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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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24. Bruno-Gala in diesem Jahr als reine TV-Show präsentiert

Wer sind Österreichs Fußballer der abgelaufenen Saison? - Ausstrahlung am 16. November
Bruno-Gala 2020_(C)Martin Steiger (3)
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Bruno-Gala 2020_(C)Martin Steiger (3) © Martin Steiger

Die begehrte Trophäe - der Bruno.

Pressemeldung, 12.11.2020 Benannt nach Fußballlegende Bruno Pezzey werden seit 1997 von der Fachgruppe „Vereinigung der Fußballer“ (VdF) und „younion _ Die Daseinsgewerkschaft“ Österreichs herausragende Persönlichkeiten und Mannschaften aus der Welt des Fußballs von den Bundesligaspielerinnen und -spielern gewählt. Corona-bedingt findet die 24. Bruno-Gala in diesem Jahr nicht als klassische Abendveranstaltung mit Live-Übertragung statt, sondern wird als reine TV-Show ohne Publikum am 16. November in ORF Sport+ sowie auf Laola1.at um 20:15 Uhr und auf Puls24 um 22:30 Uhr ausgestrahlt. Bereits jetzt stehen die Nominierten in neun Kategorien fest.

Die Fußball Bundesliga-Saison musste heuer aufgrund der Corona-Krise im Frühjahr auf ihr Publikum verzichten – genau gleich verhält es sich mit der 24. Auflage der Bruno-Gala. „Die Spieler haben in dieser Ausnahmesituation ihre Leistungen gebracht und hohe Flexibilität bewiesen. Sie haben sich auch heuer einen würdigen Rahmen verdient, in dem die herausragenden Persönlichkeiten und Teams ausgezeichnet werden. Unser Engagement für die heimischen Fußballer ist in der aktuellen Situation wichtiger denn je - mit unserer TV-Show wollen wir das Scheinwerferlicht auf diese hervorstechenden Akteure der österreichischen Fußballszene richten und einen glanzvollen Abend in die heimischen Wohnzimmer übertragen“, so Gernot Zirngast, Vorsitzender der VdF.

Der Abend wird dieses Mal in besonderem Setting über die Bühne gehen und im neuen Virtual Production Studio Vienna, das zu den modernsten LED-Studios Europas zählt, aufgezeichnet. Durch die Show führt Patricia Kaiser, die sich diesmal zusätzliche Unterstützung von zahlreichen ehemaligen Preisträgern und Fußballexperten holt. Unter anderem sind die Größen aus der Welt des Fußballs Ivica Vastic, Michael Konsel, Paul Scharner, Thomas Steiner, Nina Burger, Irene Fuhrmann und Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer neben dem Gastgeber Gernot Zirngast als Gesprächspartner mit von der Partie.

Von der Bruno-Gala Couch aus kommentieren sie das Roadmovie zu den Nominierungen und Ehrungen der Spieler, die bereits im Vorfeld der Gala vom künstlerischen Leiter Gregor Seberg und VdF-Sekretär Gernot Baumgartner besucht und mit dem Bruno überrascht wurden. „Stammsehern der Bruno-Gala wird auffallen, dass die Anzahl der Kategorien geringer ist als in den letzten Jahren. Die Saison der Frauen-Bundesliga sowie die Amateurligen konnten Corona-bedingt nicht zu Ende gespielt und gewertet werden. Aus diesem Grund wurden in diesen Bereichen diesmal keine Spielerinnen und Spieler sowie Mannschaften der Saison gewählt“, so Organisator Gernot Baumgartner. Für den Ablauf der Show zeichnet wie in den letzten Jahren Gregor Seberg verantwortlich. „Den Zuschauern versprechen wir wie gewohnt ein Fest des Fußballs – dieses Mal eben in einem Studio, das aber alle Stückln spielt“, so der Schauspieler und Kabarettist.

Seit dem Vorjahr dürfen sich die Preisträger über eine neue Trophäe freuen. Die markante Statuette stellt die Silhouette von Bruno Pezzey dar und wurde vom Bildhauer Reinhard Winter in Zusammenarbeit mit der Familie Pezzey und der VdF entworfen.

Die Nominierten: Wer erhält den Bruno?
In der Kategorie Spieler der Saison darf Senkrechtstarter Erling Braut Haaland, der heuer von FC Red Bull Salzburg zu Borussia Dortmund wechselte, genauso auf den Bruno hoffen wie die RZ Pellets WAC Spieler Michael Liendl und Shon Weissman, nunmehr bei Real Valladolid unter Vertrag, der sich mit 30 Toren in der vergangenen Saison auch die Torjäger-Krone sichert.

Bei den Nominierungen zum Legionär der Saison findet sich Vorjahrssieger Martin Hinteregger von Eintracht Frankfurt genauso auf der Liste wie Champions League-, DFB-Pokal-, Meisterschafts- und Supercupsieger David Alaba (FC Bayern München), der diese Kategorie schon viermal für sich entscheiden konnte. Zum ersten Mal nominiert wurde Marcel Sabitzer, der mit RB Leipzig sensationell das Semifinale der Champions League erreichte und auch in der Deutschen Bundesliga mit guten Leistungen aufhorchen ließ.

Für den Spieler der Saison in der 2. Liga wurden nominiert: Okan Aydin (SK Austria Klagenfurt), Marco Grüll (SV Ried) und Ronivaldo (SC Austria Lustenau).

Für die Auszeichnung zum Tormann der Saison stehen Vorjahressieger Alexander Schlager vom LASK, Meister-Goalie Cican Stankovic (FC Red Bull Salzburg) und SK Sturm Graz Schlussmann Jörg Siebenhandl auf der Shortlist.

Die nominierten Teams zur Mannschaft der Saison sind neben Serien-Meister FC Red Bull Salzburg der LASK und RZ Pellets WAC auf der Shortlist.

Die Kategorie Trainer des Jahres birgt jedes Jahr eine große Portion Spannung. Für die abgelaufene Saison sind neben Salzburgs Meister-Coach Jesse Marsch auch LASK-Trainer Valérien Ismaël sowie Hartberg-Coach Markus Schopp nominiert.

Während wie gewohnt der Ehrenpreis der Saison an einen Spieler verliehen wird, der seine aktiven Tage bereits hinter sich hat, soll es für die drei Nominierten für den Aufsteiger das Saison noch große Karrierestationen geben, wobei einer der dreien einen solchen Schritt zu einem Top-Klub bereits gemacht hat: Dominik Fitz (FK Austria Wien), Erling Braut Haaland (FC Red Bull Salzburg) und Marko Raguz (LASK Linz).

Die Liste der Nominierten in der Kategorie Schiedsrichter der Saison ist ident zu jener aus dem Vorjahr: Nachdem Vorjahrssieger Harald Lechner bereits insgesamt fünf Auszeichnungen entgegennehmen durfte, hofft Rene Eisner in diesem Jahr wieder mit ihm gleichzuziehen - für Christian-Petru Chiochirca wäre es eine Premiere.

Laola1.at und fanreport.at-User zur Wahl aufgerufen
Für die Sonderpreise #Traumtor der Saison sowie #comebackstronger, der an Spieler vergeben wird, die sich nach einer schweren Verletzung wieder zurückgekämpft haben bzw. sich zurückkämpfen, waren die User von laola1.at aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben.

In der Kategorie #Traumtor der Saison ist Top-Torjäger Shon Weissman mit seinem Treffer in der 23. Runde gegen Sturm Graz ebenso nominiert wie Routinier Zlatko Junuzovic mit seinem Tor in Runde 28 gegen den SK Rapid Wien. Der Dritte im Bunde ist LASK-Stürmer Marko Raguz, der sehenswert in der 11. Runde gegen den SV Mattersburg traf.

Ein Preis, der auf dem Weg zurück zusätzliche Motivation geben soll, ist die #comebackstronger-Trophäe. Nominiert sind in diesem Jahr FC Red Bull Salzburg Spieler Patrick Farkas, der nach seinem Schlaganfall im vergangenen Herbst drei Monate später wieder auf dem Platz stand, LASK-Kicker und Aufsteiger der vergangenen Saison Thomas Goiginger, der sich im Frühjahr das Kreuzband riss und im Oktober sein Comeback gab, sowie Christopher Dibon vom SK Rapid Wien, dessen Kreuzband beim Bundesliga-Re-Start im Juni nicht standhielt.

Die Bruno11 des Jahres steht fest
Bereits zum dritten Mal wurden im Vorfeld von den Spielervertretern der Klubs der beiden Top-Ligen ein Top-Team, die Bruno11, gewählt. „Mit der Bruno11 werden nicht nur die Leistungen der Kollegen vor den Vorhang geholt, wichtig ist auch die damit verbundene Botschaft, dass das Team beim Fußball im Vordergrund steht“, so Gernot Zirngast.
Die Bruno11 des Jahres finden Sie unten im Link zu den Pressefotos

Die Kategorien, der Wahlmodus und deren Nominierte 2020 im Überblick:
Die User von laola1.at wählen das #tordesjahres und den #comebackstronger - Preisträger der Saison. Für die übrigen Auszeichnungen wählen alle Spielerinnen und Spieler der Bundesliga-Klubs in den jeweiligen Kategorien.

Die Partner der Bruno-Gala 2020
Ohne Partner und Sponsoren wäre es nicht möglich, einen würdigen und öffentlichkeitswirksamen Rahmen für die Verleihung der begehrten Brunos zu gestalten. Zu den Partnern zählen heuer zum wiederholten Male Mr Green Sportwetten als Premiumpartner sowie William Hill, Coca-Cola, easystaff, Infoscreen, ORF, adidas, 11Teamsports, Laola1.at, consultatio, Stiegl, Erstes NÖ Medizinisches Laborinstitut, Sport-Rechtsanwältin Christina Toth, Habegger, Tauber, Zukunft mit Sport, eathappy und SPORTS.Selection - Legends. Marketing. Events.

Für Organisation & Vermarktung der Bruno-Gala zeichnet wie in den vergangenen sieben Jahren SPORTS.Selection | HERALIC.Concepts GmbH verantwortlich.

www.brunogala.at

____________________________________

Die Nominierten 2020 im Überblick

Spieler tipico Bundesliga der Saison
  • Erling Braut Haaland - FC Red Bull Salzburg
  • Michael Liendl - RZ Pellets WAC
  • Shon Weissman - RZ Pellets WAC
Legionär der Saison
  • Martin Hinteregger, Eintracht Frankfurt
  • David Alaba, FC Bayern München
  • Marcel Sabitzer, RB Leipzig
Mannschaft der Saison
  • LASK Linz
  • FC Red Bull Salzburg
  • RZ Pellets WAC   
Aufsteiger der Saison
  • Dominik Fitz - FK Austria Wien
  • Erling Braut Haaland - FC Red Bull Salzburg
  • Marko Raguz - LASK Linz
Tormann der Saison
  • Alexander Schlager, LASK
  • Cican Stankovic, FC Red Bull Salzburg
  • Jörg Siebenhandl - SK Sturm Graz   
Schiedsrichter der Saison
  • Rene Eisner
  • Harald Lechner
  • Christian-Petru Chiochirca
Trainer der Saison
  • Valérien Ismaël - LASK Linz
  • Jesse Marsch - FC Red Bull Salzburg
  • Markus Schopp - TSV Prolactal Hartberg
Spieler 2. Liga der Saison
  • Okan Aydin - SK Austria Klagenfurt
  • Marco Grüll - SV Ried
  • Ronivaldo - SC Austria Lustenau
#torjaegerkrone
Mit der Torjägerkrone wird jener Spieler mit den meisten Toren in der Bundesliga geehrt. In diesem Jahr geht diese Trophäe an Shon Weissman, der für den WAC 30 Tore erzielte.

#Traumtor der Saison
Das #Traumtor der Saison wird von den Usern von laola1.at gewählt.

#comebackstronger
Der #comebackstronger-Preis der Saison wird von den Usern von laola1.at gewählt.
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Die begehrte Trophäe - der Bruno.

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Presse­kontakt

(2) Manuel Latzko
Manuel Latzko, MA

Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14
E-Mail: office@vierhochvier.at
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