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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Ein Hoch auf die Tiefen: Römerquelle Mineralwasser positioniert sich neu

Römerquelle Ein Hoch auf die Tiefen
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Römerquelle "Ein Hoch auf die Tiefen" © Römerquelle

Pressemeldung, 04.05.2022


Die Römerquelle Markenkampagne, die nächste Woche österreichweit startet, feiert die Resilienz und die Stärke, mit der Menschen aus persönlichen Tiefen hervorgehen. Sie ist gleichzeitig eine Analogie zur traditionsreichen burgenländischen Römerquelle: Das Wasser kommt von tief unten und wird auf dem Weg durch das Gestein mit wertvollen Mineralien angereichert und gestärkt. Neben der inspirierenden Kampagne setzt Römerquelle auch auf einen frischen Look bei Etiketten und PET-Flaschen im gesamten Portfolio. „Ein Hoch auf die Tiefen“ ist in den kommenden Wochen in TV, Outdoor, Digital und Social Media zu sehen.

Das Leben kennt viele Höhen und Tiefen. Oft sind es nur kleine Missgeschicke, manchmal individuelle Enttäuschungen, meist bringen sie persönliches Wachstum mit sich oder daraus resultierende positive Erlebnisse. Die österreichische Traditionsmarke Römerquelle widmet den Tiefen und darauffolgenden Hochs ihre neue Kampagne, die in schöner Übereinstimmung dazu den Ursprung des Mineralwassers betont. „Tiefen und Rückschläge gehören zum Menschsein dazu, sie prägen uns und machen uns stärker“, so Anna Staudinger, Brand Managerin bei Römerquelle. Das Wasser von Römerquelle bietet dazu eine perfekte Analogie: Das Quellvorkommen der Römerquelle beginnt in einer Tiefe von 250 Metern. Auf seinem Weg durch das Gestein reichert sich das Wasser mit wertvollen Mineralien an und macht es zu dem, was es ist. „Römerquelle ist als magnesiumhaltiges natürliches Mineralwasser der richtige Begleiter für all jene, die ein Tief überwinden oder ein Hoch feiern und sich ihrer eigenen Stärken bewusst sind“, ergänzt Anna Staudinger.

TV-Spot als Herzstück
Herzstück der neuen Römerquelle-Kampagne ist ein 30-Sekunden-TV-Spot, der einen jungen Mann beim Restaurieren seines kürzlich erworbenen Food-Trucks portraitiert. Immer wieder scheitert er – mal am Lösen einer Schraube, mal am Montieren eines Fensters – bis er endlich die ersten köstlichen Speisen aus dem Truck servieren kann. Dabei erfrischt er sich und später seine Kundinnen und Kunden mit Römerquelle. Die TV-Kampagne startet in der zweiten Maihälfte und wird acht Wochen österreichweit zu sehen sein, begleitet von Digital- und Social Media Sujets. Den Auftakt machen bereits ab 9. Mai stimmungsvolle Plakatsujets in ganz Österreich.

Neupositionierung nach fast 50 Jahren
Die neue Kommunikationslinie feiert nicht nur die Tiefen, sondern vor allem das Leben und erinnert an die Stärken, die jeder Mensch in sich trägt. „Nach fast 50 Jahren begleitet vom Leitmotiv ,Belebt die Sinne‘ ist ,Ein Hoch auf die Tiefen‘ eine natürliche Weiterentwicklung der Positionierung von Römerquelle, die die elementare Kraft des Wassers und der Menschen ins Zentrum rückt. Nicht zuletzt symbolisiert der Römer als Markenikone das Attribut der Stärke seit vielen Jahren auf perfekte Art und Weise“, verweist Staudinger auf die erfolgreiche bisherige Werbehistorie, „ich bin überzeugt, dass der neue inspirierende Markenslogan ein würdiger Nachfolger ist.“

Moderne Ästhetik auf den Etiketten
Der Römer als wichtige Figur mit hohem Wiedererkennungswert bleibt auch bei der Neugestaltung des Römerquelle-Designs unentbehrlich. Auf den neuen Etiketten blickt der Römer nach rechts, sein Umhang verschmilzt mit dem zweizeiligen Römerquelle-Schriftzug. Erhalten bleibt die starke Farbenwelt mit edlem Grau und dem charakteristischen Grün mit ansprechenden Wellen und metallischen Effekten auf den Etiketten der verschiedenen Packungen. Die Römerquelle PET-Flaschen strahlen ab sofort in einem satteren Grünton. Im Jahr 2019 umgestellt, besteht das gesamte Römerquelle PET-Portfolio weiterhin aus 100% recyceltem PET-Material.

Credentials Römerquelle-Kampagne “Ein Hoch auf die Tiefen”
(TV-Spot ab Mitte Mai auf www.roemerquelle.at)

Auftraggeber: Römerquelle | Coca-Cola Österreich

Management Römerquelle: Katharina Rößl, Anna Staudinger

Agentur: thjnk Berlin GmbH
Creative Director
: Andreas Richter
Agency Producer: Nicole Jänsch, Mareike Lohmann
Production: Markenfilm Berlin GmbH
Director: Kai Sehr
Executive Producer: Robert Tewes
Producer: Dominic Kamp

Mediaplanung: Mediacom

 

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Das Unternehmen

Über Römerquelle Mineralwasser
Römerquelle Mineralwasser ist seit der Gründung der Römerquelle GmbH im Jahr 1965 österreichweit erhältlich und eine der beliebtesten Mineralwassermarken in Österreich. Die österreichische Traditionsmarke ist ein Joint Venture zwischen Coca-Cola HBC Österreich und The Coca-Cola Company in Österreich. Zusätzlich zu Römerquelle prickelnd, mild und still, sorgt auch Römerquelle Fresh für ein kalorienfreies Geschmackserlebnis. Römerquelle Emotion ist in sieben erfrischend fruchtigen Sorten erhältlich, seit 2018 gibt es  Römerquelle bio limo leicht. 

Römerquelle ist vom Bundesministerium für Gesundheit als natürliches Mineralwasser anerkannt – die höchste Qualitätsstufe bei Trinkwasser. Das Mineralwasser zeichnet sich durch seine ausgewogene Mineralisierung aus. Es wird unter strengsten Qualitäts- und Hygienevorgaben direkt an der Quelle im burgenländischen Edelstal abgefüllt. Als Anerkennung seiner nachhaltigen Initiativen trägt Römerquelle bereits seit mehr als 20 Jahren das Österreichische Umweltzeichen. Das Produktions- und Logistikzentrum in Edelstal ist für beispielgebendes Umweltmanagement EMAS-zertifiziert und erfüllt seit 2019 alle Kriterien des Gold Status der Alliance for Water Stewardship (AWS), einem weltweit anerkannten Netzwerk zur nachhaltigen Wassernutzung. Seit April 2019 bestehen alle PET-Packungen aus 100% Recycled PET-Material. 2020 wurde Römerquelle vom market Institut als Gesamtsieger im Bereich Mineralwasser mit dem market QUALITY AWARD ausgezeichnet.

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Petra Burger
Coca-Cola Österreich
E-Mail: pburger@coca-cola.com

Julia Fassl
Vier Hoch Vier
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at
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