschen Bundesliga wäre es die erste Auszeichnung. Alaba konnte diesen Bruno bereits fünf Mal für sich entscheiden.

Im Rennen um den Aufsteiger der Saison stehen neben Neo-Teamspieler Nicolas Seiwald (FC Red Bull Salzburg) auch Matthias Braunöder, der sich in der vergangenen Saison eindrucksvoll bei der Wiener Austria bewiesen hat, sowie Matthäus Taferner vom RZ Pellets WAC.

Chancen auf den Titel des Tormanns der Saison haben neben dem Ex-Austrianer und Neo-Ligue 1-Legionär Patrick Pentz auch der Schweizer Philipp Köhn, der das Tor von Red Bull Salzburg sauber hält, sowie Jörg Siebenhandl vom SK Puntigamer Sturm Graz.

In der Kategorie Mannschaft der Saison bei den Herren stehen neben Serienmeister und Serien-Bruno-Sieger FC Red Bull Salzburg – die Mozartstädter sicherten sich die Trophäe die letzten fünf Male – auch 2. Liga-Verein FAC sowie der FK Austria Wien auf der Liste.

In der Kategorie Mannschaft der Saison Frauen sind First Vienna FC 1894 und Vizemeister SK Puntigamer Sturm Graz ebenso nominiert wie Vorjahressieger und Serienmeister spusu SKN St. Pölten.

Die Nominiertenliste für den Trainer der Saison spiegelt die Abschlusstabelle der ADMIRAL Bundesliga wider. Red Bull Salzburgs Double-Trainer Matthias Jaissle ist ebenso darauf zu finden wie der Coach von Vizemeister SK Puntigamer Sturm Graz Christian Ilzer sowie Manfred Schmid, der die Wiener Austria auf Rang drei geführt hat.

Hoffnungen auf die Auszeichnung zum Spieler der Saison ADMIRAL 2. Liga darf sich Haris Tabakovic machen. Der Schweizer in Diensten des SC Austria Lustenau sicherte sich mit 27 Treffern in 23 Spielen die Torjägerkrone der zweithöchsten Spielklasse. Neben ihm ist auch sein Teamkollege aus dem Mittelfeld Muhammed-Cham Saracevic nominiert. Der dritte Spieler auf der Short List ist Philipp Schellnegger vom SKU Ertl Glas Amstetten.

Kein Spiel würde ohne Unparteiische funktionieren. Deswegen wird seit 2003 auch der Schiedsrichter der Saison geehrt. Wenig verwunderlich, dass auch in diesem Jahr Harald Lechner auf der Liste der Nominierten zu finden ist. Er ist bereits sieben Mal zum besten Schiedsrichter gewählt worden, hat in diesem Jahr also die Chance auf Bruno Nummer acht. Für die beiden weiteren Nominierten Christian-Petru Ciochira und Walter Altmann wäre es die erste Auszeichnung.

In der Kategorie Ehrenpreis der Saison stehen die WAC-Profis Luka Lochoshvilli und Christopher Wernitznig gemeinsam auf der Liste, die beim Spiel ihres Vereins gegen Austria Wien den bewusstlos gewordenen Gegenspieler Georg Teigl sofort erstversorgten. Mit auf der Liste der potentiellen Ehren-Bruno-Preisträger ist auch Markus Suttner. Der 20-fache Nationalspieler und mehrjährige Kapitän der Wiener Austria beendete mit 35 Jahren seine beeindruckende Karriere, die ihn auch in die Deutsche Bundesliga und die Premiere League führte. Dritter im Bunde ist Aleksandar Dragović, der am 29. März im Spiel gegen Schottland sein 100. Länderspiel für die ÖFB-Auswahl bestritt. Den „Hunderter“ zu knacken war zuvor nur Andreas Herzog gelungen (103 Einsätze).

Der Amateurspieler und die Amateurmannschaft
Die Bruno-Gala zeigt, wie breit der österreichische Fußball aufgestellt ist und mit den beiden Kategorien Amateurspieler und Amateurmannschaft der Saison werden Spieler und Teams stellvertretend für die wichtige Basis vor den Vorhang geholt. Bei den Amateurspielern sind nominiert: Christof Kopleder (USC Eugendorf -Salzburger Liga), Denis Batanovic (UFC Maria Alm – 2. Landesliga Süd - Salzburg) und Maximilian Rottensteiner vom SV Weikersdorf (1. Klasse Süd – Niederösterreich). Bei den Mannschaften finden sich auf der Shortlist der DSV Leoben (Meister der Landesliga Steiermark und ab der neuen Saison in der Regionalliga Mitte), der SC Berndorf (1. Klasse Süd – Niederösterreich) und USG Alpenvorland (1. Klasse West/Mitte – Niederösterreich).

Der #comebackstronger-Preis
In dieser Kategorie werden Spieler geehrt, die sich durch ihren besonderen Ehrgeiz und ihren herausragenden Sportsgeist auszeichnen, die sie nach einer schweren Verletzung immer wieder aufstehen lassen. In diesem Jahr stehen mit Christopher Dibon (der SK Rapid-Spieler verletzte sich zum wiederholten Male am Knie, dieses Mal ist es ein Seitenbandriss), Georg Teigl (der Austrianer erlitt eine schwere Kopfverletzung) sowie Tobias Anselm (LASK, davor an WSG Tirol verliehen, er erlitt zwei Kreuzbandrisse innerhalb kurzer Zeit) drei Akteure der ADMIRAL Bundesliga auf der Shortlist.

Das #Traumtor der Saison
Was wäre eine Saison ohne Traumtore. Dieses Mal müssen sich die Sportfans für einen dieser drei mehr als sehenswerten Treffer entscheiden: Michael Liendl (RZ Pellets WAC, 12. Runde gegen SK Sturm Graz), Manprit Sarkaria (SK Sturm Graz, 5. Runde gegen FK Austria Wien) und Dragoljub Savic (SK Rapid Wien, Meisterrunde gegen den RZ Pellets WAC).

Die Kategorien und der Wahlmodus im Überblick
Der beliebtesten Amateurfußballer und die beliebteste Amateurmannschaft wurden über 11teamsports gewählt. Die Spielerinnen und Spieler für den #comebackstronger-Preis sowie das #Traumtor der Saison wurden dieses Mal von der Sportredaktion der Kronenzeitung nominiert und die Leserinnen und Leser der Kronenzeitung werden um ihre Stimmen gebeten. Für die übrigen Auszeichnungen wählen alle Spielerinnen und Spieler der Bundesliga-Klubs in den jeweiligen Kategorien.

 
Die Nominierten 2022

Spieler ADMIRAL Bundesliga der Saison
Rasmus Kristensen - FC Red Bull Salzburg
Jakob Jantscher – SK Puntigamer Sturm Graz
Karim Adeyemi - FC Red Bull Salzburg    

Spielerin Planet Pure Frauen Bundesliga der Saison
Linda Mittermair - SoccerCoin USV Neulengbach
Annabel Schaschnig – SK Puntigamer Sturm Graz
Mateja Zver - spusu SKN St. Pölten

Mannschaft der Saison
FC Red Bull Salzburg
FAC
FK Austria Wien    

Frauen-Mannschaft der Saison
First Vienna FC 1894
SK Puntigamer Sturm Graz
Spusu SKN St. Pölten

Tormann der Saison
Patrick Pentz - FK Austria Wien
Philipp Köhn – FC Red Bull Salzburg
Jörg Siebenhandl – SK Puntigamer Sturm Graz    

Schiedsrichter der Saison
Harald Lechner
Christian-Petru Ciochirca
Walter Altmann

Trainer der Saison
Matthias Jaissle – FC Red Bull Salzburg
Christian Ilzer – SK Puntigamer Sturm Graz
Manfred Schmid – FK Austria Wien    

Spieler 2. Liga der Saison
Haris Tabakovic – SC Austria Lustenau
Muhammed-Cham Saracevic – SC Austria Lustenau
Philipp Schellnegger – SKU Ertl Glas Amstetten

Aufsteiger der Saison
Nicolas Seiwald – FC Red Bull Salzburg
Matthias Braunöder – FK Austria Wien
Matthäus Taferner – RZ Pellets WAC    

Legionär der Saison
David Alaba – Real Madrid
Konrad Laimer – RB Leipzig
Sasa Kalajdzic - VfB Stuttgart

Amateurmannschaft der Saison
DSV Leoben (STMK) – Landesliga Steiermark/Regionalliga Mitte
SC Berndorf (NÖ) – 1. Klasse Süd
USG Alpenvorland (NÖ) – 1. Klasse West/Mitte    

Amateurspieler der Saison
Christof Kopleder – USC Eugendorf
Denis Batanovic – UFC Maria Alm
Maximilian Rottensteiner – SV Weikersdorf

#Traumtor der Saison
Michael Liendl – RZ Pellets WAC
Manprit Sarkaria – SK Puntigamer Sturm Graz
Dragoljub Savic – SK Rapid Wien    

#comebackstronger Preis
Christopher Dibon – SK Rapid Wien
Georg Teigl – FK Austria Wien
Tobias Anselm – LASK bzw. WSG Tirol

#torjaegerkrone
Mit der Torjägerkrone wird jener Spieler mit den meisten Toren in der Bundesliga geehrt. In diesem Jahr geht diese Trophäe an Karim Adeyemi (FC Red Bull Salzburg) und Giacomo Vrioni (WSG Tirol), die in der abgelaufenen Saison beide 19 Treffer erzielten.


Im Downloadbereich finden Sie nicht nur eine Auswahl an Bildern der Bruno-Gala aus dem Vorjahr und von Nominierten aus den Kategorien, sondern auch eine Liste aller bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.

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(2) Manuel Latzko
Manuel Latzko, MA

Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14
E-Mail: office@vierhochvier.at
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