• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • Meldungen
    • Coca-Cola
    • Coca-Cola HBC Österreich
    • Römerquelle
    • Österreichische Sporthilfe
    • KESCH
      • Vienna Gin Festival
      • Herr Alfons
    • Barfly's Club
    • Sports Media Austria
    • Culinarius
    • Bruno-Gala
    • RecycleMich-Initiative
    • Vier Hoch Vier
    • Alfies
    • Hannersberg
    • Wilhelm-Exner-Medaillen Stiftung
    • ADMIRAL Sportwetten
    • Trägerverein Einwegpfand
  • Media
    • Logos
    • Coca Cola
  • Pressekontakt
  • Newsroom Vier Hoch Vier

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier GmbH & Co KG (Vier Hoch Vier) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vier Hoch Vier legen die Rechte und Pflichten der Vier Hoch Vier fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit Vier Hoch Vier geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Vier Hoch Vier schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. Vier Hoch Vier wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts Vier Hoch Vier noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann Vier Hoch Vier alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit Vier Hoch Vier den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von Vier Hoch Vier angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von Vier Hoch Vier zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von Vier Hoch Vier werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von Vier Hoch Vier verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt Vier Hoch Vier im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von Vier Hoch Vier geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. Vier Hoch Vier ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von Vier Hoch Vier gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. Vier Hoch Vier ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Vier Hoch Vier vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Vier Hoch Vier berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch Vier Hoch Vier, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird Vier Hoch Vier in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über Vier Hoch Vier. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von Vier Hoch Vier werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. Vier Hoch Vier GmbH & Co KG verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. Vier Hoch Vier hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von Vier Hoch Vier für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn Vier Hoch Vier vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen Vier Hoch Vier ausgeschlossen.

6.2. Vier Hoch Vier gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber Vier Hoch Vier eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist Vier Hoch Vier von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von Vier Hoch Vier behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von Vier Hoch Vier durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird Vier Hoch Vier den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch Vier Hoch Vier berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vier Hoch Vier kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von Vier Hoch Vier möglich. Vier Hoch Vier kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. Vier Hoch Vier haftet für alle durch von Vier Hoch Vier oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. Vier Hoch Vier verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von Vier Hoch Vier vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Vier Hoch Vier.

10. Geheimhaltung
Vier Hoch Vier verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen Vier Hoch Vier und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von Vier Hoch Vier zuständige Gericht als vereinbart. Vier Hoch Vier ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • KESCH
  • Text
  • Bilder

10 Jahre KESCH

Renommierte Event- und Promotionagentur feiert runden Geburtstag
KESCH-Gründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz
Dateigröße: | .
| |

©
KESCH-Gründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz © KESCH

Pressemeldung, 04.02.2021 Die Wiener Event- und Promotionagentur KESCH feiert ihren zehnten Geburtstag. Das Unternehmen zählt mittlerweile zu den renommiertesten Event- und Promotionanbietern des Landes, ist Trendsetter innerhalb der Branche und Innovationstreiber – auch in diesen bewegten Zeiten.

„Wir lieben Marken!“ lautete damals wie heute das Motto der Firmengründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz, die gleich zum Start ihrer Event-und Promotionagentur KESCH im Februar 2011 erste Projekte mit Coca-Cola und Nike umsetzten. „Wir durften schon zu Beginn für großartige Marken effektive Lösungen entwickeln. Bei vielen wurde aus einem ersten Flirt eine echte, erfolgreiche Liebesbeziehung“, erinnert sich Geschäftsführer Thomas Kenyeri an die Anfänge. Ausgehend von einem kleinen Büro in der Quellenstraße setzte die stetig wachsende Agentur in den vergangenen Jahren mehr als 3.000 Projekte für 300 verschiedene Kunden um und beschäftigt derzeit rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Liste der Event-Highlights der vergangenen zehn Jahre ist lang: Von Summer Splash – der größten Maturareise Österreichs, dem Eurovision Song Contest, verschiedenen Nespresso-Events, dem Start von Dunkin' Donuts in Österreich über den Coca-Cola CUP und die Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour, die AMA Bio-Aktionstage bis zu eigenen Großevents wie dem Vienna Gin Festival setzte das Team rund um die beiden Firmengründer außergewöhnliche Events, Promotions, Roadshows, Messen und crossmediale Kampagnen um –  insgesamt 250.000 Promotorenstunden wurden dafür notiert.

„Unser Team lebt unsere Philosophie der Markenliebe. Auch wenn bei der Konzeption strategisch relevante Zugänge im Mittelpunkt stehen, geht es vor allem um die Begeisterung für unsere Kunden, die Ideen und natürlich vor allem darum, diese positiven Gefühle beim Endkunden auszulösen“, so KESCH-Geschäftsführer Lukas Schütz.

Kunden und Partner gratulieren
Die Kunden schätzen die frischen, unkonventionellen Zugänge der Agentur: „KESCH steht für Zusammenarbeit mit Herz und Hirn, für Leute, die es verstehen, Pläne zu machen und die Energie besitzen, Vorhaben umzusetzen. Die Hands-on-Mentalität, das Ungekünstelte und die Direktheit gehören zur KESCH-Firmenkultur. Sie passen zum Unternehmen und zum Team genauso wie die österreichische Herzlichkeit im Umgang, die verbindend und ermutigend wirkt. Alle, die zur KESCH-Erfolgsstory beigetragen haben, dürfen sich über das Erreichte freuen“, verdeutlicht Dr. Michael Blass, Geschäftsführer von AMA Österreich.

Auch Wegbegleiter der ersten Stunde gratulieren zum Jubiläum: „KESCH ist alles, außer gewöhnlich und wählt stets innovative und nachhaltige Ansätze. Wir spüren in der Zusammenarbeit, wieviel Herzblut das Team in die Umsetzung der Markenerlebnisse steckt. Mit kreativen und unverwechselbaren Inszenierungen sorgen sie dafür, dass die Botschaften unserer Marke auch bei den Zielgruppen, also unseren Konsumenten, entsprechend wahrgenommen werden“, sind sich Coca-Cola Unternehmenssprecher Philipp Bodzenta und Senior Brand Managerin Lisa-Maria Moosbrugger einig.

Junge, wilde Ideen auch nach 10 Jahren und Anerkennung in der Branche
In ihren Anfängen innerhalb der Branche als „junge Wilde“ wahrgenommen, kann die Agentur zu ihrem zehnjährigen Bestehen auf zahlreiche nationale und internationale Auszeichnungen stolz sein und zählt heute zu den führenden und zertifizierten Event- und Promotionagenturen Österreichs: „KESCH war die erste Agentur Österreichs, die als Superbrand ausgezeichnet wurde, wir tragen bereits seit einigen Jahren das Österreichische Umweltzeichen und befassen uns intensiv mit den neuesten Branchentrends, die wir jährlich in unserem Event Trendreport veröffentlichen“, resümiert Thomas Kenyeri. Damit ist die Agentur auch im dynamischen Branchenumfeld stets Innovationstreiber.

„Mit KESCH digital haben wir 2019 die erste Digital Live Marketing Agentur gegründet und waren auch für die Herausforderungen der aktuellen Corona-Krise bestens mit allen nötigen Technologien gewappnet. Für die Events der Zukunft ist umfassende Event-Sicherheit das A und O. Alle unsere Mitarbeiter sind als COVID-19 Beauftragte geschult, wir setzen aktuell laufend hybride Events um, die als Kombination aus Live-Event mit digitalen Interaktionsmöglichkeiten eine Vielzahl neuer Formate und multimedialer Einsatzbereiche bereitstellen“.

Breit aufgestellte Unternehmensgruppe
Doch nicht nur durch die Schaffung von KESCH digital haben sich Thomas Kenyeri und Lukas Schütz breit aufgestellt. Seit Beginn ihrer gemeinsamen Reise vor zehn Jahren haben die beiden durch weitere Gründungen und Zukäufe ihr Portfolio ständig erweitert. Mit dem Aufbau von KEJOB – ein Personalbereitstellungsunternehmen im Event- und Promotionbereich – und dem Kauf des Catering- und Eventunternehmens Event Company Opitz & Hasil bildet KESCH eine Unternehmensgruppe, die sich ganz dem Thema Live Marketing verschrieben hat und dem Kunden eine Rundum-Betreuung aus einer Hand ermöglicht.

Zukunftsmodell Events, die verkaufen
Thomas Kenyeri und Lukas Schütz sehen die Zukunft der Events in den kommenden Jahren außerdem in maßgeschneiderten Micro-Events, die im Unternehmen direkt oder in Schauräumen umgesetzt werden kann. Die beiden Visionäre haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit erfolgreichen internationalen Verkaufskonzepten auseinandergesetzt und beraten Betriebe aus verschiedenen Branchen, mit Events unternehmerisch erfolgreich zu sein.

Auf www.eventsdieverkaufen.com werden maßgeschneiderte Lösungen und individuelles Coaching für die Umsetzung dieser Eventstrategie angeboten. „Die aktuelle Krise mit all ihren Herausforderungen hat die Entwicklung solcher Micro-Events extrem beschleunigt. Wir freuen uns, hier als eine der ersten Agenturen in Österreich gemeinsam mit unseren Kunden dieses Feld zu eröffnen“, so Kenyeri und Schütz.


Auszug aus den wichtigsten Projekten der zehnjährigen Firmengeschichte: 
Coca-Cola Weihnachtstruck Tour, Jack Daniels 150 Jahre Jubiläum & Pop Up Tour, Nespresso Launch Events, Pilsner Urquell Wooden Barrel Launch Event, ÖBB Scool Wintersportwoche, Summer Splash, Vienna Gin Festival, A1 Kinopremieren, AMA Bio Aktionstage, AMA Käsekaiser und Käsekenner, Bacardi Martini Launch Events, Eristoff Festival Tour, Havana Pop Up Tour, Ramazotti Hütten Tour, Lattella Tour, Smoojo Tour, bwin Mitarbeiter Event, bwin Jahresabschluss Event, Coca-Cola FIFA Trophy Tour, Coca-Cola CUP, ORF Burgenland Tour, Coca-Cola HBC Commercial Day, Coca-Cola Sales Kick Off, Actimel Tour, Oikos Tour, Dunkin' Donut Launch Event Österreich, Nike Store Launch Event, European Song Contest Wien Volunteer Programm & Events, Generali Sales Events, Hervis WM Fanzone, Johnson & Johnson Tour, Joya Messestand, OMV Messestand, Mitsubishi Messestand, Kärcher Jahresfeier, Kärcher Incentive Sizilien, Krombacher Sales Event Wien, MAN Familiy Day, Mömax Store Eröffnungen Deutschland, MS-CNS 5 Jahresfeier, 125 Jahre Coca-Cola Österreich Event, SPL Tele Launch Event und Jahresabschluss, Torch Relay für die Olympischen Jugendspiele in Innsbruck, Founders Reception als Eröffnung der Special Olympics World Winter Games , Puls4 Programm Promotion Events, Nike Club der Töchter Events, ÖBB Hauptbahnhof Eröffnung, LOTTERIEN Sporthilfe-Gala, Stiegl Auszeit Event, Ziegelwagner Shopping Center Events, Trenkwalder Kick Off & Teamevents uvm...

Auszug aus den wichtigsten Auszeichnungen:

  • Austrian Event Award (3 x Gold 2 x Bronze)
  • Erste Eventagentur Österreichs, die als Superbrand ausgezeichnet wurde
  • 2 x EVA B2B Award (2018/2019)
  • mehrfach auf der Shortlist beim BEA World Event Award (2014/2015/2016/2018/2019)
  • RailAd Award (2011/2012)
  • Mehrere VAMP Award-Auszeichnungen: (6x)
Seite drucken Link mailen
KESCH
Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Sofort downloaden

Pressetext 7661 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (6)

KESCH-Gründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz
KESCH-Gründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz
2 126 x 1 535 © KESCH
Dateigröße: 802 KB | .jpg
| | Alle Größen
KESCH-Gründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz
KESCH-Gründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz

© KESCH
10 Jahre KESCH
10 Jahre KESCH
595 x 283 © KESCH
Dateigröße: 69,2 KB | .jpg
| | Alle Größen
10 Jahre KESCH
10 Jahre KESCH

Bilder oben v.li.n.re: Summer Splash, Thomas Kenyeri/Lukas Schütz, Vienna Gin Festival Bilder unten v.li.n.re: Coca-Cola Weihnachtstruck Tour, Event Award, Nespresso Magic of Colors

© KESCH
Mehrfach ausgezeichnete Eventagentur KESCH
Mehrfach ausgezeichnete Eventagentur KESCH
1 920 x 1 280 © KESCH
Dateigröße: 246,1 KB | .jpg
| | Alle Größen
Mehrfach ausgezeichnete Eventagentur KESCH
Mehrfach ausgezeichnete Eventagentur KESCH

v.li.n.re: René Nemeth, Thomas Kenyeri, Lukas Schütz

© KESCH
Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour
Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour
4 817 x 2 284 © Coca-Cola
Dateigröße: 3,6 MB | .jpg
| | Alle Größen
Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour
Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour

© Coca-Cola
Nespresso Magic of Colors
Nespresso Magic of Colors
1 920 x 1 080 © KESCH
Dateigröße: 530 KB | .jpg
| | Alle Größen
Nespresso Magic of Colors
Nespresso Magic of Colors

© KESCH
Summersplash
Summersplash
1 000 x 687 © KESCH
Dateigröße: 228,7 KB | .jpg
| | Alle Größen
Summersplash
Summersplash

© KESCH
Weitere anzeigen

Presse­kontakt

(3) Julia Fassl
Mag. Julia Fassl, MAS
Agentur Vier Hoch Vier 
Capistrangasse 2/8
1060 Wien
Tel: +43 (0) 1 504 16 14 0
E-Mail: office@vierhochvier.at
KESCH-Gründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz

KESCH-Gründer Thomas Kenyeri und Lukas Schütz (. jpg )

© KESCH
Maße Größe
2126 x 1535 802 KB
1200 x 867 164,4 KB
600 x 434 58,8 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
10 Jahre KESCH
10 Jahre KESCH
69,2 KB .jpg © KESCH
Mehrfach ausgezeichnete Eventagentur KESCH
Mehrfach ausgezeichnete Eventagentur KESCH
246,1 KB .jpg © KESCH
Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour
Coca-Cola Weihnachtstruck-Tour
3,6 MB .jpg © Coca-Cola
Nespresso Magic of Colors
Nespresso Magic of Colors
530 KB .jpg © KESCH
Summersplash
Summersplash
228,7 KB .jpg © KESCH
Presse­verteiler
Sie wollen aktuelle Medienmitteilungen von Vier Hoch Vier automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum