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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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25. Bruno-Gala - die Jubiläums-Gala in der Wiener Stadthalle!

Die Nominierten stehen fest
Bruno-Gala: Das Fest der Spielerinnen und Spieler
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Bruno-Gala: Das Fest der Spielerinnen und Spieler

Pressemeldung, 20.09.2021

Hinweis für MedienverterInnen:

Die Akkreditierung für die "25. Bruno-Gala präsentiert von Kronen Zeitung" ist mittels AKKREDITIERUNGSFORMULAR bis 30.September möglich.

Der Bruno wird bereits seit 25 Jahren vergeben ist eine der begehrtesten Auszeichnungen im österreichischen Fußball, vor allem weil die Preisträgerinnen und Preisträger von Spielerinnen und Spielern gewählt werden. Die Fachgruppe „Vereinigung der Fußballer“ (VdF) und „younion _ Die Daseinsgewerkschaft“ gibt dem Bruno, der nach der Fußballlegende Bruno Pezzey benannt ist, den würdigen Rahmen. Zum Jubiläum findet die glanzvolle Bruno-Gala wieder vor Publikum statt: Am 4. Oktober mit spektakulärer Show in der Wiener Stadthalle.

„Nach einer turbulenten Zeit blicken wir im Jubiläumsjahr anlässlich 25 Jahre Bruno-Gala optimistisch in die Zukunft. Gemeinsam haben wir die Herausforderungen der Saison 2020-2021 gemeistert. Wir lassen diese außergewöhnliche Zeit nun bei einer fulminanten 25. Bruno-Gala Revue passieren“, freut sich Gernot Zirngast, Vorsitzender der VdF auf den Gala-Abend und eine Show mit vielen Highlights.
Die Fans sind zurück im Stadion und auch die Bruno-Gala hat ihr Publikum wieder. Nachdem im Vorjahr die Auszeichnung als reine TV-Show über die Bühne ging, dürfen die Ausgezeichneten wieder den Applaus und die Emotionen genießen, dieses Jahr in der Wiener Stadthalle, die heuer den Rahmen der Jubiläumsgala bildet.
Durch die Show führt heuer erstmals Alina Zellhofer, als künstlerischer Leiter zeichnet erneut Gregor Seberg verantwortlich. Auch außerhalb der Halle können Fußball-Fans die Preisverleihung mitverfolgen und via ORF Sport+, Puls 24 und Facebook live dabei sein.

Die Nominierten: Wer erhält den Bruno?
In der Kategorie Spieler der Saison dürfen WSG-Tirol Spieler Nikolai Baden-Frederiksen, nunmehr beim holländischen Vitesse Arnheim unter Vertrag, und SK Rapid Wien-Mittelstürmer Ercan Kara genauso auf den Bruno hoffen wie Patson Daka, der heuer von FC Red Bull Salzburg zu Leicester City wechselte. Daka sicherte sich in der vergangenen Saison mit 27 Toren in 28 Einsätzen auch die Torjäger-Krone.

In der Kategorie Spielerin der Saison sind Lisa Kolb von SoccerCoin USV Neulengbach, die seit heuer beim SC Freiburg stürmt, Mateja Zver (SKN St. Pölten Frauen) und Karina Bauer von der Spielgemeinschaft Austria Wien/USC Landhaus nominiert.

Im Match um den Legionär der Saison lautet der Dreikampf: DFB-Meister und Neo-Real Madrid-Spieler David Alaba,der diese Kategorie schon fünfmal für sich entscheiden konnte gegen TSG Hoffenheim-Legionär Christoph Baumgartner und Sasa Kalajdzic vom VfB Stuttgart, die jeweils zum ersten Mal nominiert wurden.

Sasa Kalajdzic ist zusätzlich im Rennen in der Kategorie Aufsteiger der Saison. Dort macht er sich mit Shootingstar Yusuf Demir, der mit seinem spektakulären Wechsel vom SK Rapid Wien zum FC Barcelona für Gesprächsstoff sorgte, und Nikolai Baden-Frederiksen (WSG Tirol).

Für den Spieler der Saison in der 2. Liga wurden nominiert: Markus Pink (SK Austria Klagenfurt), Fabian Schubert (FC Blau Weiß Linz) und Benjamin Sesko (FC Liefering).

Für die Auszeichnung zum Tormann der Saison hofft Vorjahressieger Alexander Schlager vom LASK auf den Hattrick, außerdem stehen Meister-Goalie Cican Stankovic (FC Red Bull Salzburg) und FK Austria Wien Schlussmann Patrick Pentz auf der Shortlist.

Die nominierten Teams zur Mannschaft der Saison sind neben Serien-Meister FC Red Bull Salzburg auch der SK Sturm Graz und der WSG Tirol. Bei den Frauen stehen der SKN St.Pölten Frauen, SK Sturm Graz und der FC Südburgenland zur Wahl.

Auf der Nominiertenliste zum Trainer des Jahres stehen neben Vorjahrs-Preisträger Salzburgs Meister-Coach Jesse Marsch auch SK Sturm Graz Trainer Christian Ilzer sowie WSG Tirol-Coach Thomas Silberberger.

In der Kategorie Schiedsrichter der Saison finden sich bekannten Namen auf der Liste: Nachdem Vorjahrssieger Harald Lechner bereits insgesamt sechs Auszeichnungen entgegennehmen durfte, hofft Rene Eisner in diesem Jahr auf seine fünfte Trophäe - für Alexander Harkam wäre es eine Premiere.

Der Amateurspieler und die Amateurmannschaft der Saison wurden via 11teamsports gewählt. Bei den Mannschaften stehen der USC Eugendorf, der SV Haitzendorf und der SV Landeck auf der Liste der Nominierten, als beste Amateurspieler stehen Stefan Gruber (SC Weißenkirchen), Daniel Pöltl –(UFC Fehring) und Christopher Wadl (ASKÖ Wölfnitz) zur Wahl.

Die #comebackstronger-Preis wurde von den VdF-Mitgliedern gewählt, die Trophäe gibt auf dem Weg zurück zusätzliche Motivation. Sandro Inglolitsch verletzte sich nach mehreren Einsätzen in der Startelf des SK Sturm Graz im Bundesligaspiel gegen FK Austria Wien im März 2021 schwer am Knie und muss mehrere Monate lang pausieren. Albert Vallci zog sich nach seinem Bänderriss vor zwei Jahren im heurigen Frühjahr mit einem Achillessehnenriss die zweite schwere Verletzung zu. Nach einem im Februar erlittenen Kreuzbandriss bereitet sich LASK-Kicker Andreas Gruber auf sein Comeback vor.

Das #Traumtor der Saison wird erstmals live bei der Gala gewählt, zur Wahl stehen: Daniel Maderner (SCR Altach) , Dominik Fritz (FK Austria Wien) und Ercan Kara (SK Rapid Wien).

Die Kategorien, der Wahlmodus und deren Nominierte 2021 im Überblick:
Der beliebtesten Amateurfußballer und die beliebteste Amateurmannschaft wurden über 11teamsports gewählt, die VdF-Mitglieder wählten den #comebackstronger-Preisträger der Saison und das #Traumtor der Saison wird erstmals live bei der Gala von allen Zuseherinnen und Zusehern vor Ort und zu Hause gewählt. Für die übrigen Auszeichnungen wählen alle Spielerinnen und Spieler der Bundesliga-Klubs in den jeweiligen Kategorien. 
Im Rahmen der Bruno-Gala wird außerdem ein Ehrenpreis für besondere Leistungen verliehen.

www.brunogala.at

Die Nominierten 2021

Spieler tipico Bundesliga der Saison
Nikolai Baden-Frederiksen - WSG Tirol
Patson Daka - FC Red Bull Salzburg
Ercan Kara - SK Rapid Wien

Spielerin der Saison
Lisa Kolb - SoccerCoin USV Neulengbach
Mateja Zver - SKN St. Pölten Frauen
Karina Bauer - SG Austria Wien / USC Landhaus

Mannschaft der Saison
FC Red Bull Salzburg
SK Sturm Graz
WSG Tirol

Frauen-Mannschaft der Saison
SKN St. Pölten Frauen
SK Sturm Graz
FC Südburgenland

Tormann der Saison
Patrick Pentz - FK Austria Wien
Alexander Schlager - LASK Linz
Cican Stankovic - FC Red Bull Salzburg

Schiedsrichter der Saison
Rene Eisner
Alexander Harkam
Harald Lechner

Trainer der Saison
Christian Ilzer - SK Sturm Graz
Jesse Marsch - FC Red Bull Salzburg
Thomas Silberberger - WSG Tirol

Spieler 2. Liga der Saison
Markus Pink - SK Austria Klagenfurt
Fabian Schubert - FC Blau-Weiß Linz
Benjamin Sesko - FC Liefering

Aufsteiger der Saison
Nikolai Baden-Frederiksen - WSG Tirol
Yusuf Demir - SK Rapid Wien
Sasa Kalajdzic - VfB Stuttgart

Legionär der Saison
David Alaba - FC Bayern München
Christoph Baumgartner - TSG 1899 Hoffenheim
Sasa Kalajdzic - VfB Stuttgart

Amateurmannschaft der Saison
USC Eugendorf
SV Haitzendorf
SV Landeck

Amateurspieler der Saison

Stefan Gruber - SC Weißenkirchen
Daniel Pöltl - UFC Fehring
Christopher Wadl - ASKÖ Wölfnitz

#Traumtor der Saison
Daniel Maderner (SCR Altach) vs. SKN St. Pölten (30. Runde)
Dominik Fitz (FK Austria Wien) vs. TSV Hartberg (Playoff-Halbfinale)
Ercan Kara (SK Rapid Wien) vs. SKN St. Pölten (14. Runde)

#comebackstronger Preis
Sandro Ingolitsch - SK Sturm Graz
Albert Vallci - FC Red Bull Salzburg
Andreas Gruber - LASK Linz

#torjaegerkrone
Mit der Torjägerkrone wird jener Spieler mit den meisten Toren in der Bundesliga geehrt. In diesem Jahr geht diese Trophäe an Patson Daka, der für den FC Red Bull Salzburg 27 Tore erzielte.
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Capistrangasse 2/8
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Tel: +43 (0) 1 504 16 14
E-Mail: office@vierhochvier.at
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